Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1877)

sondere, anderwärts nicht so ausgeprägt^ Schwierigkeiten stößt. 
Die Kleinheit unseW LändHeW, die noch wenig vorgeschrittene 
politische Wdung Hd UrtHeWghigkeit, in Verbindung mit der 
manchmal stark M^Mgtett Hrsönlichen Kritisirspcht sind Fakto- 
W,die eineHchlW^Witische ÄnMt nur zu rasch aufs persönliche 
Gebiet übertragen und verdrehen. Eine solche persönliche Auf- 
fassung greift selten zur offenen, ehrlichen Gegenwehr, sondern 
besorgt ihre gegnerischen Manöver durch mündliches Kritisiren 
nach allen Richtungen auf sehr wenig loyale Weise. Solche 
Schwierigkeiten zeigen sich zwar mehr öder weniger fast überall, 
sind aber in einem Ländchen, wo man neben- und miteinander 
.tpohnt und lebt, doppelt unangenehme Erscheinungen und geeignet, 
HM opfeMstigen Sinn, auch publizistisch für das allgemeine 
Wohl einzutreten, zu verdrängen ; dies um so mehr, wenn die 
Last der Urbeit statt auf einem thätigen Konsortium patriotischer 
Wänner fast nur auf eine Person beschränkt bleibt. 
Diese angeführten pyd allgemein geschilderten Zustände mö- 
gen in jedenfalls hinreichender Weise den nun erfolgten Rücktritt 
der Redaktion von der Leitung der „Liechtenst.Wchztg." motiviren. 
Es ließen sich gar so manche tatsächliche Illustrationen bei- 
bringen, wir wollen jedoch diese Arbeit unterlassen. 
Immerhin bleibt der Redaktion das beruhigende Gefühl ge- 
wahrt, mit redlichem Eifer und uneigennützigem Sinne für das 
allgemeine Wohl auch auf publizistischem Gebiete den Versuch 
gemacht zu haben, dem Lande nützlich zu sein. 
Indem wir mit diesem Bewußtsein unsere Abschiedsworte 
schließen, wünschen wir unfern Lesern zu „guter Letzt" ein „glück 
uches neues Jahr." 
Landtagsverhandlungen. 
(Fortsetzung und Schluß des Berichts über die III., Donnerstag 
den 20. Dezember abgehaltene Landtagssitzung.) 
Da zur allgemeinen Discussiou über den von der fürstlichen 
Regierung eingebrachten Landesvoranschlag pro 1878 (Siehe letzte 
Nummer) Niemand das Wort ergreift,, wird zur Berathung der 
einzelnen Rubriken geschritten. 
I. Hauptrubrik des Erfordernisses: Für den 
Landtag 300 fl. Wird einstimmig genehmigt. 
II. Hauptrubrik des Erfordernisses: Für Ad- 
ministration und Gerichtswesen 14,076 fl. 43 kr. 
und zwar: 
Ä. für Gehalte undBezüge der L and es bedienst eten 
10,662 fl. 50 kr. 
Bezüglich des Gehaltspostens für den Landrichter und die 
neue Besetzung dieser Stelle bemerkt der vorliegende Kommissions- 
bericht des Referenten, Abg. Rheinberger: Die Kommission hätte 
aus der darauf Bezugnehmenden Regierungsmittheilung ersehen, 
daß Se. Durchlaucht mit Höchster Entschließung vom 21. Okt. 
an die Stelle des auf den liechtenst. Staatsdienst resignirten 
Herrn M. Keßler, den k. k Auskultanten des Vorarlberger Kreis- 
gerichtes, Herrn Karl Blum zum Landrichter mit einem jährlichen 
Baargehalte von 1500 fl. aus der Landeskasse nebst 30 Raum 
meter hartes Scheitholz und freier Diensteswohnung, definitiv zu 
ernennen geruht und die von demselben gestellten Eintrittsbedin- 
gungen seiner Unabsetzbarkeit als Richter (abgesehen von einem 
etwaigen Disziplinarerkenntnisse), sowie der Berechtigung zur 
Einrechnung seiner vierjährigen Praxis bei österr. Gerichten in 
die zur künftigen Pensionsbemessung dienende gesammte Dienstzeit, 
genehmigten. 
Da die Ernennung der Beamten ein Hohheitsrecht Sr. 
Durchlaucht sei und die neue Gehaltsbemessung um zirka 160 fl. 
niedriger gehalten wurde, so beantrage die Kommission: 
„Der Landtag wolle von dieser landesherrlichen Resolution zu- 
stimmend Kenntniß nehmen." 
Wird einstimmig angenommen. 
Bezüglich des Gehaltspostens der Kanzelisten für das Land 
gericht, liegt ein Gesuch des Kanzelisten Hartmann, um Gehalts 
aufbesserung vor. 
