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Verschiedenes.
* Aargau. AuS Hellikon, einem Dörfchen mit 680
Einwohnern in der Pfarrei Wegenftetten, Bezirk Rheinfelden,
wird nach den „Aar. Nachrichten" vom WeihnachtSfeste, das
man der Jugend im schönen dreistöckigen Schulhause geben
wollte, ein graßliches Unglück gemeldet. Das vor etwa 8
Jähren neuerbaute SchulhauS hat in steinernem Treppenbau
eine hölzerne Treppe mit Ruhboden. Hier mußte die ganze
Bevölkerung, Jung und Alt, Kopf an Kopf, so lange warten,
biS der Lehrer die Kerzen deS Weihnachtsbaumes-im Saale
des dritten Stockes alle angezündet hatte. Da krachte der Za
pfen deS obersten TreppenträgerS, der Boden brach ein, die
angefüllte Treppe senkte sich und mit einem gräßlichen Todes»
schrei au» Hunderten von Kehlen stürzte der Treppenbau zu-
fammen und fuhr nieder in die Tiefe des Erdgeschosses, dort
ein schaudererregendes ChaoS von Menschen, Balken, Brettern,
Schutt und Leichen bildend. Namenlos ist der Jammer und
das Wehklagen in diesem freundlichen Dörfchen, in welchem
nun auf einmal 74 Leichen und viele Schwerverwundete auf-
gebettet liegen.
* Vier Souveräne auf einem Bauernwagen. Mit dieser
Überschrift erzählt die „Bürger-Ztg * nachstehende niedliche
Geschichte von der letzten Hofjagd bei Hube'tuSstock:
Der Kaiser fühlte sich kurz nach dem Aufbruch der hoben
Jagdgesellschaft zur Lappenjagd in der Schorfheide durch ein
leichtes Halsübel indiSpomrt und wollte zu Kuß den Rückweg
zum Schlosse nehmen. Der König von Sachsen unv der
Großherzog von Mecklenburg-Schwerin begleiteten ilm. Als
die Fußpartie ungefähr zur Hälfte zurückgelegt war, stellte sich
beim Kaiser, wohl eben in Folge jener Unpäßlichkeit, Ermüd-
ung ein und die hohen Herrschaften riefen einen in der Rtcht-
ung nach Hubertusstock fahl enden Landmann an , daß er sie
aufnehme, wozu er sich auch gern bereit erklärte. Unterwegs
fragte der Bauer den einen seiner Passagiere, nachdem er seine
Neugierte nicht länger hatte bemustern können: „Wer sind
Sie denn eigentlich?" „Ich bin der Großherzog von Meck
lenburg." „Oho! rief der Bauer ungläubig, „und Sie, wer
sind denn Sie?" fragte er hierauf den Andern „Ich bin
der König von Sachsen." „Nanu!" sagte der Bauer, sich
immer mehr erheiternd, „und Sie?" wandte er sich nun auch
an den Dritten. „Ich bin der Kaiser vom Deutschen Reich."
„Da hört sich nun AlleS auf," lachte der Bauer hinaus;
„und wißt Ihr denn auch, wer ich bin, meine Herren, ich bin
der Schab von Persien. Die Leute uzen kann ich auch."
Jetzt lachten die drei wirklichen Souveraine hell auf, aber cer
Bauer lachte nicht, als er bald darauf seine Passagiere qm
Schlosse absetzte und hier erfuhr, daß nur er der Leute Uzer
war
* Sterbealter-Statistik. Auf der Erdkugel sterben jährlich
42,403.000 Personen, und zwar 115,200 per Tog. 4800
per Stunde und 80 per Minute. Unter 10.000 Personen
erreicht eme das Alter von 100 Jahren, eine von 500 wird
Z0 und eine von 100 wird 70 Jahre alt.
Cine Polizei - und Landesordnung
beS FürstenthumS Liechtenstein vom Jahre 1732.
(Schluß.)
Zum Vierzehenden, Müssen Wür pernehmen, wie
baß zerschiedene Grund-Zinß von noch nicht aar zu vilen Iah-
ren here verlohren gangen, so durch keine Mühe mehr auf was
für Güther solche hofften möchten, erfragt noch gefunden wer-
den können, so allein durch Zerreissung solcher Stuck, welches
insonderheit bey denen Theilungen noch auf den heutigen Tag
vilmt'.hlen geschiehet, wo ein Stuck, so kaum zwqntzig Gulden
Werth, in 4. 5. auch mehrer Theil zerlheilt wird, wördurch
die Onera, so zuvor darauf gewesen, eblnfahis zerrissen, ein-
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folglich mit der Zeit bald diß, bald jenes verlobren gehen muß;
Also wollen Wür sürterShin, daß kein Stuck Guth, eS seye
waS eS wolle, so unter zehen Gulden geschähet wird, weder
dey einer Th-ilung, Kauff, noch Tausch mehr zerrissen, sondern
derjenige, der solches bekombt, oder übernimbt, dem andern, so
daran waS zu suchen, seinen Antheil, oder was er daran zu
fordern, mit Geld, oder auf eine andere Weis zu ersetzen, und
hinaus zu bezahlen schuldig seyn solle.
