Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1877)

Liechtensteinische 
Fünfter Jahrgang 
Baduz, Freitag 
Xr. 18. 
den 4. Mai 1877 
Die liechtensteinische Wochenzeitung erscheint jeden Freitag. Sie kostet für das Inland ganzjährig 2 fl., halbjährig 1 fl. 
Postversendung und Zustellung in's Haus. Mit Postversendung für Oesterreich ganzjährig 2 fl. so kr., halbjährig l fl. 25 kr.; f 
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für das 
übrige Ausland ganzjährig 2 fl., halbjährig 1 fl. l'o kr. ohne Postversendung. — Man abonnirt für das'Zn- und Ausland deider 
Redaktion in Vaduz oder beiden betreffenden Postämtern. — EinrückungSgebühr für die 2gespaltene Zeile S kr. —Briefe untGelder 
werden dranco erbeten an die Redaktion in Vaduz. 
Amtlicher Theil. 
Kundmachung. 
Um eine Beschädigung des Unterbaues der hierländigen 
Bergstraßen sowie der Latten und Weißdorneinfriedung dieser 
Straßenzüge durch Fuhrwerke möglichst zu verhüten, ordnet die 
Regierung an: 
1. Die Bergstraßen dürfen nur von solchen beladenen Wägen 
benützt werden, deren Belastung im Flachlande kein grö- 
ßereS als einspänniges Fuhrwerk beansprucht. 
2. Die Benützung von Schleppen ist gestattet, sofern dieselben 
nicht über 4 Meter lang sind und kurz an den Hintertheil 
deö Wagens angehängt werden; 
3. mit Eisen beschlagene Schlitten müssen Kufen von'wenig- 
stens 10 Cnttimeter Breite haben; 
4. daS Schleifen von Reisig, Abhoiz und Klötzen auf der 
Fahrbahn ist unbedingt verboten; 
5. Dawiderhandelnde werden mit Geldbußen von 2—20 fl. 
^ eventuell mit Arrest bis zu 4 Tagen bestraft. 
Fürstl. liechtenst Regierung. 
Vaduz, am 27 April 1877. . . Hausen. 
Kundmachung. 
Für Sonntag den 6. Mai wird eine Generalversamm- 
lung de6 liechtensteinischen ViehverstchmmgSvereinS anberaumt. 
Zusammenkunft 5er Mitglieder um 2 Uhr Nachmittags im 
„Schloßt!" zu Vaduz. 
Vaduz, am 2. Mai 1877. 
Die VereinSdirek tion. 
Cemeutplatton 
in allen Formen und Größen, sowie 
?sr1moosvr-?ortiauä-(ZeWout 
und 
Lukytvmor Noman-Vemsut 
Werden in kleineren und größeren Partien zu den billigsten 
Preise« verabfolgt. Niederlage bei Herrn Seraphin PÜMpel, 
Baumeister, in Feldkirch. 
Caspar Hilti, Gypscr und Cementeur. 
Bei dem Gefertigten stehen 3 Stück 
-neue Pflüge 
per Stück zu fl. 3t — in östr. B. N. zu verkaufen. Ver- 
fertiger Fr. Jos. Keim er in Rankweil. 
Schaan, am 16. April 1877. 
gz Jos. Wächter zur Post. 
Zu de» Wahlen. 
Geitdem der Währungsstreit in Folge der Januarereignisse 
angefangen hat einen schärferen Charakter anzunehmen, hat 
die Redaktion dieses Blattes darauf verzichtet, durch sogen. 
Leitartikel den verschiedenen Ansichten in Sachen der WährungS- 
regelung vorzugreifen. - 
Weil unser Blatt das einzige Preßorgan im Lande ist, so 
wollten wir dadurch sowohl den Freunden als Gegnern- einer 
Münzregelung einen neutralen Boden zum gegenseitigen Mei 
nungsaustausch ebnen; deßhalb wurde auch von Seite der 
Redaktion keine Einsendung zurückgewiesen. 
Auch heute liegt eS nicht in unserer. Abficht, in den Wäh- 
rungSstreit einzugreifen, vielmehr geben unS die Wahlen vom 
letzten Montag den Anlaß, an dieser Stelle ein ernst gemeintes 
Wo« zu sprechen. 
Wie den meisten Lesern unseres BlaiteS bereits bekannt 
sein wird, haben die Wahlen vom 30 April nur im ersten 
Mahlgänge ein positives Resultat geliefert, indem bei einer 
Abgabe von 154 Stimmzeddeln 8 Abgeordnete mit absolutem 
Mehr auS der Wahlurne hervorgingen, welche sämmtlich der 
obern Landschaft angehören. Die Unterländer zogen hieraus 
den irrtümlichen Schluß, es liege nunmehr in der Absicht der 
oberländischen Wahlmänner, auch bei den weiteren Wahlgängen 
die untere Landschaft nicht zu berücksichtigen und entzogen sich 
der Stimmabgabe zum zweiten Wahlgange durch Entfernung. 
Ein Akt, welcher die Fortsetzung der.Wahlhandlung unmöglich 
machte und dieselbe bis auf Weiteres sistiren wird. 
Wir kpnnen in diesem Vorgehen der unterländischen Wahl- 
männer nur eine neue Gefährdung unserer Verfassung erblicken, 
denn die Schlußfolgerung liegt kurz auf der Hand und heißt: 
Ohne Wahl kein Landtag, ohne Landtag keine Verfassung. 
Soll aber daS Werk der Verfassung, welches unsere Vor- 
fahren so mühevoll aufgebaut und welches uns schon so viele 
segensreiche und wohlthätige Beweise lieferte, der Leidenschaft 
und dem politischen Hader zum Opfer werden? 
Wollen wir uns selbst und dem Auslände diesen schmach- 
vollen Beweis liefern? Wollen wir offenkundig machen, daß 
die Rechte, welche die Verfassungsurkunde unserer Bevölkerung 
bietet, so viel sind, wie ein schneidiges Messer in der Hand 
eines unvorsichtigen KindeS? 
Nein! dagegen muß das Ehr- und Rechtsgefühl eineS 
jeden Bürgers sich sträuben. Die Verfassung steht erhaben 
über jedem politischen Häver, ihr Bestand darf durch diese oder 
jene Streitfrage nie und nimmer gefährdet werden. DaS gilt in 
allen konstitutionellen Staaten als unumstößliche Wahrheit 
Wie man bei den Wahlen vom letzten Montag deutlich wahr- 
nehmen konnte, fühlt sich die untere Landschaft durch das
	        

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