Die Kommission erstattet durch ihren Referenten, Abg. Rhein- 
berger hierüber nHfolgenhen Bericht: 
Die Motive,'"auf welche sich das Gesuch des Kanzelisten 
Hartmann stützt, wurden von der Kommission in Erwägung ge- 
zogen. Wenn unter andern vorgebrachten Gründen aber nicht be- 
stritten werden kann, daß der Gehalt des Bittstellers durch die 
zufällige' und unvorhergesehene Silberentwerthung eine unverschuldete 
Verminderung von 15 Prozent erlitten hat, so muß konsequenter 
Weise eine eben so große Verkürzung sämmtlicher Beamten, 
Lehrer und Landesangestellten in ihren Gehaltsbezügen anerkannt 
werden. Um also den richtigen Namen zu gebrauchen, ist Haupt- 
sächlich die Silberentwerthung, die bei allen einschlägigen Gesuchen 
hervorgehobene Theuerung, über welche soviel geklagt wird. 
Um daher allseitig konsequent und gerecht vorzugehen, müßte 
— im Falle dieses Uebel nicht so bald beseitigt werden sollte — 
nicht nur einem einzelnen, der hierdurch betroffenen Landesange- 
stellten, der bezügliche Verlust gebessert werden, sondern Allen ohne 
Ausnahme. Es ist nicht Sache der Kommission, hier auf diesen 
Gegenstand weiter einzugehen, doch erlaubt sich der Berichterstatter, 
anläßlich des vorliegenden Gesuchs, diesen wichtigen Umstand in 
der Gehaltsfrage zu betonen. 
Die Finanzkommission will aber den Gesuchsteller, in Anbe- 
tracht der schwachen Besoldung und den obwaltenden schon ans- 
einandergesetzten ungünstigen Zeitverhältnissen, eben so wenig als 
die Schullehrer abgewiesen wissen und empfiehlt daher einstimmig 
dem Landtage: 
„Es wolle derselbe dem Kanzelisten Hartmann pro 1877 
eine Teuerungszulage von 50 fl. aus der Landeskasse bewilligen." 
Wird einstimmig genehmigt. 
Anläßlich der Berathung über die Bezüge der Landesbedien- 
steten, gelangt ein Schreiben der fürstlichen Regierung zur Mit- 
theilung, welches erwähnt, daß an die Stelle des pensionirten 
Amtsdieners Hilti, der Gerichtsdiener G. Ospelt, mit einem 
Jahresgehalte von 450 fl., der Regierung zur Dienstleistung 
zugewiesen und an dessen Statt Franz Josef Ospelt von Vaduz 
zum Gerichtsdiener, mit einem jährlichen Gehalte von 400 fl., 
ernannt wurde. 
Wie bisher, haben nach h. Anordnung von den 450 fl. die 
f. Renten 100 fl. zu übernehmen und bleiben 350 fl. von dem 
Gehalte des Amtsdieners G. Ospelt, aus der Landeskasse zu 
bezahlen. 
Wird auf Antrag der Kommission zur zustimmenden Kenntniß 
genommen. 
.Als weitere Position des Voranschlages erscheint 
b. für Pensionen 1213 fl. 93 kr. 
Bei dieser Budgetabtheilung gelangen verschiedene Pensions- 
»gesuche zur.Erledigung und zwar: 
1. Das Pensionsansuchen des ehemaligen Landrichters Keßler. 
Referent Abg. Rheinberger erstattete hierüber Namens der Kom- 
Mission folgenden Bericht: 
Die Kommission hat aus der bezüglichen Regierungsvorlage 
entnommen, daß der aus dem fürstl. Staatsdienste getretene 
Landrichter bei Sr. Durchlaucht, in Anbetracht seiner durch lang- 
jährige angestrengte Berufsarbeit geschwächten Gesundheit, um 
Pensionirung eingeschritten ist. Hierauf langte vom fürstl. Ap- 
pellationsgerichte dio. 7. September Nr. 6967 folgende Zuschrift 
an die fürstl. Regierung: 
Das anliegend mit sämmtlichen Beilagen znrückfolgende Ge- 
such des Herrn Landrichters Keßler um Pensionirung, kann im 
Sinne des § 48 der Verfassung erst nach Anhörung des Land- 
tages enhgiltig bestimmt weroen. Es wird Sache der fürstlichen 
Regierung sein, auf dem Landtage das Pensionögesuch zum Vor- 
trage zu bringen. Bezüglich des .hiebei seitens der f. Regierung 
zu stellenden Antrages wollen Se. Durchlaucht folgende Momente 
berücksichtigt wissen:.
	        

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