Haltens war, daß bei diesem Baue auch die Landeskasse in Mit-
leidenschaft gezogen werden syll.
Die gleiche Ansicht gewann auch , die Finanzkommission, nach-
dem sie die betreffende Regierungsvorlage eingehend geprüft hätte.
Sie muß sich ferner dahin aussprechen, daß sie den von der
h. Regierung entworfenen Repartitionsmaßstab für billig gefunden
hat, wonach das Land an den Baukosten der Traverse 700 fl.,
die Gemeinde Schaan 300 fl. und die Gemeinde Efcheü den
Rest mit 1137 fl. zu tragen hätte.
Auf Grund dessen beantragt die Kommission:
a. „der Landtag wolle eine landschäftliche Subvention von 700 fl.
„für den Traversenbau bewilligen" und
b. »der Gemeinde Schaan in Anbetracht, daß dieselbe
„Heuer abermals Rheinbauten von bedeutendem Umfange
„auszuführen hat, die Verzinsung der auf sie entfallenden
„ Traversbaukystenquote von 300 fl. aus der Landeskassa
„im Sinne des Gesetzes vom 15. September 1875, Art. 5,
„zusichern und ihr zur Abzahlung dieser aus der landschaftl.
„Sparkassa zu entlehnenden Geldsumme eine sechsjährige
Ratenfrist zugestehen."
Der Abgeordnete Hasler von Eschen bestreitet die Nothwen-
bigfeit dieser Hochtraverse und ist daher gegen den Kommissions-
antrag.
Der Kommissionsantrag gelangt hierauf zur Abstimmung
und wird mit 14 gegen 1 Stimme angenommen.
VII. Beschlußfassung über das Gesuch der Ge-
meinde Ruggell um Uebernahme der 6% Verzin
sung eines Rheinbaudarlehens von 3200 fl. auf die
Landeskassa.
Obwohl in dem bezüglichen Regierungsschreiben hevorgehoben
wird, daß der Gemeinde Ruggell mit Zustimmung des Landtags
für die Baukampagne 1876/77 die Aufnahme eines aus der
Landeskassa, verzinslichen, in 30 gleichen Jahresraten abzahl-
baren Darlehens bis zur Summe von 16,000 fl. bewilligt
wurde, so glaubte die Kommission eine diesfällige Zinsenbewilli-
gung, welche die landesüblichen von 5% übersteigt, nicht befür
worten zu können. Die Gemeinde Ruggell genoß vom Lande
ohnehin die größte und freigebigste Unterstützung zunl Baue
ihrer Wuhre, indem ihr bei der landschaftlichen Sparkassa in
den letzten 3 Jahren bereits schon 36,800 fl. flüssig gemacht
wurden, deren Verzinsung das Land übernommen hat.
Die Kommission stellt daher den Antrag:
„Das vorliegende Gesuch der Gemeinde Ruggell abzulehnen
„und nur eine 5% Verzinsung jenes Kapitals aus dem Landes-
„fonde zu bewilligen."
Der Abgeordnete Heeb von Ruggell befürwortet das Gesuch
der Gemeinde Ruggell, dasselbe wird jedoch mit 14 gegen 1
Stimme dem Kommissionsantrage entsprechend abgelehnt.
VIII. Schlußfassung über dasGesuch des Xaver
Lampert von Triefen um einen Stipendiumsbei-
trag für seinen in der Taubstummenanstalt in St.
Gallen untergebrachten Sohn Martin.
Wird der Kommissionsantrag:
„Dem Martin Lampert in Triefen, so lange er sich in der
„Taubstummenanstalt in St. Gallen befindet und über zufrieden-
>,stellende Fortschritte sich auszuweisen vermag, eine jährliche
„Geldaushilfe aus den Interessen des Armenfondes im Betrage
„von 80 fl. zu bewilligen"
einstimmig angenommen.
IX* Berathung des Gesuches der Gemeindever-
tretung Triesenberg um eine landschaftliche Sub
vention zu Straßenbauten.
Der bezügliche Kommissionsbericht empfiehlt den Antrag der
fürstl. Regierung:
• „Der Landtag wolle der Gemeinde Triesenberg zur Bestrei-
„tuug der Bodenauslösungskosten der neuen Verbindungswege
„auf Litzi und Winkel eine Subvention aus der Landeskasia im.
