Liechtensteinische
Biertier Jahrgang.
Vaduz, Freitag
Nr. 2.
den 14. Sännet 1876
Die liechtensteinische Wochenzeitung erscheint jeden Freitag. Sie kostet für das Inland ganzjährig 2 f!., halbjährig G si sammt
Ostversendung und Zustellung in's Haus. Mit Postversendung sür Oesterreich ganzjährig 2 si. »0 tr., halbjährig 1 si. 36 fr.; für d«l
brige Ausland ganzjährig S fl., halbjährig 1 ft. 10 fr. ohne Postversendußtg. - Man abonnirt für das Zn- und Ausland bei de,
Stedaktion in Vaduz oder bei den betreffenden Postämtern. — Cinrückungsgebühr für die zgespaltene Zeile 5 kr - Briefe und Geld«
werden kranco erbeten an die Redaktion in Vaduz.
Plenarversammlung des Garantievereins
der „Liechtenst. Wochenzeitung".
Sonntag, den 16. Jänner. Nachmittags 3 Uhr, im
Gasthaus znr „Linde" in Vaduz.
Zn zahlreicher Betheiligung ladet ei«
die Redaktion
Landtagsverhandlungen.
V. Sitzung des Landtages.
Montag, den 10. Jänner 1876.
Beginn der Sitzung Vormittag 10 Uhr.
Anwesend find : der fürst! AegierungSkommissär v. Haufen
und 44 Abgeordnete.
Abwesend: der Abgeordnete Kaiser (ohne Entschuldigung).
I. Verlesung deS Protokolls der letzten Sitzung.
Dasselbe wird verlesen und genehmigt.
Hierauf verlangte der Abg Wanger, daß folgende Erklä»
rung in das heutige LandtagSprotokoll aufgenommen werde:
»Die Abgeordneten Amman, Johann H ch l e
„gel und Wanger, we lch-e verhindert waren in
„der letzten LandtagSsitzung zu erscheinen, er-
„klären hiemit, daß sie der in der Landtags-
»sitzung v. 49. Okt. v. I an Seine Durchlaucht be
schlossenen Adresse ^in Sachen des LandeSmünz-
„Wesens beistimmen.
W. Bekanntmachung der Einläufe seit der letzten
Sitzung und zwar:
1. Schreiben der fürftl. Negierung an daS LandtagSprasi-
dium folgenden Inhaltes:
Seine Durchlaucht haben laut Hofkanzleiintimlition vom
22 V d. M. die unterbreiteten Vorschlage der fürftl Regierung
wegen Regelung der Landeswährung auf dem Wege,, der Ge-
setzgebung Vorläufig nicht zu genehmigen geruht und aufge-
tragen, hievon den löbl. Landtag in Erledigung seiner an Seine
Durchlaucht gerichteten Vorstellung in Kenntniß zu setzen,
welcher höchsten Weisung ich h'emit nachkomme.
Mit besonderer Hochachtung
Vaduz, den 24. Dez. 1875.
. v. Hausen.
2. Schreiben der sürstl. Regierung an daS LandtagSpräst-
dium bezüglich der vorzunehmenden Wahl der Sparkassakom-
misston.
3. Beschwerden der Brunnengenossen von Steinort, Ge
meinde Triesenberg gegen den GememderathSbeschluß vom 2.
März 1375 resp. um Aufhebung der Verfügung.
III Berathung und Beschlußfassung über die
Beschwerde ver Brunnengenofsen von Steinort,
Gemeinde Triesenberg.
Dieselbe richtet folgende Bitte an den Landtag:
. hoher Landtag geruhe den Beschluß deS Gemeinde-
ratbeS Triesenberg. dd. 2. März >875 als ungesetzlich aufzu
heben ynd eventuell im Einverständnis mit der fürftl. Regie«
rung die Gemeinde Triesenberg zur Traqung der Kosten der
Herstellung und Reparatur deS WassersammlerS zu verhalten."
Der bezügliche KommifsionSantrag lautet: „diese Beschwerde
ver fürftl. Regierung zur weitern Amtshandlung abzutreten."
Wird einstimmig genehmigt.
IV. Peratdun g und BeschchMtafsung über die
Verlängerung deS österrelchffch- liechtenftetnk-
chen Zoll unv HteuervertrageS vom 23. Dez.
1863 auf die Dauer eines JahreS.
Der bezügliche KommissionSbericht läßt fich hierüber wie
folgt vernehmen:
Der mit Ende diefeS JahreS ablaufende liechtensteinisch-öster-
reichische Zoll- und SteuereinigungSvertrag, dessen Erneuerung
unter gewissen Ihnen meine Herren bekannten Modifikationen
vom Landtage seiner Zeit gewünscht und beschlossen wurde, ist
bis jetz» noch nicht zu Stande gekommen. Bekanntlich wurde
von Seite OefteireichS und Liechtensteins dieser Vertrag gekün-
M, zwar nur in der Absicht um, entsprechend den Zeitverhalt-
nisten, neue Vereinbarungen zu treffen, wobei die Interessen
ver beiden Kontrahenten berücksichtiget werden sollten. Auch
sind die diesbezüglichen Unterhandlungen eingeleitet, konn-
ten aber neqen Kürze der Frist nicht vsr Neujahr 1876
zum Abschlüsse gelangen, w»e vieS insbesondere wegen Beseiti
gung des Art. 12 des alten Vertrags sehr zu wünschen,ge*
wesen wäre.
Die bis ander gepflogenen Verhandlungen der Bevollmäch
tigten beider Ltauen führten vielmehr zu der eventuel auch
schon vom F. L. Landtage in Aussicht genommenen Prolonga-
tion — des am 23 Dezbr. 1863 zwischen den beiden , kontra-
hirenden Th ilen vereinbarten Steuer- und Zollvertrages um
ein Jahr, d. i. bis Ende 1876.
Dieser in zwei Artikel zusammengefaßte Vertrag lautet:
Art. 1.
„De? am 23 Dez 1863 zwischen den beiden vertragschlie
ßenden Theilen vereinbarte Steuer- und Zollverein wird mit
allen seinen gegenwärtig in Kraft stehenden Bestimmungen auf
Ein Jahr verlängert und dessen Dauer hiemit bis Ende
1876 seftgesetzt. Indem beide Theile die wohlthätigen Wir-
kungen vieles Vertrages anerkennen und nur die Nothwendig-
keit einiger neuer den veränderten Verhältnissen entsprechenden
Modifikationen sich herausgestellt hat, sind die hohen kontrahi-