Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1875)

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Verschiedenes. 
* Aargau. AuS Hellikon, einem Dörfchen mit 680 
Einwohnern in der Pfarrei Wegenftetten, Bezirk Rheinfelden, 
wird nach den „Aar. Nachrichten" vom WeihnachtSfeste, das 
man der Jugend im schönen dreistöckigen Schulhause geben 
wollte, ein graßliches Unglück gemeldet. Das vor etwa 8 
Jähren neuerbaute SchulhauS hat in steinernem Treppenbau 
eine hölzerne Treppe mit Ruhboden. Hier mußte die ganze 
Bevölkerung, Jung und Alt, Kopf an Kopf, so lange warten, 
biS der Lehrer die Kerzen deS Weihnachtsbaumes-im Saale 
des dritten Stockes alle angezündet hatte. Da krachte der Za 
pfen deS obersten TreppenträgerS, der Boden brach ein, die 
angefüllte Treppe senkte sich und mit einem gräßlichen Todes» 
schrei au» Hunderten von Kehlen stürzte der Treppenbau zu- 
fammen und fuhr nieder in die Tiefe des Erdgeschosses, dort 
ein schaudererregendes ChaoS von Menschen, Balken, Brettern, 
Schutt und Leichen bildend. Namenlos ist der Jammer und 
das Wehklagen in diesem freundlichen Dörfchen, in welchem 
nun auf einmal 74 Leichen und viele Schwerverwundete auf- 
gebettet liegen. 
* Vier Souveräne auf einem Bauernwagen. Mit dieser 
Überschrift erzählt die „Bürger-Ztg * nachstehende niedliche 
Geschichte von der letzten Hofjagd bei Hube'tuSstock: 
Der Kaiser fühlte sich kurz nach dem Aufbruch der hoben 
Jagdgesellschaft zur Lappenjagd in der Schorfheide durch ein 
leichtes Halsübel indiSpomrt und wollte zu Kuß den Rückweg 
zum Schlosse nehmen. Der König von Sachsen unv der 
Großherzog von Mecklenburg-Schwerin begleiteten ilm. Als 
die Fußpartie ungefähr zur Hälfte zurückgelegt war, stellte sich 
beim Kaiser, wohl eben in Folge jener Unpäßlichkeit, Ermüd- 
ung ein und die hohen Herrschaften riefen einen in der Rtcht- 
ung nach Hubertusstock fahl enden Landmann an , daß er sie 
aufnehme, wozu er sich auch gern bereit erklärte. Unterwegs 
fragte der Bauer den einen seiner Passagiere, nachdem er seine 
Neugierte nicht länger hatte bemustern können: „Wer sind 
Sie denn eigentlich?" „Ich bin der Großherzog von Meck 
lenburg." „Oho! rief der Bauer ungläubig, „und Sie, wer 
sind denn Sie?" fragte er hierauf den Andern „Ich bin 
der König von Sachsen." „Nanu!" sagte der Bauer, sich 
immer mehr erheiternd, „und Sie?" wandte er sich nun auch 
an den Dritten. „Ich bin der Kaiser vom Deutschen Reich." 
„Da hört sich nun AlleS auf," lachte der Bauer hinaus; 
„und wißt Ihr denn auch, wer ich bin, meine Herren, ich bin 
der Schab von Persien. Die Leute uzen kann ich auch." 
Jetzt lachten die drei wirklichen Souveraine hell auf, aber cer 
Bauer lachte nicht, als er bald darauf seine Passagiere qm 
Schlosse absetzte und hier erfuhr, daß nur er der Leute Uzer 
war 
* Sterbealter-Statistik. Auf der Erdkugel sterben jährlich 
42,403.000 Personen, und zwar 115,200 per Tog. 4800 
per Stunde und 80 per Minute. Unter 10.000 Personen 
erreicht eme das Alter von 100 Jahren, eine von 500 wird 
Z0 und eine von 100 wird 70 Jahre alt. 
Cine Polizei - und Landesordnung 
beS FürstenthumS Liechtenstein vom Jahre 1732. 
(Schluß.) 
Zum Vierzehenden, Müssen Wür pernehmen, wie 
baß zerschiedene Grund-Zinß von noch nicht aar zu vilen Iah- 
ren here verlohren gangen, so durch keine Mühe mehr auf was 
für Güther solche hofften möchten, erfragt noch gefunden wer- 
den können, so allein durch Zerreissung solcher Stuck, welches 
insonderheit bey denen Theilungen noch auf den heutigen Tag 
vilmt'.hlen geschiehet, wo ein Stuck, so kaum zwqntzig Gulden 
Werth, in 4. 5. auch mehrer Theil zerlheilt wird, wördurch 
die Onera, so zuvor darauf gewesen, eblnfahis zerrissen, ein- 
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folglich mit der Zeit bald diß, bald jenes verlobren gehen muß; 
Also wollen Wür sürterShin, daß kein Stuck Guth, eS seye 
waS eS wolle, so unter zehen Gulden geschähet wird, weder 
dey einer Th-ilung, Kauff, noch Tausch mehr zerrissen, sondern 
derjenige, der solches bekombt, oder übernimbt, dem andern, so 
daran waS zu suchen, seinen Antheil, oder was er daran zu 
fordern, mit Geld, oder auf eine andere Weis zu ersetzen, und 
hinaus zu bezahlen schuldig seyn solle. 
