Dritter Jahrgang.
VÄduz, Freitag
Nr. 21.
den 2 t. Mai 1875.
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Vaterländisches.
Stabu}, 18. Mai. Aus Ueberfehen wurden in der letzten
Nummer unseres Blattes die Stimmzahlen der neugewählten
LandtagSabgeordneten einzuschalten vergessen; wir bringen nach-
träglich dieselben wie folgt: Im 1. Skrutinium Herr Landrichter
Keßler mit 93 Stimmen. Altvorsteher Ferdinand Walser von
Schaan 82, Vorsteher Heed von Ruggel 88, Joh. Alois
Schlegel von Trkesenberg 89.
Im 2 Skrutinium, da Herr Ferdinand Walser ablehnte,
kommen 2 zur Wahl und es gehen hervor Altvorsteher Fritsche
von Balzers 84 und Vorsteher Kaiser von Mauren (im letzten
Berichte fehlerhaft vor; Ruggell) mit 78.
Ersatzmanner: Wpwfte^er Amman
- SkattfrÄ# Q;%
Gamprin 176, BreWmWtt MK Schellenberg 175, Äpsch
Tschelter von Schaan/ ;
Herr Landrichter Keßler hat die Annahme des Mandates
abgelehnt und tritt daher der 1. Ersatzmann Herr Altvorsteher
Amman von Vaduz für denselben in den Landtag ein.
Vaduz, 18. Mai. Schweizerblätter bringen folgende Notiz
betreffend die Mittheilung über Rheinhochwasserstänve:
Nach neuester Verordnung und Uebereinkunft vom 15.
März 1875 betreffend Beförderung von Depeschen über Rhein-
Hochwasserstände sind die Beobachtungen an den Pegeln (Was-
serzeiger) in Reichenau bei der großen Brücke über den verei-
nlgten Rhein und in Ragaz bei der HinterlandungSschleuße
maßgebend.
Laut Art. 1 jener Verordnung erfolgen die Berichte sobald
der Reichenauer Peqel 21 Fuß, und von Ragaz aus, wenn
dieser Pegel 9 Fuß Wasserhöhe zeigt
Zur Beurtheilung dieser Berichte und zu Jedermanns
Schätzung der Gefahr dient folgende Zusammenstellung beob«
achteter Hochwasserstände.' a) am Pegel in Reichenau: Hoch-
wasser von 1817, 26' boch. 1834, Aug. 28., 30' hoch.
1861, Juli 7., 23' hoch. 1868, Sept. 28., 28 %' hoch. 1871,
Juni 19., 25%' hoch. 1872, Mai 22., 21 %' hoch. 1874,
Aug. 15., 22' hoch. Winterwasser 1872, 7' hoch, b) am
Pegel der Schleuß? in Ragaz: Hochwasser von 1874, Juli
31., 9' hoch. 1874, August 15., 10' hoch.
Vaduz, 18. Mai. Gestern entlud sich über Schaan ein
Hagelwetter, das strichweise, besonders in den Weinbergen nicht
unbedeutenden Schaden verursacht hat.
Herr Baptist Quaderer, Gastwirth in Schaan ist gestern
gestorben. Sein ehemaliges Wirken im Landtage, seine Thä-
tigkeit in den landschaftlichen Kommissionen für Rheinbau.und
Schayung haben ihn als einen Mann von uneigennützigem
und gemeinsmnigem Charakter gekennzeichnet. Mit ihm ver.
liert das Land und die Gemeinde einen achtbaren Bürger und
Verfechter gemeinstnmger Ideen.
Politische Rundschau.
Dentschland. Die Presse beschäftiget sich noch immer mit
Betrachtungen über Krieg und Frieden Eine Pariser Korre-
spondenz der „Times- besagt, die Miiilärpartei in Deutschland
wolle den Krieg mit Frankreich, welches einen zu günstigen
Frieden erhalten habe und zu rasch seine militärischen Finanz-
qWen wieder herstellte. Die „TimeS" selbst hält zwar diese
für ungereimt m,d konstatirt, daß Frankreich
PoU^'ÄeHwsche Idee verfolge, den mit Frankreich geschW
senen Wven zu brechen; dies hieße daS internationale Recht
verletzen. Die „Times" findet den Ursprung dieser Gerüchte
in den Prahlereien preußischer Soldaten, in der Unbesonnen-
hcit der Berliner Presse und in den leeren Drohungen voft
Staatsmännern, welche die Einschüchterung als diplomatisches
Mittel hochschätzen.
Die bereitS stattgehabte Anwesenheit deS Kaisers von Ruß-
land wird von den meisten Blättern als sichere Bürgschaft für
die Fvrtvauer deö Friedens betrachtet, und dürfte derselbe daher
auch wenigstens für die nächste Zeit sichergestellt fein.
DaS preußische Abgeordnetenhaus hat in jüngster Zeit?
RegiermigSvorschlage, die gegen die katholische Geistlichkeit und
daS katholische OrdenSwesen gerichtet sind, durch verfassungS-
mäßige Behandlung zum Gesetze erhoben. DaS erste Gesetz
verhängt die GehaltSeinstellung gegen die katholische Geistlich-
keit, solange sich dieselbe den Kirchengesetzen nicht füge. Nach
neueren Nachrichten gedenkt zudem die preußische Regierung
gegen alle Subskriptionen und Sammlungen zu Gunsten der
ihiei? G-Haltes verlusttgen Bischöfe und Geistlichen strafgericht-
lich einzuschreiten und die Sammler oder Theilnehmer gericht
lich zu belangen. Das. zweite Gesetz schließt sammtliche Ordey
und ordensähnlichen Congregationen von dem preußischen Ge-
biete miS. Denjenigen Niederlassungen, T>ie sich mit der Er
ziehung der Jugend beschäftigen, wird die .Frist zur Auflösung
auf 4 Jahre verlängert. Diejenigen Orden und Congregatw,
nen, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen , er-
fahren auch eine ahnliche abweichenve Behandlung. Jedoch
steht eS dem jeweiligen Ermessen des CultuSministerS anHeim,
vorkommenden Falls auch vorher die Aufhebung auszusprechen.
Die enorm folgenschwere Bedeutung dieser 2 Gesetze und ihrer
Consequenzen gestalten den kirchenpolitischen Kampf zu einesil
immer ernsteren.