der öffentlichen Ruhe schuldig. gemacht. Die Strafe dieses Ver-
brechenS ist schwerer Kerker von einem bis zu fünf Iahren.
Daß übrigens dieser 8 65 bei dem Verhalten deS I. M.
Oehri vollständig zutrifft, dafür kann er stch bei jeder „juri-
(tischen Fakultät" die „zutreffende" Antwort geben lassen, die
unter allen Umständen gegen den Herrn Oehri ausfallen müßte.
An diesen „kalten Wasserstrahl" möge sich daS erhitzte
Gemüth deS Herrn Oehri erinnern, wenn ich ihm auch wünsche,
daß unser Landesfürst in diesem Falle Gnade vor Recht er-
gehen lasse.
Noch weiter zurück mag stch Herr Oehri an eine frühere
Episode auS seinem parlamentarischen Leben erinnern, die auch
wieder ein „unvergleichliches" Schlaglicht auf denselben wirst.
Herr Oehri hatte sich nämlich vor 2 Jahren, wie allgemein
bekannt, an der Bewegung^ gegen das Jagdgesetz betheiligt.
Dagegen habe ich nichts einzuwenden, da dies eine sachliche
gegnerische Auffassung war, die zudem nicht gegen unsere Ver
fassung auftrat.
Wohl aber mußte eS im hohen Grade befremden, daß der
gleiche Herr Oehri und zur fast gleichen Zeit fich privatim um
— die „Waidjungenstelle" bewarb womit er stch bei Freunden
und Gegnern seiner Haltung punkto Jagdgesetz nur „blamierte".
Diese verschiedenen „Stücklein" erlauben denn doch wohl, daß
man dem Herrn Oehri Inkorrektheit zum Vorwurfe machen
konnte, und diesen Vorwurf hätte der „neue VolkSmann" schön
stille über fich ergehen lassen sollen, anstatt mit persönlichen
„Stänkereien" die Beweisführung herauszufordern.
Mit solchen thatfächlich verbürgten Mittheilungen
glaube ich genug in dieser Affaire gesprochen zu haben; und
werde, wie bisher, mich wieder ruhig und gelassen mit der
Münzfrage selbst beschäftigen. Wer sich überhaupt mit Ernst
um die Münzfrage bekümmert und von dem Ernste der Lage
auch erfaßt wird, muß stch bald mit Eckel von derartigen per-
sönlichen „Reden", die Herr Oehri zu seiner „Ehre" zu halten
beliebt, abwenden, weil dieselben den ruhigen Blick auf die Sache
selbst nur beschränken.
Vaduz, den 14. Februar 1877.
Der Verfasser der „Streiflichter."
Vaterländisches.
Vaduz, 14. Febr. (Oeffentliche Erklärung.) Ge
genüber der Behauptung deS Herrn I. M. Oehri in Nr. 9
und 13 der „Feldk. Ztg ", als hätte der Abgeordnete Dr R.
Schädler in der der II. LandtagSsitzung unmittelbar vorangegan-
giften KommissisnSsttzung den Ausdruck fallen lassen: „DaS
Volk gilt nichts" erklären die unterzeichneten m jener Sitzung
anwesenden KommisstonSmitglieder nach ihrem besten Wissen
und Gewissen
1) daß jener Ausdruck von dem Abg. Dr. Schädler nie
gebraucht wurde,
2) daß die Aeußerungen des Abg. Dr. Schädler in jener
Sitzung in summa dahin gingen, daß er dem Abg. Kaiser ge-
genüber erklärte, eine Abstimmung über das neue Münzgesetz
durch daS Volk sei nach unserer Verfassung unzulässig.
Rheinberger,
Ch Wanger,
Erni,
Dr. Schlegel.
Auf obigen Attest meiner Herren Mitkollegen mich stützend
halte ich meine in Nr. 10 der „Feldk Ztg." und in der letzten
Nummer der „Liechtenst. Wochenztg." abgegebenen Erklärungen
ihrem Wortlaute nach vollkommen aufrecht und erkläre zugleich,
indem ich alle weitern in Nr. 13 der „Feldk. Z g." vor* dem
Herrn I. M. Oehri gegen mich gerichteten Angriffe als nicht
zur Sache gehörend still verachtend übergehe, meine heutigen
Worte als die letzten an Diesem Platze und in dieser Ange
legenheit.
Zur weitern Aufklärung bemerke ich schließlich, daß jen^
Kommisston, in welcher ich den streitigen Ausdruck gebraucht
haben soll, aus 7 Mitgliedern und zwar aus den Herren Erni,
Rheinberger, Dr. Schlegel, Wanger, Oehri, Kaiser und meiner
Person zusammengesetzt war.
Dr. Rud. Schädler.
' Vaduz, 14. Februar. In Folge der andauernden und
starken Regengüsse dieser Tage find unsere losen Wildbächs •
ziemlich angeschwollen. Die Maurerrüse ist in Bewegung ge-
rathen und zwar derart, daß der Eisenbahndamm zum Theile
überschüttet wurde und die Züge % Tag nicht kurstren konn-
ten. Auch die Mühleholzrüfe hat von gestern auf heute et-
was Geschiebe bis über die Landstraße her gebracht. Eine zu
dieser Jahreszeit ungewöhnliche Erscheinung.
Verschiedenes.
*Ueber Düngung der Obstbäume schreibt ein
Praktikus im „Zürcher Bauer": Vor mehreren Jahren mach-
ten wir Versuche, einzelne Bäume während der Blüthezeit zu
düngen; das Gras wurde abgeschnitten und Stalldünger in
ziemlich reicher Menge auf den Rasen gelegt, nachher mit
Jauche Übergossen; der Erfolg war ein so auffälliger, daß
wir diese Art Düngung jeder andern vorziehen. Aus diese
Weise entwickelt sich eine kräftige Grasnarbe, bei dem spätem
Schnitt muß natürlich hochstopplig, daS heißt über dem Dün-
ger, gemäht und die sogenannte Rechete zum Einfaulen liegen
gelassen werden. Durch dieses Verfahren erzielt man einen
Rasen, der wie ein Schwamm im Stande ist, eine ziemliche
Menge Wasser auf der Oberfläche festzuhalten und so dem
Baume die nöthige Feuchtigkeit nebst Düngung zu liefern. Als
eine weitere Folge dieser DüngungSart ist ferner der Umstand
zu notiren, daß stch die feinen Saugwurzeln nach der Ober-
fläche hin vermehren und ausbreiten, worauf stch die Frucht-
barkeit und Ergiebigkeit des Baumes wesentlich zurückführen
läßt. Diese BehandlungSweise ist namentlich in trockenen,
heißen Sommern die erfolgreichste ; denn ein trockener, harter
Boden unter den Bäumen wird dadurch auf naturgemäße
Weise vermieden.
Ein Franzose, der längere Zeit in Deutschland gelebt
hatte und etwas Deutsch verstand, machte einst folgenden drol-
ligen VerS:
Wie daS KnoSp' am Rosenstock,
Abbeißt, auffrißt Ziegenbock,
So die Tod das Mensch frißt auf,
Räch sein kurzes Lebenslauf.
Verantwortlicher Redakteur u. Herausgeber: vr. Rudolf Schädler.
Thermometerstaud nach Reaumur in Vaduz.
Monat
Morgens
7 Uhr
Mittags
12 Uhr
Abends
6 Uhr
Witterung.
Februar 7.
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Telegrafischer fturSbericht vou Wien.
14. Februar Silber 114 75
20-Frankenstücke 9.88%
Druck von Heinrich Graff in Feldkirch.