Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1875)

nommen. Ohne unS in eine Kritik deS StrafurtheilS in ma» 
terieller u. formeller Beziehung einzulassen, bemerken wir nur, 
daß nach § 212 deS deutschen Strafgesetzbuches zum Thatbe- 
stand deS Verbrechens des TodtfchlagS der Vorsatz der Tödtung 
.gehört, während daS österreichische hier geltende Strafgesetz v. 
I. 1852 nur feindselige Absicht auf Seite deS ThäterS erfor 
dert Räch deutschem Strafgesetz hätte der Angeklagte nur we- 
gen fahrläßiger Tödtung verurtheilt werden können. 
In Frankreich nahmen die Verhandlungen der Ratio- 
Ml.versMmlung über die Verfassungsgesetze einen für die 
konservative Republik unerwartet günstigen Verlauf. Die 
neue Verfassung, wie sie aus der zweiten Berathung Her- 
vorgegangen und welche nun die fünfzehnte feit 1789 ist, 
lautet vollständig also: „Art. 1. Die gesetzgebende Gewalt 
wird von 2 Kammern geübt: der Deputirtenkammer und 
dem Senat. Die Deputirtenkammer wird von dem all- 
gemeinen Stimmrecht nach Maßgabe der in dem Wahl 
gesetz . enthaltenen Bestimmungen gewählt. Die Zusam 
mensetzung, der ErnennungSmoduS und die Befugnisse des 
Senats werden dett Gegenstand eines besonderen Gesetzes bil- 
den. Art. 2. Der Präsident wird mit absoluter Stimmen- 
Mehrheit von dem Senat und der Abgeordnetenkammer gewählt. 
Er wird auf sieben Jahre ernannt. Er ist wieder wählbar. 
Art. 3. Der Präsident der Republik kann in Übereinstimmung 
mit dem Senat das Abgeordnetenhaus vor dem gesetzlichen 
Ablauf seines Mandats auflösen. In diesem Fall werden die 
Wahlkollegien binnen 3 Monaten für neue Wahlen einberu 
fen. Art. 4. Die Minister find vor den Kammern solidarisch 
für die allgemeine Politik der Regierung und individuell für 
ihre persönlichen Akte verantwortlich. Der Präsident der Re 
publik ist nur im Falle von Hochverrath verantwortlich. Art. 
5. Im Fall der Vakanz (der Gewalten des Präsidenten) 
gen HlntrittS oder aus irgend welchen Ursachen schreiten die 
beiden Kammern unverzüglich zur Ernennung eineS Präsiden 
ten der Republik. In der Zwischenzeit ist der Mmisterrath mit 
der vollziehenden Gewalt betraut. Art. 6. Die Kammern 
haben daS Recht in getrennter, mit absoluter Stimmenmehrheit 
entweder von sich aus oder auf Verlangen des Präsidenten der 
Republik gefaßten, Beschlüssen zu erklären, daß es geboten ist, 
die Verfassungsgesetze zu revidiren. Nachdem jede der beiden 
Kammern diese Beschlüsse gefaßt hat, werden sie als Ratio- 
nalverfammlung zur Revision zusammentreten. Die Entschließ 
ßungen, welche die Revision der Verfassungsgesetze im ganzen 
oder theilweise betreffen, sind mit absoluter Mehrheit der die 
Rationalversammlung bildenden Mitglieder zu fassen. Jedoch 
kann während der Dauer der dem Marschall Mac Mahon 
durch daS Gesetz vom 20. Nov. 1873 übertragenen Vollmach 
ten diese Revision nur auf den Vorschlag deS Präsidenten der 
Republik stattfinden. Art. 7. Der Sitz der vollziehenden Ge 
walt und der beiden Kammern ist in Versailles. Art. 3. Das 
gegenwärtige Gesetz wird erst ^ann verkündigt werden, wenn 
daS SenatSgesey endgültig angenommen sein wird!" 
Unter denjenigen Männern, welche seit dem Sturze Thiers 
einen hervorragenden Einfluß auf die Geschicke Frankreichs 
ausgeübt haben ist der Herzog Broglie derjenige, welcher durch 
Hie neuesten zu Gunsten der konservativen Republik vor sich 
gegangenen Wandlungen in der französischen Rationalversamm 
lung am meisten Einbuße erleiden muß Die „Opinion na- 
tional" widmet daher diesem vom politischen Schauplatze ver» 
drängten Staatsmanns folgende schmeichelhaften AbschieSworte: 
WaS Herrn de Broglie betrifft, so ist seine politische Rolle zu 
Ende; wenn die Republik eine Mehrheit von einer Stimme 
fand, so hat er 522 von 651 Stimmen gegen sich gehabt. Aber 
er mag sich beruhigen; er wird nicht so bald vergessen sein. 
