Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1876)

Ziffern enthalten. Bei den Telegraphenaviso'S ist weder die 
Vorausbezahlung (Frankirung) der Antwort, noch der Empfangs- 
-anzeige, noch eine andere, bei gewöhnlichen Telegrammen zulas 
stge Nebenamtshandlung gestattet; auch wird bei Aufgabe der- 
selben weder eine Gebührenquittung, noch ein Rec^ptsse ausge 
stellt. Die Zustellung der Telegraphenaviso findet offen und 
bei Benützung der Post unfrankirt statt Bei Verlust, Ver 
stümmlung oder Verspätung eines Telegraphenariso wird kein 
Gebühren- oder sonstiger Ersatz geleistet. 
Eine andere neue Gattung von Telegrammen, welche so 
wohl i« inländischen Verkehre, als auch im Verkehre mit Ru 
mänien und der Schweiz gewechselt werden können, sind die 
rekommandirten Telegramme. Dieselben werden auf dem gan 
zen Beförderungswege ihrem vollen Inhalte nach foUaitohirr; 
auch wird ihre Zustellung an den Adressaten mit EmpfangS- 
anzeige zurückgemeldet. Die rekommandirten Telegramme unter- 
liegen der dreifachen Taxe der gewöhnlichen Telegramme ; im 
Kalle der Verspätung oder Verstümmelung eines solchen Tele- 
grammeS leistet die Telegraphenverwaltung einen Schadenersatz 
von 20 fl. Zwanzig Gulden) ö. W zu Gunsten de6 Aufge- 
bers Die Rekommandation ist bei Telegrammen in geheim«'? 
Sprache und mit mehreren Adressen rncbt zulässig. 
Geheime Privmtelegramme unterliegen rer für gewöhnliche 
Telegramme festgesetzten Taxe im anderthalbfachen Betrage und 
werden aus dem ganzen Beförderungswege köllatwnirt. 
Die Nachsendung von Telegrammen, weiche bisher nur 
innerhalb der Grenzen deS ersten BemmmungSstaateS zulässig 
war, ist auf ganz Europa ausgedehnt worden. 
Bei Telegrammen tnu mehreren Adressen wird eine Der- 
VielfältigungSgebühr von 20 fr ö. W. für je 20 Worte be 
rechnet 
Die Reklamationsfrist für verlorene, verstümmelte und ver- 
spätete Telegramme ist be» außereuropäischen Korrespondenzen auf 
6 und bei europäischen Korrespondenzen auf 2 Monate festge- 
setzt. AlS verspätet wird ein Telegramm angesehen, wenn die 
Verspätung im europäischen Verkehre zwei Mal 24 Stunden 
und im außereuropäischen Verkehre sechsmal 24 Stunden über- 
schreitet. 
Ausland. 
Oesterreich. Nach den bis j^tzt vorliegenden Mittheilun- 
gen über die zu gewärtigenden Anträge des Eisenbahn-Aus 
schusses ist dieser fast auf kemeS der im Eisenbabnprogramm 
enthaltenen Projekte eingegangen. Die Einstellung von Beträ 
gen für den Bau der Predilbabn, der Arlbergbahn, der tfime 
Czernowitz Novosielica, sowie für die Wiener Verbindungsbahn 
wird rundweg abgelehnt, nur für die Donau Uferbahn wird 
ein Betrag von 600,000 st., für die Linie KriegSvorf.Römer 
stadt ein solcher von einer halben und für emen The l de» 
Lmie Freudemhal-Freiwaloau, nämlich bis Würbenthal, eine 
viertel Million eingestellt. Es liegt auf der Hand, dah nach 
einer solchen Behandlung der ministeriellen Vorschlage von et- 
nem Eisenbahnprogramm überhaupt nicht mehr die Reve sein 
kann, und eS fragt sich, ob die Regierung nicht besser thate, 
daS Eisenbahnprogramm überhaupt zurückzuziehen. 
DaS Herrenhaus hat in jüngster Zeit ein Klostergesetz 
behandelt u. angenommen, daS folgende Bestimmungen enthalt: 
t. ES kann hinfort im österr. Kailerstaate kein Kloster ge 
gründet werden, eS sei denn, die Volksvertretung selbst hatte 
durch ein Reichsgesetz biezu die Bewilligung gegeben. 
2. Zur Zeit bestehende Klöster können keine Filialen errich- 
ttn, keine Zweigniederlassungen gründen, als wiederum nur 
durch e n eigenes Reichsgesetz Eine Ausnahme hievon machen 
jene Kongregationen, welche sich ausschließlich mit der Kranken- 
pflege befassen Diesen, aber auch nur diesen, kann in zwin, 
genden Fällen die Regierung die Errichtung eineS HauseS, ei 
neS SpitalS ic. oder eine Extension einer bereits bestehenden 
Anstalt durch einen Erlaß bewilligen. 