Zum Fünffzeh enden, Gibt eS (leyver!) die Tägliche
Erfahrung, daß vile heylose, liederliche Leuth, dermassen ver-
thunlich , übelverschwenderisch, und fahrlüßtg Hausen, daß sie
endlich gezwungen, und getrungen werden, nicht nur ihr Hauß,
Hoff, .u Güther zu verlassen, welche nicht einmahl zulänglich
ihre Schuldglauberige ehrlichen zu bezahlen, folglich dieselbe
schädlich, u schändlich umb daS ihre betrogen, noch über daß
manichen der Priorität, und Fortgangs halber, welcher besser
Recht zu Habschafft Werdung deS Seinigen, so er einem solch
GOttiosen verschwenderischen Gesellen so ehrlich geborget haben
möchte, noch in grosse Kösten eingeführt, ohne daß auch offt-
mahlen Uns, und Unseren Beambten dardurch grosse Unruhe
verursachet wird;
* Damit aber solch schändliches Ansetzen und Betriegen, hin-
füro gegen Mänmglich abgestelt werde; So wollen Wür hier-
mit alle, unv jede Jnngesessene gewehrt, u. gewahrnet, Ihnen
auch ernstlich bey denen in Kayserlichen Rechten angesetzten
Straffen aufferlegt haben, daß sich ein jeder alleS verthünli-
chen Haußhaltens, unordenlich liederlichen Leben, und Ver-
fchweudenS, dergleichen auch unnützlichen Geld«AusnehmenS,
Dchutdenmachens, und gemeiniglich alles dessen, so Ihne und
denen Seinigen, auch anderen zum Nachtheil, und Schaden
gereichen möchte, gäntzlichen enthalten solle, wo aber einer di-
s,m zu gegen handlen, und also durch sein wissentlich, böß,
qralistig muthwilltg, und verschwenderisches üble Hansen, die
&.>Mh ansetzen, und so weith kommen wurde, daß Er nimmer-
mehr zu bezahlen hätte, so sollen, anderen zu (einem Exempel)
von ObrigkeitSwegen über sein Haab, und Guth die Hand ge-
schlagen und solches unter die Creditores nach denen LandtS-
und gemeinen Rechten auSgetheilt, unv Er als ein leichtferti-
ger Verschwender alsobalden auS Unserem Gebieth verwisen,
und so lang nicht mehr eingelassen, ml weniger zu ehrlichen
Dignitäten, oder einem Ambt mehr genommen werden, bis auf
Unsere Begnadigung, und er seine Glaubigere, so bey UnS,
oder Unserem Ober-Ambt zu Klag kommen, vollkommen be-
zahlt, over auf andere Weeg befridiget haben würdet.
So aber jemanden durch andere Zufälligkeiten, und Un-
glück, ohne dessen Verschulden in solche Armutht gerathen, daß
er seine Schulden vollkommen nicht mehr zu bezahlen bätte,
solle Er all dessen Vermögen frcy-lediglich cediren, und abtret-
ten, auch ferner schuldig seyn, auf Begehren deren Schuld-
glauberigen mit einem Ayv zu bestättigen, daß Er hierunter
keine Gefarde, oder Betrug jemahlS gebraucht, nichts verwen-
det, noch auch fonsten weither nichts in seinem Gewalt mehr
hade, zu welchem Beneficio cessionis bonorum Unsere Beambte
Ihne, und einen jeden, der ohne seine Schuld, in solch Un-
glück, und Schulden-Last gerathen, kommen lassen sollen.
Damit nun aber auch diseS, was in der Uhr«Alten sehr
löblich errichteten Polieey, und dem gantzen Land zum Nutzen
gemachten alten LandS-Oeffnung eingeführt, nicht gar verges-
sen, und ausser Acht gelassen werden möchte; So baben Wür
solch alles was darinnen enthalten, in diser Unler Neuen Ver-
ordnung von Wort zu Wort widerHollen, und Unserem Ober-
Ambt hiermit Gnädigst anbefehlen wollen, dali Selbes all das-
jenige, insonderheit aber waS Wür hierzu verordnen, vor nölhig
erachtet haben, bey Vermeyvung Unserer Ungnad auf daS
genauiste zu vollziehen, sich angelegen seyn lassen soll/, damit
gleichwohlen so vil böse höchst-schädliche Miß-Bräuch, unv
Sündliche Gewohnheiten abgestelt, hingegen zu Aufnahm Un-