Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1877)


Liechtensteinifehe 
Fünfter Jahrgang« 
Vaduz, Freitag 
Xr. S. 
den 9. Februar 1877. 
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werden f?anco erbeten an die Redaktion in Vaduz. 
Streiflichter zum Währungsftreite. 
Die Vorschläge, die wir in der letzten Nummer über die 
zweckdienliche Beschaffenheit eines »zukünftigen MünzgesetzeS" 
zur Mittheilung brachten, beabsichtigen Fingerzeige zu einer 
nochmaligen und zwar gründlichen Durchberathung deS Münz» 
gesetzeS zu geben. Schreiber dieses konnte um so eher die ge- 
brachten Ideen entwickeln, als er dieselben schon längst hegte; 
zudem ist er, wie schon bemerkt wurde, weder Abgeordneter ge- 
wesen, noch ist er Beamter. Inkonsequenz, oder nachträgliches 
Zu- oder Nachgeben kann also keineswegs zum Vorwurfe ge- 
macht werden. — Eine andere Frage ist die: Warum wurden 
die gebrachten Vorschläge nicht schon zur Zeit der Münzgesetz' 
Verhandlung veröffentlicht? Die Gründe haben wir zum Theil 
schon in Nro. 4 der „L.W." mitgetheilt und dahin zusammen- 
gefaßt: daß das Münzgesetz in seinem EntWurfe erst Ä 
Dezember vorigen JahreS bekannt wurde. Bekanntlich erfolgte 
aber in der unverhältnißmäßig kurzen Zeit von ca. 8 Tagen 
schon die endgültige Beschlußfassung deS Landtages und am 31. 
Dezember die hohe fürstliche Sanktion. Daß in einer Wochen- 
zeitung eine offene und gründliche Besprechung unter diesen 
Zeitumständen kaum oder vielmehr gar nicht möglich war, ist 
selbstverständlich. Nach erfelgter Abstimmung und Sanktion 
mußte der günstige Zeitpunkt abgewartet werden, wo man ohne 
der Würde deS sanktionirten Gesetzes zu nahe zu treten, für 
eine verfassungsmäßige Abänderung des Gesetzes daS Wort er- 
greifen konnte. Dieser Zeitpunkt kam mit dem Gesetze über die 
Sistirung des MünzgesetzeS und über die LandtagSauflösung. 
AuS diesen Gründen brachten wir unsere Vorschlüge erst in den 
letzten Nummern der „8. W." mit dem Wunsche: sie möchten 
für die zukünftigen LandtagSverhandlungen von Nutzen werden. 
Nun könnte man weiter einwenden: War und ist eS nach 
den stattgehabten Ereignissen u. f. w. politisch klug, überhaupt 
noch für eine Münzregelung, wenn auch nicht in dem Sinne 
deS MünzgesetzeS, daS Wort zu ergreifen. Darüber mögen die 
Ansichten verschieden sein, wir unsererseits sind der Ueberzeugung: 
daßdieNothwendigkeiteinerMünzregelungauch 
jetzt noch wie überhaupt seit Beginn der fühl- 
baren Sild erentwert bung unabweisbar vorliegt 
und daßeSeinunverbesserlicher und bedeutsamer 
politischerRückschrittwäre, wenn der zukünftige 
Landtag: anstatt daö fehlerhafte Gesetz zu ver- 
bessern, einfach mit Aufhebung deSGefetzeS von 
einer MünzregelunggünzlichAb st andnehmen und 
damit daSKind mit demBade ausschütten würde. 
Mag man über daS Borgehen deS abgetretenen Landtages 
urthellen wie man will, so erfordert eS die Billigkeit und Ge* 
rechtigkeit: die Mühe und Arbeit, mit welcher der Landtag auf 
korrekt verfassungsmäßigem Weg,e die Möglichkeit der Münz 
regelung endlich erzielte, anzuerkennen. Daß dann, nachdem 
auf diese Weise die Freiheit einer selbftständigen Münzregelung 
erreicht war, die LandtagSmajorität zu rasch und ohne den hie- 
bei in Betracht kommenden nöthigen Rücksichten vollständig ge- 
recht zu werden, bei dem »Wie" der Münzregelung (d. h. bei 
dem Münzgeseye) vorging, muß alS ein politischer Fehler 
betrachtet werden. Diese Ansicht kann man aber hegen, ohne 
die persönliche Ehrenhaftigkeit und den guten 
Willen der betreffenden Abgeordneten anzugrei- 
fen. Denn welcher Mann, und wenn er eS auch immer und 
noch so redlich mit dem allgemeinen Wohle gemeint hat, hätte 
dte Stirne, zu behaupten: er habe sich in seinem öffentlichen 
Wirken und Leben noch nie einen „politischen Fehler" zu Schul» 
den Hsmlyen lassen? Welcher hat nicht schon die Erfahrung 
KeMchrfHaß^r zuerst mit besteck Willen und Wissen glaubH 
den richtigen Weg eingeschlagen zu haben und erst später durch 
genauere Einsicht und durch die Lehre der Thatsache sich auf 
„dem Holzwege" fand? Zudem muß vor Allem anerkannt 
werden, daß der Landtag auf verfassungsmäßigem Wege vor- 
ging und insofern korrekt handelte. Das muß konstatirt wer- 
den, trotzdem wir die zu rasche Beschlußfassung über daS Münz- 
gesetz in seiner jetzigen Form als einen „politischen Fehler" be- 
zeichnen müssen. Hätte man sich länger Zeit gelassen, und die 
Stimmung und Wünsche des BolkeS in Bezug auf daS „Wie" 
der Münzregelung damit genauer und besser kennen und wür- 
digen gelernt, so wäre nach unserer Anficht daS Münzgesetz in 
einer entsprechenderen Form beschlossen worden. Nun, diesen 
Fehler kann der zukünftige Landtag wieder gut machen und zu- 
gleich die jetzt geschichtlich gemachte Erfahrung sich zu Nutze 
ziehen: über allgemein wichtige und eingreifende GefetzeSmaß- 
regeln mit Zeit und Weile zu berathen und zu beschließen. 
DaS scheint unS in dieser kritischen Frage der richtige und 
auch sachliche Standpunkt zu sein. — 
Eine ganz andere Kritik hat der ehemalige Abgeordnete M. 
I. Oehri von Eschen in Nro. 9 der „Feldk. Ztg." zum Besten 
gegeben. Wenn seine Worte nicht einen nur zu offen- 
kundigen politischen Zweck verfolgen würden, so könnten 
wir seinen Artikel füglich ohne „Streiflichter" als ein sich selbst 
charakterisirendeS „Irrlicht" belassen und den sinnigen Denk- 
fpruch für'S Leben befolgen, der sagt: 
„Die schönste Antwort auf Berläumdung ist, daß man sie 
stillschweigend verachtet." , 
Unter diesen Umständen hat aber Herr Oehri mit seinem 
Artikel die .öffentliche" Besprechung hervorgerufen und 
wir wollen ihm auf Grund urkundlicher Thatsachen die „offene" 
Antwort nicht schuldig bleiben. 
Zunächst müssen wir bemerken, daß die von Herrn Oehri 
vorgebrachten persönlichen Entstellungen von emem 
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