„Betrage von 200 fl. bewilligen"
mit dem Zusatz „ohne jedoch damit eine Unterhaltungspflicht für
das Land zu verbinden" zur Annahme.
Der Abgeordnete Kaiser von Mauren spricht sich gegen diesen
Antrag aus, indem nach seiner Ansicht die Gemeinde Triesenberg
schon hinreichend bei ihren Straßenbauten unterstützt worden sei.
Der Kommissionsantrag gelangt hierauf zur Abstimmung und
wird mit 14 gegen 1 Stimme angenommen.
X. Schlußfassung über das Gesuch der OrtS-
vorstehung Triesenberg um die Flüssigmachung
eines Beitrages aus dem landschäftlichen Armen-
fonde zur Erleichterung der Bestreitung der lau-
senden Armenauslagen.
Anläßlich dieses Gesuches spricht sich der Abgeordnete Amamt
von Vaduz gegen die Bestimmung des Armengesetzes aus, nach
welcher nur diejenigen Gemeinden an den Interessen des Armen-
fondes Theil nehmen können, welche Armenhäuser besitzen, nach
seiner Ansicht sei diese Bestimmung unbillig, indem es jetzt schon
feststehe, daß verschiedene Gemeinden nie in die Lage kommen
werden, Armenhäuser zu bauen.
Hierauf gelangt der Regierungsantrag, der Gemeinde Triefen-
berg pro 1877, einen Armenunterstützungsbeitrag von 100 fl.
aus den Interessen des landschäftl. Armenfondes zu bewilligen,
zur Abstimmung und wird mit 10 gegen 5 Stimmen ange-
nommen.
XI. Antrag des Abgeordneten Kind betreffend
Revision des Landtagswahlmodus und des § 33
der Geschäftsordnuug auf Grundlage des Wahl
kompromißprotokolls.
Da der Antrag hinreichende Unterstützung erhält, so erscheint
er diskussionsfähig; derselbe muß jedoch nach § 17 der Geschäfts
ordnung zuvor an eine Kommission zur Vorberathung gewiesen
werden; weßhalb der Abgeordnete Kind den weitern Antrag
stellt: Hiefür eine Kommission von 6 Mitgliedern zu wählen,
von welchen 3 aus oberländischen und 3 aus unterländischen
Abgeordneten zu entnehmen wären.
Der Abgeordnete Pfarrer Erni hält diesen Antrag für ge-
schäftsordnungswidrig, er glaube nicht, daß man einen Abgeord-
neten zwingen könne, einen oberländischen oder unterländischen
Abgeordneten in die Kommission zu wählen.
Der Antrag des Abgeordneten Kind wird hierauf mit 8 gegen
6 Stimmen verworfen.
Der Vorsitzende bemerkt sodann, daß der Präsident nach § 12
der Geschäftsordnung das Recht habe, einen Antrag, der von
wenigstens 3 Mitgliedern unterstützt ist, an die betreffende Kom-
Mission zu weisen, weil jedoch bis jetzt nur eine Kommission für
Finanzzwecke gewählt sei, so müsse zunächst zur Wahl einer Ge-
setzgebungscommission geschritten werden; die Abgeordneten der
untern Landschaft ersuche er auf das Billigkeitsgefühl der Ver-
sammlung zu vertrauen, daß sie bei der Wahl dieser Kommission
berücksichtigt werden.
In die Gesetzgebungskommission werden hierauf gewählt:
Biedermann, Pfarrer Erni, Kind, Dr. Schädler Die Abg.
Rheinberger und Heeb erhielten die gleiche Stimmenanzahl.
Um jedoch eine weitere Stichwahl unnöthig zu machen, stellt
der fürstl. Regierungskommissär den Antrag, die Gesetzgebungs-
kommission aus 6 anstatt 5 Mitgliedern- bestehen zu lassen.
Diesem Antrage zustimmend bestättigte die Versammlung den
Abg. Rheinberger und Heeb als Kommissionsmitglieder, worauf
die Sitzung geschlossen wird.
Verantwortlicher Redakteur ».Herausgeber:
Dr. Rudolf Schädler
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