Sein Platz bleibt ihm an der Schandsäule der Geschichte ge- 
sichert. Frankreich wird sich erinnern, daß nach dem furcht- 
barsten Mißgeschick sich ein Mann gefunden hat, der ohne 
Zwech ohne Politik, ohne einen bekennenSwerthen Ehrgeiz, 
auS allen Kräften Während zweier tödtlichen Jahre die Einsetzung 
einer regelmäßigen und wiedergutmachenden Regierung hintan- 
hielt, der die Ueberlieferungen seiner Familie und seiner eigenen 
Vergangenheit verläugnete, der, ein Enkel der Frau v. Staöl, 
der Beschützer und der Schützling deS Kaiserreichs geworden 
ist. Er wird als die schädlichste Verkörperung der kleinlichen 
und engherzigen Zntrigue fortleben. 
In Italien bildet gegenwärtig die Anwesenheit Garibaldis 
in Rom das Tagesgespräch. Der starre Republikaner, den 
schon der Name eines Königs in Wuth brachte, der noch vor 
wenigen Wochen den Ehrensold, den ihm die italienische Kam- 
mer anbot, abschlug, weil er sich nicht zum Mitschuldigen an 
der Mißregierung in Italien machen wollte, hat sich mit König 
Viktor Emanuel in sehr demonstrativer Weise ausgesöhnt. DaS 
Gebiet der Politik scheint er sich selber ganz untersagt zu ha- 
den, er läßt sich mit Niemanden darauf ein und beschränkt 
sich auf seine beiden Steckenpferde, die Ableitung der Tiber 
und die Bebauung der römischen Campagna. Er ist bemüht, 
der Regierung auch nicht die geringste Schwierigkeit zu berei- 
ten; jedenfalls das monarchische Prineip eher zu befestigen alS 
zu erschüttern. 
Schweiz. Der BundeSrath hat den 25sten Monatsbericht 
an die am Gottharvbabn-Unternehmen betheiligten Staaten 
über dessen Fortschritt bis Ende Dezember 1874 genehmigt. 
Laut ihm war der große Richtstollen am großen St Gotthard- 
Tunnel an diesem Tag auf 2980,7 Meter vorgerückt, von de- 
nen 1637,3 auf die Nordseite bei Göschenen und 1343,4 auf 
die Südseite von Airolo kamen, was für erstere im Dezember 
einen Fortschritt von 86,5 und für letztere einen solchen von 
86,4 Metern ausmacht. Die Ausmauerung deS GewölbeS 
betrug Ende Dezember auf der Nordseite noch immer 88,0 
Meter wie Ende November, und auf der Südseite 329,8 ge- 
gen 292,1 Meter Ende November. Was den vollständigen 
Ausbruch des Tunnels betrifft, ist auch im Monat Dezember 
noch nichts geschehen, d. h. eS ist überhaupt noch nichts in 
dieser Richtung gethan. Auf der Südseite wurden durchschnitt- 
lich täglich 978 Arbeiter beschäftigt, Maximum 1138; auf der 
Nordseite durchschnittlich 984, Maximum 1107. An der Voll- 
endung der Tessiner Thalbahn arbeiteten im Dezember durch- 
schnittlich täglich 2952 und auf der ganzen Gotthardbahn 
4914 gegen 9785 Arbeiter Ende November. 
England. DaS englische Parlament ist am 5. Februar 
eröffnet worden. Die Thronrede betont die befriedigenden 
Beziehungen zum Auslände. Die Erhaltung und Befestigung 
deS Friedens sei daS Ziel aller Bemühungen der Königin. 
Zur Fortsetzung der Brüsseler Konferenzen über daS Kriegs- 
Völkerrecht glaubte die Regierung ihren Beitritt wegen Unver- 
einbarkeit der bei den Brüsseler Konferenzen zu Tage getrete- 
nen auseinandergehenden Ansichten versagen zu müssen. Die 
Frage bezüglich der Anerkennung deS Königs Alsonfo werde 
erwogen, und baldigst entschieden werden. Die Finanzlage 
Englands sei sehr befriedigend; der ^Wohlstand deS Volkes 
nehme andauernd zu. Die Regierung werde die Opportun!- 
tät der Aufhebung der AuSnahmSgesetze in Irland in Er- 
wägung ziehen. Bon Gesetzvorlagen wird ein Entwurf be- 
treffend die Einführung deS Instituts der Staatsanwaltschaft 
erwähnt, damit die Bestrafung der Verbrecher sichergestellt 
werde. 
China. Ueber die Trauerzeremonien in China um den 
Tod deS Kaisers schreibt „Weekly DiSpatch" wie folgt: Da 
der Kaiser von China todt ist, werden alle seine Unterthanen 
je nach ihrem dfcnge seinen Tod zu betrauern au oldrrt 
werden. Sobald die Proklamation des Gouverneurs der Pro-
	        

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