Volltext: Kleinstaaten in Europa

oder aber «allzu übermässig an Grösse», so sei er «entweder ganz seiner Natur beraubt oder doch in einen mangelhaften Zustand versetzt», so wie ein Schiff, nur eine Spanne lang, oder ein Schiff, zwei Stadien lang, kein Schiff sei, denn es wäre wegen seiner Winzigkeit oder Übergrösse «untauglich für die Seefahrt».2Wir werden analoger Argumentation be- gegnen. Allerdings wird sich auch zeigen, dass gerade einer der Kleins- ten, Liechtenstein, nicht zuletzt seiner Gewichtslosigkeit wegen unbe- helligt blieb, als Nussschale obenauf schwimmend, 
seetauglich. II.EXISTENZGEFÄHRDUNG DURCH KRIEG UND ANNEXION Europäische Kleinstaaten sind seit der Nationalstaatsbildung immer in einer Zwischen- und Randposition, zwischen oder am Rande grösserer Nationalstaaten und oft ethnisch der einen oder andern Nachbarsprach- nation verwandt, allenfalls zu Teilen beiden. Letzteres gilt für Belgien oder die Schweiz, ersteres für das deutschsprachige Liechtenstein. In Zeiten des Krieges und der Rechtlosigkeit sind die kleinen Zwischen- und Randstaaten von Gewalt bedroht, von Annexion und Krieg. Vertei- digungsfähig sind sie gegen grosse Nachbarn nur bedingt, wie die be- waffnet neutrale Schweiz, oder gar nicht, wie Liechtenstein, das seit 1868 sein 80-köpfiges Militärkontingent abgeschafft hat. Zwar sagt bis heute Artikel 44 der 
Landesverfassung: «Jeder Waffenfähige ist bis zum zurückgelegten 60. Lebensjahre im Falle der Not zur Verteidigung des Vaterlandes 
verpflichtet.»3 1.Im Ersten Weltkrieg Im Ersten Weltkrieg war Liechtenstein nicht kriegerisch bedroht. Nie- mand wollte es einnehmen. Auch waren die Kriegsfronten entfernt, die nächste zog sich im Südtirol zwischen Österreich-Ungarn und Italien 139 
Der Kleinstaat in der Ära der Weltkriege 2Aristoteles, Politik, 7. Buch, 1326b, Rohwohlts Klassiker der Literatur und Wissen- schaft, München 1968, S. 236. 3Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921, Art. 44, Abs. 1 (aktuell weiterhin gültig).
	        

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