Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1877)

Liechtensteinische 
Fünfter Jahrgang. 
Freitag 
Nr. 14. 
dm 6. April 1877. 
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Zur Lage. 
Seitdem ich versucht hatte mit den „Streiflichtern zum 
Währungsstreite" auch ein kleines Scherflein zur Klärung der 
Münjfrage beizutragen, ist in diesem Blatte von 'anderer Seite 
für und wider die in Frage stehende Sache MehrereS geschrie- 
ben worden. 
GS möge mir noch vergönnt sein ^ in kurzer zusammen- 
fassender Weise und mit Ruhe „dfe Lage der Dinge" einer 
Beleuchtung zu unterziehen. • 
Zwar hätten nach einem Artikel aus der untern Landschaft 
in Nro 26 der Feldkircher Ztg. „alte Schullehrer, einfache 
Kaplä«e und Landärzte" in solchen Kragen nichts mitzureden, 
da diese Kategorie von Leuten^ wahrscheinlich im Gegensatze zu 
den „mehreren.Bürgern von Ruggell", „dieser junstischen Frage 
nicht gewachsen" sei. " ES ist dies sehr charakterisirend und schon 
mehrmals von „gewissen Bürgern des Unterlandes" ziemlich 
deutlich betont worden, daß eigentlich nur ste (die Unterländer) 
daS Recht in Pacht hätten, über öffentliche Landesinteressen 
sprechen zu dürfen. Jedenfalls eine unbeschreiblich naive An- 
maßunz in einem konstitutionellen Staate! Es ist richtig, daß 
die Entscheidung über eine solch wichtige Frage, wie die Münz- 
frage e< für unS ist, in vorbereitendem Wege von^inem fach- 
männischen Kollegium oder doch von einer fachmännischen Au- 
torität ausgehen sollte, aber wo haben wir in unserem Lande 
Kachmänner in dieser Frage? Nun man soll und kann sie 
anderwärts suchen und damit bin ich vollständig einverstanden, 
d. h. um praktisch zu sprechen, der.komm ende Landtag 
soll, wenn die Münz frage zur nochmaligen Durch- 
berathung an ihn herantritt, die Entscheidung 
gewiegter Autoritäten auf dem Gebiete de< 
MünzwesenSin un serer F rage z u erhalten suchen. 
DaS fachmännische Urtheil dürfte, davon bin ich vollständig 
überzeugt, zu Gunsten einer Münzregelung ausfallen, d. h. man 
wird uns anrathen, statt des schwankenden schlechten Geldes 
ein gutes dauerndes einzuführen. Ueber die Art und Weise 
der gesetzlichen Durchführung würde voraussichtlich kein striktes 
Urtheil gefällt werden, da in dieser Beziehung hauptsächlich die 
speziellen und eigenthümlichen Verhältnisse, denen unser Geld^ 
verkehr unterliegt, maßgebend sein dürften. Diese müssen wir 
aber selbst am besten kennen, und demnach denselben Rechnung 
zu tragen suchen, d. h. eS werden eben gegenseitig Zugeständ- 
nisse gemacht werden müssen, weil sowohl der Schuldner wie 
der Gläubiger da< Recht hat, zu verlangen, daß inan den 
momentanen Schaden, der durch den Uebergang zu einer ge- 
regelten Geldwährung erwächst, nicht einseitig dem einen oder 
anderen aufbürde. Von diesem höheren Gesichtspunkte" aus 
find auch die in den „Streiflichtern" von mir gemachten vor- 
schlüge behufs Abänderung resp. Neuschaffung eines Münzge- 
seheS zu versteten. Ob ich mit denselben den faktischen Ver- 
hällnissen allseitig und vollständig Rechnung getragen habe, 
überlasse ich fachmännischen Urtheilen. Ich selbst bin kein 
Fachmann und kann mich auch ordentlich geirrt haben; aber 
meine Vorschläge waren eben nur Vorschlage, die wie ich da« 
malS ausdrücklich bemerkte, nicht als fachmännisches Erzeugniß, 
sondern als gut gemeinter Anlaß zur öffentlichen Besprechung 
angesehen werden wollten. 
Mit dem neuen Zollvertrage wurde unS von Seite der 
österreichischen Regierung die Freiheit der selbständigen Münz- 
regelung zugestanden. Für diese Freiheit werden u«S 15 weitere 
Perzent vom Zollerträgniß zurückbehalten, d. h. wir zahlen da- 
für per Jahr zirka 4000 fl (in 12 Jahren mit nur oberfläch- 
licher Zinsberechnung über 60,000 fl) an Oesterreich, f# 
liegt in unserer _Hand, von der verlangten und theuer zuge 
standenen Freiheit zum Besseren oder zum Schlechteren Gebrauch 
zu machen. 
Nimmt man alle die Thatsachen und wirklichen Verhältnisse 
in Betracht, und zwar von dem Gesichtspunkte d e S a l l g e- 
meinen LandeSwohleS, so kann die unbefangene Ant- 
wort nur lauten: Wir wollen dauerhafte Geldzu- 
stände und zwar auf Grund eineS Ueber gangS- 
gesetzeS, das dem Schuldner und Gläubiger und 
den dabei in Betracht kommenden Rücksichten ge- 
recht zu werden sucht. Ein dauerhaftes Geld muß aber 
ein vollwerthigeS fein, ein Werth, der nicht auf Fiktion, äußerem 
Schutze, sondern auf eigener Kraft beruht. Sobald diese Kraft 
nicht mehr eine volle ist, so wird ein so beschaffenes Geld nur 
mehr dem Namen nach vollwerthig, und der Empfänger ist 
betrogen. Der Ausländer fragt aber nicht nach dem Namen, 
sondern nach dem Inhalte und nach der Kraft de* Geldes. 
Die Folge davon ist, daß mit minderwerthigem Gelde dem 
Ausländer gegenüber nur mit bedeutendem Schaden verkehrt 
werden kann. Dieser Schaden am Gelde wird vom Kauf- 
manne, der Waare im Auslände zu kaufen gezwungen ist, 
wieder auf den Käufer d. h. auf den Konsumenten umgelegt. 
Hieraus ergibt sich naturgemäß der sehr ungesunde Zustand, 
daß die Lebensmittelpreise nicht nur mit den Schwankungen der 
Waarenpreise an sich, sondern auch zu dem und hauptsächlich 
mit den Schwankungen deS SilberwertheS steigen und fallen, 
d. h. soviel, eS erfolgt erfahrungsgemäß eine allmählig wach- 
sende, progressive Theuerung zu Lasten und zum Schaden der 
Konsumenten. Zudem wird durch die ungesunden Schwankungen, 
die in gleicher Weise die seiner Zeit fest angelegten Kapital- 
werthe berühren, der gerechte Begriff eineS reellen Darlehens 
allmählig gänzlich vernichtet. 
Derartige höchst unsolide Zustände und Er- 
schütterungen des inneren und äußeren Kredites
	        

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