Volltext: Alpenrheintal - eine Region im Umbau

Unterschiedliche Kriterien sind kein Hinderungsgrund für eine bessere räumliche Abstimmung. Zwar bestehen Unterschiede bei den quantitativen Kriterien, ab wann eine Anlage als räumlich relevant betrachtet wird und demzufolge be- sondere Verfahren bedingt oder auslöst. Die geltenden Kriterien und Grenzwerte sind aus der Praxis heraus entstanden. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind jedoch nicht von solcher Tragweite, dass eine Harmonisierung angestrebt werden müsste, zumal damit in ver- schiedenen Fällen Gesetzesanpassungen erforderlich wären. Fazit: Die heute in den Ländern geltenden Regelungen und Zu - stän digkeiten können beibehalten werden. Es wäre trotzdem wünsch bar, die Kriterien unter den Raumplanungsfachstellen informell abzustim- men. Funktionale Auswirkungen werden nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Es gibt auch qualitative Kriterien, die eine Anlage «räumlich relevant» werden lassen; so zum Beispiel, wenn sie eine Funktion für mehrere Gemeinden übernimmt (regionale Anlage). Die bestehenden qualitati- ven Kriterien haben zwei wesentliche Defizite: – Die Anwendung der Kriterien auf Stufe Projekt bezieht sich nur auf das eigene Hoheitsgebiet (Kanton, Land). – Es fehlen definierte Kriterien hinsichtlich der Auswirkungen einer ge- planten Anlage auf bestehende Versorgungsstrukturen, Erschliessungs - sys teme oder weitere Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Solche Auswirkungen sind keine Frage kommunaler, regionaler oder nationaler Grenzen. Die grenzüberschreitende Abstimmung fehlt in der 
Regel. Fazit: Eine Ergänzung der Kriterien um qualitative Aspekte, na- mentlich die Auswirkungen einer Anlage auf bestehende Versorgungs - struk turen und Erschliessungssysteme würde hinsichtlich der erforder - lichen räumlichen Abstimmung bei solchen Vorhaben zu einer Verbes se - rung beitragen. Information und Mitwirkung begrenzt sich auf das eigene Hoheits gebiet. Eine grundsätzliches Defizit besteht darin, dass sich die Anforderungen in Bezug auf Information, Abstimmung und Koordination bei derarti- gen Projekten auf die «Nachbarn» innerhalb einer staatshoheitlichen 85 
Verbesserte grenzüberschreitende Koordination raumrelevanter Anlagen
	        

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