3 Kein österreichisches Kloster darf irgendwelchen Befehlen 
eines auswärtigen OrdenSgeneralS oder eines sonstigen Kirchen- 
odern Folge geben oder auch nur mit auswärtigen klösterlichen 
Genossenschaften in Verbindung stehen. 
4. Kein Kloster dörf irqendwelcheS Vermögen, unter wel 
chem Titel immer, über 3000 Gulden erwerben, eS sei denn, 
eS wäre dies durch ein ReichSgesetz bewilliget worden Eine 
Ausnahme hievon ward leider in Folge eines Antrages deS 
RitterS v. Schmerling rücksichtlich jener weidlichen Genossen- 
schatten gemacht, die sich mit der Kindererziehung beichättigen. 
5. JedeS OrdenSmttglied ist zum Austritt auS dem Orden 
berechtiget, wenn er die sonst hj,für bestehenden Normen der 
StaatSgesetze besolgt Einen Anspruch auf Rückvergütung ehe- 
miliger Schenkungen hat kein O'denSmitglied, wenn eS die 
Klostermauern verlaßt. 
6. Endlich wurde der weltlichen Behörde daS Recht der 
Klostervisitation zugesprochen, so daß'dem Staate die für noth- 
wendig erkannte Beaufsichtigung deö innern KlosterlebenS ge- 
sichert ist 
In Frankreich ist die Wahl von 36.000 Delegaten für 
die Senats,enwahlen vor sich gegangen; die Partei^ruppirun- 
gen derselben sind b'S jetzt noch nicht ersichtbar, doch nehmen 
unparteiische Beobachter an, daß im neuen Senate die gemäs 
sigten Republikaner die Mehrheit bilden werden. 
Bon de, bosnischen Greilze werden vom 18—2l. Jän 
ner anhaltende Kampfe gemeldet, welche nach Versicherungen 
von Augenzeugen, zu Ungunsten und mit großen Verlusten für 
die Türken geendigt haben sollen. 
Der begabteste Führer der Aufstänvischen, in den türkisch- 
slavischen Provinzen Ljubydratitsch ist von seinem Kommando 
zurückgetreten und nahm von den Seinigen durch nachfolgen- 
den Brief Abschied: , 
„Umstände, stärker denn mein Wollen machen eS mir zur 
Pflicht mich von euch zu trennen. Ich verfolgte ein doppeltes 
Ziel: unserem seit Jahrhunderten- bedrückten Lande die Freiheit 
zu erkämpfen, den Bedrücker, dessen Hand seit Jahrhunderten 
anf unS lastet, zu verjagen, und die Sympathien Europa'S für 
die Sache der Herzegowina zu erwecken, zu gewinnen und fest* 
zuhalten. In dem Streden nach dem ersten Ziel wurde ich 
lahmgelegt, und nur im Interesse der Sache geschieht eS, wenn 
ich jetzt näheres über die Ursachen verschweige an denen m.ine 
Anstiengungen scheitelten. Glücklicher war ich in dem Erstre- 
ben deS zwe ten Ziels. Die gesammte zivilisirte Weit nimmt 
Antheil an dem Schicksal der Herzegowina. Ich erwähne der 
Journale denen wir großen Dank schulden; ich erinnere an 
die Freiwilligen, die für unsere Sache kämpfen, das rotbe 
Kreuz versagt unS seine Hilfe nicht; die Sammlunqen, welche 
an vielen Orten stattfinden, die Briese Garibaldis, die Thätig- 
keit der Machte — das alles sind Symptome der uns gewor- 
denen Sympathien. Ich darf nicht weiter euer Anführer blei- 
den, wenn ich mich nicht emeS unpatrioti'chen, unendlich schänd- 
l'chen Be« Haltens schuldig machen soll. Mein weiteres Ver 
bleiben würde die Veranlassung unheilvoller Zwiftigkeiten wer- 
den. Ich ziehe mich daher zurück, günstigere Verhältnisse erbos- 
send. Ihr aber kämpft unter einer neuen Anführerschaft wei- 
ter. Ich beschwöre die Freiwilliqen auszuharren, und bitte alle 
Kräfte zil vereinigen in der Verwirklichung jener Idee, deren 
Losungswort ist: „Hinaus mit den Türken!" Auf Wieder- 
sehen, Brüder! Wojwoda Miea Ljubobrmitsch." 
Türkei. Nach einem Berichte der A A Zeitg. hat die 
öffentliche Sicherheit in Konstantinopel ein«»» bisher unerhörten 
Grad erreicht, indem Raubanfälle nicht nur bei dunkler Nacht, 
sondern selbst am hellen Tag in den belebtesten Quartieren mit 
seltener F'echheit ausgeführt werden; in der ReujahrSnacht 
durchzog sogar eine auS ca. 15 Köpfen bestehende Bande mit
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.