Liechtensteinische
er
rgang
Vaduz, Freitag
Nr. %
dm 8. Jänner 1875^
Redaktion in Vaduz oder bei den betreffenden Postämtern. — EinrSckung<gebi>hr für die zgespalten« Zeile S kr. — Briefe und Gelder
werden franco erbeten an die Redaktion in Vaduz.
Vaterländisches.
(m) Bilder aus der vaterländischen Geschichte.
37. Die Freiherren v. Brandis.
(Fortsetzung.)
In Folge der Auflösung deS Bundes ob dem See unter-
warfen sich auch die Leute am Eschnerberg wieder ihren alten
Herren, nämlich dem Bischof Hartmann und dem Grafen
Albrecht von Pludenz. Der Letztere besaß die nun zerstörten
Burgen Alt- und Neuschellenberg und waS auf der westlichen
Seite des Berges, sowie jenseits des Rheines zu diesen Besten
gehörte. Dieses Besitzthum verkaufte er 1412 an Wilhelm
v. Montfort-Tettnang um 3846 fl, nach seinem Tode aber
(14! 7—1419) beanspruchten. eS seine Erben. Unter diesen
war auch Wolfhard v. Brandis. Da Letzterem die übrigen
Erben ihre Ansprüche abtraten, entspann sich zwischen ihm und
dem genannten Käufer ein langwieriger Streit, welcher 1434
dem Kaiser Sigismund vorgelegt wurde. Der Spruch dessel-
ben ist nicht bekannt, wohl aber die Thatsache, daß Wolfhard
v. Brandis die bestrittenen Besitzungen erhielt. Den übrigen
Theil des EschnerbergeS befaß Bischof Hartmann von Chur,
der aber 1416 seine HoheitSrechte an die Herren v. Brandis
abtrat.
Die Burg Werdenberg kam um diese Zeit durch Aussterben
der Linie Werdenberg-Heiligenberg an die Grafen v. Montfort-
Tettnang, die theilweife auch auf derselben residirten.
Den 30. April 1430 starb Graf Friedrich v. Toggenburg
kinderlos und hinterließ sebr ausgedehnte Besitzungen in den
jetzigen Kantonen St. Gallen, Schwyz u. Graubünden. Nicht
lange vor seinem Tode hatte er in SarganS in Gegenwart
/einer vornehmsten Amtleute den Wolfhard von Brandis zum
Herrn und Erben der Herrschaften Toggenburg u. Uznach ein-
gesetzt. Urkunde wurde keine ausgestellt und allen Anwesenden
Geheimhaltung der Sache befohlen. Nach dem Tode deS Gra
fen traten nun zahlreiche und verschiedenartige Bewerber um
das Erbe auf. Wolfhard v. Brandis gründete seine Ansprüche
theils auf dqS erwähnte Testament, theilS auf die Abstammung
seiner Gemahlin. Er und die ihm befreundeten Erben schloßen
1437 zu Feldkirch ein Bündm'ß u. versprachen hiebe! mit ihren
allfällig geerbten Herrschaften in daS Landrecht von Schwyz
und GlaruS zu treten. Sie beriefen sich in Bezug auf letztern
Punkt auf den Willen .des verstorbenen Grafen u. hofften fo
Schwyz u. GlaruS für sich zu gewinnen. Der Erbschaftsstreit
kam vor den Kaiser Albrecht II. zur Entscheidung Durch einen
vom Kaiser 1439 bestätigten Erbschaftsvertrag erhielt Wolfhard
v. Brandis die Herrschaft Maienfelv. Zugleich bestätigte ihm
der Kaiser alle seinen Vorfahren verliehenen Gnaden u. Frei-
heiten für die Herrschaften zu Vaduz, Schellenberg u. Blumen-
egg. Bald darauf setzte ihn Herzog Friedrich der Jüngere zum
Vogte von Feldkirch ein, für welches Amt er mit 450 ff. jähr-
lich belohnt werden solle. Nach seinem Tode soll sein Sohn
Wolfhard der Jüngere Stadt u. Beste zu Feldkirch unter den
glichen Bedingungen verwalten. So war Wolfhard in den
Besitz eines zusammenhängenden Gebietes gelangt, das von der
Landquart bis an die Jll reichte. Dagegen veräußerte er die
Besitzungen, welche er noch in semer Heimat besaß und behielt
dort nur noch die Stammherrschaft Brandis. Zuletzt verkaufte
ex selbst diese, jevoch mit Borbehalt der Wiedereinlösung.
r
Politische Rundschau.
Das einzige wichtige Ereigniß der letzten Woche sind die
Borgänge in Spanien. Dieselben haben eine unerwartet
plötzliche Wendung genommen. Don Alfonfo der Sohn der
Exkönigin Jsabella ist am 31. Dez. zum König von Spanien,
proklamirt und als solcher von sümmtlichen bisherigen repu-
blikanischen Truppen bereits anerkannt worden. Wie die
„Times" über eine Unterredung, welche ihr Pariser Korre-
spondent am 1. Jänner mit Don Alfonfo hatte, berichtet, er-
klärt der Prinz: Er sei bereit nach Spanien abzureisen, er er-
warte aber noch bestimmte Nachrichten und werde unmittelbar
nach Empfang derselben abreisen. Der Prinz wurde durH
seine Proklamirung nicht überrascht; er erwartete sie vielmehr.
Auf die Frage: ob er glaube, daß die Karlisten den Krieg
fortsetzen werden, antwortete er: er glaube der Kampf werde
zunächst ein sehr harter werden, aber daS spanische Volk wer-
de sich nach und nach ihm (dem Prinzen) anschließen und der
Krieg bald beendet sein. Er sei nicht König einer Partei Da&
Ministerium, auS allen Parteifchattirungen zusammengesetzt,
sei liberal-konstitutionell, wie er dieß selbst aufrichtig nach seiner
ganzen Erziehung sei. Er wisse, er übernehme schwere Pflich
ten durch die Annahme der Krone, er werde jederzeit bemüht
sein, seine Aufgabe zu verstehen und seine Pflichten zu erfüllen.
Auf die Frage: ob die Königin-Mutter ihn begleite, erwiederte
Don Alfonso: eS sei bereits bestimmt, daß die Königin in Pa-
ris bleibe.
Weitern Nachrichten zu folge ist General Martinez Kam-
poS, der sich zuerst für Prinz Alfonso erhoben hatte, an der
Spitze der Truppen die zu seiner Bekämpfung abgesendet
worden waren in Valencia eingezogen. Marschall Serrano
hat auf die erste Nachricht von der alfonsistifchen Bewegung
die Nordarmee verlassen, und sich nach Madrid zurückbegeben.
Don Alfonso hat telegrafisch um den Segen deS Papstes ge-
beten und dabei die Versicherung abgegeben, daß er, gleich