Volltext: Kleinstaaten in Europa

heit geworden. In der Charta der UNO wurde, erstmalig in der Ge- schichte, in Art. 2 Ziff. 4 ein absolutes Gewaltverbot in den zwischen- staatlichen Beziehungen statuiert, ausgenommen das Recht zur indivi- duellen oder kollektiven staatlichen Selbstverteidigung im Falle eines be- waffneten Angriffs (Art. 51). Die Anerkennung der allen Menschen zu- stehenden und unveräusserlichen Menschenrechte – bisher eine rein in- nerstaatliche Angelegenheit – wurde in der Universellen Erklärung der Menschenrechte (1948) und in den späteren Internationalen Pakten (1966) internationalisiert und festgeschrieben. Ich kann die seitherigen vielen Massnahmen und Verträge der UNO gar nicht aufzählen. Stets neue Aufgaben kommen hinzu. Es entstanden eine Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948) sowie neue und erneuerte Konventionen zum Humanitären Kriegsvölkerrecht (1949 und 1977). 1998 wurde der Inter- nationale Strafgerichtshof zur Bestrafung von Völkermord, von Verbre- chen gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen geschaffen. Immer mehr wurden das Ökosystem der Erde und deren Ressour- cen zum Problem und zum Gegenstand von Regelungen. In der See- rechtskonvention 1982 (in Kraft seit 1994) wurden der Meeresboden und sein Untergrund und deren Ressourcen zum «gemeinsamen Erbe der Menschheit» erklärt und eine Internationale Meeresbodenbehörde eingerichtet. Der Begriff des gemeinsamen Erbes stammt von Arvid Pardo aus Malta. 1997 entstand das Kyoto-Protokoll zum Schutz gegen Klimaänderungen. 1994 wurde die Welthandelsorganisation WTO (als Nachfolgerin des GATT) ins Leben gerufen, um den Welthandel mit Waren und Dienstleistungen (GATS) zu liberalisieren und um gleichere Bedingun- gen für alle zu gewährleisten. Mit Ausnahme der Seerechtskonvention gehört Liechtenstein allen vorgenannten Konventionen und Einrichtungen als Mitglied an, auch der sehr begehrten, manchen Ländern bislang verschlossen Welthandels- organisation WTO. Art. 2 Ziff. 1 der UNO-Charta lautet: 
«Die Organisation [der Ver- einten Nationen] beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.»Eines der 192 Mitglieder zählenden UNO ist Liechtenstein. Die Tatsache seiner Aufnahme 1990 in die Weltgemein- schaft der Staaten ist für ein kleines Land mit 35000 Einwohnern ein Ausweis und eine Auszeichnung. Der Status der Zugehörigkeit als Mit- 15 
Liechtenstein – europäische Integration und Globalisierung
	        

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