Dritter Jahrgang.
Babnz, Freitag Nr. 16. den 16. April 1875.
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Noch ein Wort zur Klarstellung.
Die „Feldk. Ztg." brachte letzthin in Nr. 28 und 29 (7.
und 10. April) eine anonyme Emsendung „von der liechten
steinischen Grenze", welche sich als „Richtigstellung" zu jener
Klarstellung betitelt, die wir in Nr. 9 (26. Februar) unseres.
BlatteS gebracht hatten. Diese sogenannte „Richtigstellung"
richtet ihre Angriffe zunächst gegen unser Landgericht und fer-
tigt dann unsere Klarstellung mit einigen Ausdrücken wie „un-
qualWrbar," „persönliche Jnvektiven", „subjektiv" jc. kurz
ab, ohne sich die Mühe zu geben, unsere auf Aktenstücken und
auf Tatsächlichem beruhenden Beweisführungen zu widerlegen.
Doch alles dieses hätte uns nicht veranlaßt, noch einmal diese
Angelegenheit zu einem ZeitungSgespräch zu machen, wenn in
jenem Artikel nicht Aeußerungen enthalten wären, die wir
schlechterdings als Lügen bezeichnen müssen.
Der „Richtigstellet" in der „Feldk. Zeitung" wirft uns
nämlich vor, die That HartmannS „schöngefärbt", „in ein
besseres Licht gestellt", „ja sogar alS eine bloße Kleinigkeit an-
gesehen" zu haben.
Dieser absichtlichen Unwahrheit gegenüber berufen
wir unS auf alle in unserer Klarstellung gebrachten Aeußerungen
und heben noch hervor, daß wir in unserer Zeitung ausdrücklich
betonten, die Hartmann'sche Affaire nur insoweit einer öffentlichen
Besprechung zu unterziehen, a!S selbe mit unserem Beamtenthum
und unseren öffentlichen Zuständen in Zusammenhang gebracht
wurde. Die That HartmannS selbst war und ist nie der
Gegenständ unserer öffentlichen Besprechung gewesen, weil wir,
wie wir dieS auch betonten, in keiner Weise, einen wenn auch
noch so geringfügigen Einfluß auf den Gang der Prozeßverhand-
lung ausüben wollten. Wir erklärten, daß für die That nur
der Thäter allein verantwortlich sei und nicht die Behörden.
AuS diesen Erklärungen wird gewiß Niemand eine „Beschöni-
gung" ac herausgefunden haben.
Weiter macht uns der anonyme Einsender den Vorwurf,
wir hätten durch unsere „Klarstellung" daS Ansehen einiger
Männer im Lande namentlich des Abgeordneten Wanger in
den Augen der Mitbürger heruntersetzen wollen. In demselben
Artikel aber, in welchem unS dieses entgegengehalten wird,
bricht der Herr Richtigstellet nicht ohne Pathos zu Gunsten
der öffentlichen Kritik eine Lanze und führt an, wie schon und
zweckdienlich für das Gedeihen eineS StqateS eS fei, wenn die-
selbe sogar auf ausländischem Boden eifrig gepflegt werde.
ES scheint somit jener Einsender daS Recht der öffentlichen
Kritik nur für sich und feine Freunde als Privilegium an-
sprechen zu wollen.
. Der Antrag deS Abgeordneten Wanger war eben eine öf-
fentliche im Landtag protokollirt abgefaßte Aeußerung, welche
dem Recht der öffentlichen Urtheile hier wie anderwärts unt,er-
worfen bleibt. Da wir öffentliche Aeußerungen wortgetreue
mittheilten, so kann daher füglich eine Heruntersetzung" von
unserer Seite nicht unterschoben werden.
Bezüglich der LandtagSverhanvlungen ist jener richtigstellende
Einsender bestrebt ein zweckdienliches möglichst" unvollständiges
Bild zu bieten, um mit seinen Schlüssen bequemer logisch wer-
den zu können. Zunächst kleidet er den Wanger'schen Antrag
in das Gewand einer thränenreichen Humanität und spricht
von bedrohten Bürgerleben und brutaler Gewalt, alS ob Wik
noch in^den besten Zeiten deS FaustrechtS lebten. Seinen
Aeußerungen zu entnehmen, wären somit jene 10 Abgeordnet
ten/welche den Antrag WangerS verworfen, Männer, welche
solchen humanen Gefühlen entfremdet zum/Schutze ihrer be-
drohten Mitbürger keine Hand bieten wollen, die erst durch
die Einsendungen in den „Werdenberger Anzeiger" und die
„Felvk. Ztg " darauf aufmerksam gemacht werden müssen, daß
ein Verbrechen keine Kleinigkeit sei und daS Leben eines Mit-
bürgerS Beachtung verdiene. Jene 10 Abgeordneten waten wahr-
scheinlich nicht geneigt, wenn ste noch einigen Mangel an menschli-
chen Gefühlen hätten, von dem oder den Herren „Richtigstellern"
Vorlesungen über Moral und Nächstenliebe anzuhören. Besser
wäre eS dem Herrn „Richtigsteller angestanden, wenn er und
sere in der Klarstellung gemachte und auf Aktenstücken beruh-
ende Erklärung: „daß d e bestehenden. Gesetze (Jagdgesetz, vom
Jahre 1872 und fürstl Dienstinstruktion für daS Jagddienst-
personal vom Jahre 1863) dasjenige. waS der Antrqg Wan-
gerS will, schon langst in vollem Umfange enthalten" wider-
legt oder doch wenigstens einer Aeußerung gewürdigt hätte.
In seiner Entrüstung darüber, daß jene 10 Abgeordneten den
Wanger'schen Antrag und die bekannten Petitionen verwarfen,
geht der richtigstellende Herr soweit, daS er von „Schamroth"
spricht, welches einen Mann von Charakter hierüber befallen
müsse, daß er ferner unser an öffentlichen Dingen wenig In-
teresse nehmendes Volk bedauert, wenn eS solche Abgeordnete
nicht auffordert, ihr Mandat niederzulegen :c.
Wir möchten dem „Richtigsteller" diese „Schamroth" zum
eigenen Gebrauche empfehlen über alle die Entstellungen, die
er unseren Aeußerungen angedeihen ließ.
Weil jene „Richtigstellung" auch in besonderer Weise von
einem gewissen Muthe spricht, der die Vertheidiger des Wan-
gerschen Antrages beseelte, so möchten wir an dieser ein kftl>
neS Streiflicht auf diesen Umstand werfen. Circa 8 Tage
vor jener LandtagSsitzung wurden sämmtliche Abgeordnete voiy
Präsidenten zu einer Versammlung im Gasthof „zunz Engels
eingeladen, um alle die Gegenstände, welche auf die Tagesord
nung der nächsten Sitzung kommen sollten, einer vorläufigen
vertraulichen Besprechung zu unterziehen. In den vorgelegte
BerathungSgegenstänverl wurde ein gutes Einverstäydniß der