Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1877)

Liechtensteinische 
Fünfter Jachrgang. 
Vaduz, Freitag 
Ikr. 33. 
den 17. August 1877. 
Die liechtensteinische Wochenzeitung erscheint jeden Freitag. Sie kostet für das Inland ganzjährig 2 fl., halbjährig 1 fl. sammt 
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Redaktion in Vaduz oder bei den betreffenden Postämtern. — Einrückungsgebühr für die zgespaltene Zeile 5 kr. — Briefe undGelder 
werden franco erbeten an die Redaktion in Vaduz. 
Amtlicher Theil. 
Werste igerungs-EdiKt. 
Es wird hiemit bekannt gemacht, daß auf Grund des Gläu 
bigerbeschlusses vom 26. v. Mts. die zur Conkursmassa des 
Fabrikanten Aug. Wächter in Schaan gehörige mechanische Baum- 
Wollweberei im Muhleholz im Schätzungswerthe von 31,220 fl. 
Oe. W. am 10. k. M. als einzigem Termine öffentlich ver- 
steigert werden wird. 
Die Kauflustigen haben sich am genannten Tage Vormittag 
10 Uhr im Gasthause zum Löwen hier einzufinden, wo die Ver- 
steigerung nötigenfalls selbst unter der Schätzung vorgenommen 
werden wird. 
Die Lizitationsbedingungen können hier während der gewöhn- 
lichen Amtsstunden inzwischen eingesehen werden. 
An den darauf folgenden Tagen Vormittag 8 Uhr anfan- 
gend wird die Versteigerung des Mobiliars mit Einschluß der 
Tuch- und Garnvorräthe im Fabrikgebäude stattfinden.. 
Fürst!. Liechtenst. Landgericht 
Vaduz, den 13. August 1877. 
Keßler. 
Edikt. 
Von dem fürstl. Landgerichte wird hiemit bekannt gemacht, 
daß auf Ansuchen der Erben des Fabrikbesitzers Hrn. Kaspar 
Zweifel von Feldkirch die zu dessen Nachlasse gehörigen und im 
diesseitigen Gebiete gelegenen Realitäten, als: 
a. Eschr. B. 6 Fol. 98, ein Streuemahd in den Rohrbruck- 
mähdern, Eschr. K. Nr. 376 d/I, mit 3163 Klafter. 
b. Nchr. B. 6 Fol. 99, ein detto dort, Eschr. K. Nr. 877 
b/I, per 3331 Klafter. 
c. Eschr. B. 6 Fol. 100, ein detto dort, Eschr. K. Nr. 375 
I, Per 5548 Klafter. 
6. Waldb. 2 Fol. 560, ein Wald in der Kratzern, Grp. 
Kat. Nr. 208 und 208 a/VII, mit 1386 u. 99 Klftr. 
e. Waldb. 2 Fol. 299, ein detto in Kurrersgut, Schellb. 
Kat. Nr. 526 V, mit 76 Klafter und 
f. Waldb. 2 Fol. 238, ein detto im Bergerwald, Eschr. K. 
Nr. 56 XVIII, mit 334 Klafter, 
am 20. d. SR., als einzigem Termine, öffentlich versteiger 
werden. 
Kauflustige haben sich daher am genannten Tage Pachmitt. 
2 Uhr im Gasthause des Bartholomä Batliner zu Mauren 
einzufinden, wo die Versteigerung nach Bekanntgabe des Aus 
rufspreises und der Lizitations-Bedingnisse mit Rücksicht auf 
den Zerstückelungsplan vorgenommen werden wird. 
Fürstl. Liechtenst. Landgericht 
Vaduz, den 3. August 1877. 
22 Keßler. 
Nichtamtliche Anzeigen. 
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aus tüchtig und zuverlässig. Gute Zeugnisse, unerläßlich, sind 
bei der Meldung miteinzuschicken. G ü n st i g e B e d i n g u n g e n. 
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Vaterländisches. 
Vaduz, den 14. August. (Der schwarze Rott in den 
Weinbergen.) Diese eigenthümliche Krankheit, welche schon 
seit einigen Jahren in unsern inländischen Rebgeländen mehr 
oder weniger häufig beobachtet wird, ist auch im Kanton Schaff- 
Hausen wahrgenommen worden. Der Vorstand des dortigen 
Weinbauvereins hat mit Rücksicht auf diese neue Gefahr folgende 
Bekanntmachung erlassen: „Wieder eine Rebenkrankheit sucht 
uu'ere Weinberge in einer Weise heim, die beunruhigend ist. Es 
ist dies der „schwarze Brenner", ein Pilz, der zuerst die jungen 
Triebe verkümmert, das junge Holz wie mit schwarzem Lack an 
der Sonnenseite bestrichen erscheinen läßt und auf die Trauben 
wie Pech Aufsätze liefert. Die Vegetation des 'Weinstocks ist 
dadurch gestört, die mit den schwarzen Flecken behafteten Trauben 
gedeihen nicht, das Holz ist wie benagt und kann nicht ausreifen. 
Die Krankheit ist schon seit Jahren beobachtet und studirt worden. 
Es soll auch hier nur das „Schwefeln" dem Umsichgreifen des 
Pilzes Halt gebieten. Ueber das Resultat ist dagegen bis heute 
nichts Bestimmtes bekannt. 
Es ist daher jedem Rebenbesitzer anzurathen, seine mit diesem 
Pilze behafteten Weinstöcke schon jetzt zu kappen (abzugipfeln), 
das kranke Holz und Laub aus den Reben zu entfernen und 
dann sämmtliche Stöcke vermittelst der bekannten Schwefelbüchsen 
zu schwefeln. Die Schwefelblüthe ist kein kostbarer Artikel und 
der Arbeitslohn dürste sich durch die geretteteu Traubell und das 
Wiedererstarken der Reben zehnfach bezahlen."
	        

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