Dritter Jahrgang.
liai
Vaduz, Freitag
Nr. 19.
den 7. Mai 1875.
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Auch ein Wort zur Klarstellung.
Unter diesem Titel erhalten wir heute von Herrn Chri
stoph Wanger in Schaan einen Artikel zugesandt, mit dem Er-
suchen, daß derselbe in unser Blajt eingerückt werde.
Der Artikel beschränkt sich hauptsächlich die Begründung
der bekanntlich in der LandtagSsitzung v. 22. Dezember i 874
von 10 Abgeordneten gegen 5 verworfenen Wangerschen
Anträge.
Wir haben seinerzeit die Wangerschen Anträge in unserem
Blatte wortgetreu gebracht und die Gründe, warum die
Zehnermehrheit dieselben verwarf', mitgetheilt. ES war dies
kein Akt von persönlicher Streit- oder Schreiblust, sondern es
war in erster Linie das Recht: das Verhalten der Zehner-
Mehrheit dem Volke klarzulegen und zu begründen, und in
zweiter Linie die Pflicht: den gegnerischen AuSlassunZe?» in
der ausländischen Presse, die eine einzelne That in wirklich
„unqualistzierbarer" Weise mit unseren öffentlichen Zuständen
und Behörden in Zusammenhang brachten, entschieden und
wahrheitsgetreu gegenüberzutreten. Wir haben das gethan
und zwar beweiskräftig indem wir sowohl in Bezug auf
die LaudtagSver Handlungen als anch in Bezug auf die aus-
wärtigen ZeitungSentstellungen die aktenmäßigen Be-
weise erbrachten (vergl. Nr. 9 und Nr. 16 unseres
Blattes.)
Wir hätten somit, ohne auf unS den Vorwurf von Jllo-
yalität zu laden, berechtigten Grund genügend gehabt, die Auf-
nähme deS gegnerischen Artikels in unser Blatt zu verweigern.
DieS um so mehr, als daS ganze unerquickliche Thema bereits
schon zur Genüge in der Presse verhandelt wurde und daS
anhaltende Wiederkauen bewiesener Ansichten ermüdend wirkt
Nebenbei muß es als auffallend erscheinen, daß unsere gegne-
rische Partei, nachdem sie seit Oktober 1374 zu ihren Verlaut-
barungen ausschließlich die ausländische Presse
durch anonyme Einsendungen benutzt hat, erst heute
zum ersten Male im Lande selbst sich öffentlich und namentlich
hören lassen will und zwar in unserem Blatte, welchem sie
theilweise durch demonstrativen Austritt aus dem Garantie-
vereine der liechtst. Wochztg. den Rücken kehrten.
Auffallend muß eS ferner erscheinen, daß die gegnerische
Partei in ihrem heutigen Artikel den mehr sachlichen
und ruhigeren Ton anschlägt, und die sonst beliebten
Ausfälle gegen unsere öffentlichen Zustände und
Personen unterläßt.
Sollte vielleicht das Volk durch diesen „zahmeren" Artikel
zu der „milderen" Ansicht gebracht werden, daß unsere Geg-
ner in ihrer früheren Arbeitsweise nie etwas anderes,
als die Rich tigkeit jder besagten W angerschen
Anträge verfochten haben? Wer die Entwicklung deS
„Kampfes" nur einigermaßen verfolgt hat, weiß mehr und
um offen zu sprechen, weiß jeder, daß die gegnerische Partei
inMrer bisherigen ZeitungSpolemik auf ausländischem Boden
in erster Linie ihre Spitze gegen unser Landge
richt und Beamtenthum rich tete und in letzter Zeit
auch in sehr präganter Weise gegen die Zehner-
Mehrheit. >
Wir haben zum Beweise in einer der letzten Nummern un-
sereS Blattes einige wörtliche Proben als Blumenlese mitge
teilt und fügen noch bei, daß in Nr. 29 (10 April) der Feldk.
Zeitung dem Volke geradezu der Rath ertheilt wurde, die Män-
ner der Zehnermehrheit aufzufordern, ihr Mandat niederzule?
gen. Nachdem wir diese Bemerkungen vorausgeschickt haben,
lassen wir den gegnerischen Artikel wortgetreu folgen, werden
ab-x von dem unS zustehenden Rechte, eine kurze Widerlegung
beizufügen, Gebrauch machen- - ^ ^-
Nachdem der von mir in der Landtagssitzung vom 22. Dez,
1874 gestellte Antrag in verschiedenen Zeitungsblättern einer
besonderen Kritik unterzogen worden und wohl gar der Patrio
tismus der dafür stimmenden Landtagsabgeordneten in Frage ge-
stellt werden will, so sehe mich, obgleich ich nichts weniger als
ein Freund von Zeitungs-Polemiken bin um so eher veranlaßt
meinen Antrag der Wahrheit getreu wiederzugeben, als derselbe
in den verschiedenen Blättern entweder absichtlich oder unwissent
lich mehr oder weniger entstellt und namentlich unrichtig begrün-
det worden ist.
Das vielbesprochene Hartmann'sche Attentat bewog sämmtliche
Gemeinden des Fürstenthums (mit Ausnahme von Balzers und
Vaduz) zur Petitionirung an den Landtag, mittelst welcher die-
selben die Aufhebung der bestehenden Iagdpachtverträge und
gebung der Jagd oder Vergebung derselben unter anderen Moda-
litäten verlangten.
Der Petitionen Sinn war und konnte kein anderer sein, als daß
die Gemeinden solchen und ähnlichen brutalen Gewaltthätigkeiten
des Iagdpersonals für die Zukunft nachthaltige Schranken gesetzt
wissen wollten.
Sowie die Gemeinden verfassungsgemäß und zwar um so
eher zu diesem Verlangen berechtiget waren, als die Jagd ein
Landesregal ist, ebenso glaubte ich mich als Landtagsabgeordne-
ter nicht blos berechtiget sondern selbst verpflichtet, dem gerechten
Begehren der Liechtensteiner in so weit es auf verfassnngsmäßi-
gem Wege geschehen konnte zu entsprechen, und stellte zu diesem
BeHufe folgenden Antrag:
„Der Landtag wolle beschließen die fürstliche Regierung zu
ersuchen dem künstigen Landtage einen Entwurf zur Revidirung
des Jagdgesetzes vom Jahre 1872 vorzulegen, welcher auf fol-
genden Grundlagen beruhen dürfte.
1. Möchte im Jagdgesetz ausgedrückt werden, daß von der