Zum Fünffzeh enden, Gibt eS (leyver!) die Tägliche 
Erfahrung, daß vile heylose, liederliche Leuth, dermassen ver- 
thunlich , übelverschwenderisch, und fahrlüßtg Hausen, daß sie 
endlich gezwungen, und getrungen werden, nicht nur ihr Hauß, 
Hoff, .u Güther zu verlassen, welche nicht einmahl zulänglich 
ihre Schuldglauberige ehrlichen zu bezahlen, folglich dieselbe 
schädlich, u schändlich umb daS ihre betrogen, noch über daß 
manichen der Priorität, und Fortgangs halber, welcher besser 
Recht zu Habschafft Werdung deS Seinigen, so er einem solch 
GOttiosen verschwenderischen Gesellen so ehrlich geborget haben 
möchte, noch in grosse Kösten eingeführt, ohne daß auch offt- 
mahlen Uns, und Unseren Beambten dardurch grosse Unruhe 
verursachet wird; 
* Damit aber solch schändliches Ansetzen und Betriegen, hin- 
füro gegen Mänmglich abgestelt werde; So wollen Wür hier- 
mit alle, unv jede Jnngesessene gewehrt, u. gewahrnet, Ihnen 
auch ernstlich bey denen in Kayserlichen Rechten angesetzten 
Straffen aufferlegt haben, daß sich ein jeder alleS verthünli- 
chen Haußhaltens, unordenlich liederlichen Leben, und Ver- 
fchweudenS, dergleichen auch unnützlichen Geld«AusnehmenS, 
Dchutdenmachens, und gemeiniglich alles dessen, so Ihne und 
denen Seinigen, auch anderen zum Nachtheil, und Schaden 
gereichen möchte, gäntzlichen enthalten solle, wo aber einer di- 
s,m zu gegen handlen, und also durch sein wissentlich, böß, 
qralistig muthwilltg, und verschwenderisches üble Hansen, die 
&.>Mh ansetzen, und so weith kommen wurde, daß Er nimmer- 
mehr zu bezahlen hätte, so sollen, anderen zu (einem Exempel) 
von ObrigkeitSwegen über sein Haab, und Guth die Hand ge- 
schlagen und solches unter die Creditores nach denen LandtS- 
und gemeinen Rechten auSgetheilt, unv Er als ein leichtferti- 
ger Verschwender alsobalden auS Unserem Gebieth verwisen, 
und so lang nicht mehr eingelassen, ml weniger zu ehrlichen 
Dignitäten, oder einem Ambt mehr genommen werden, bis auf 
Unsere Begnadigung, und er seine Glaubigere, so bey UnS, 
oder Unserem Ober-Ambt zu Klag kommen, vollkommen be- 
zahlt, over auf andere Weeg befridiget haben würdet. 
So aber jemanden durch andere Zufälligkeiten, und Un- 
glück, ohne dessen Verschulden in solche Armutht gerathen, daß 
er seine Schulden vollkommen nicht mehr zu bezahlen bätte, 
solle Er all dessen Vermögen frcy-lediglich cediren, und abtret- 
ten, auch ferner schuldig seyn, auf Begehren deren Schuld- 
glauberigen mit einem Ayv zu bestättigen, daß Er hierunter 
keine Gefarde, oder Betrug jemahlS gebraucht, nichts verwen- 
det, noch auch fonsten weither nichts in seinem Gewalt mehr 
hade, zu welchem Beneficio cessionis bonorum Unsere Beambte 
Ihne, und einen jeden, der ohne seine Schuld, in solch Un- 
glück, und Schulden-Last gerathen, kommen lassen sollen. 
Damit nun aber auch diseS, was in der Uhr«Alten sehr 
löblich errichteten Polieey, und dem gantzen Land zum Nutzen 
gemachten alten LandS-Oeffnung eingeführt, nicht gar verges- 
sen, und ausser Acht gelassen werden möchte; So baben Wür 
solch alles was darinnen enthalten, in diser Unler Neuen Ver- 
ordnung von Wort zu Wort widerHollen, und Unserem Ober- 
Ambt hiermit Gnädigst anbefehlen wollen, dali Selbes all das- 
jenige, insonderheit aber waS Wür hierzu verordnen, vor nölhig 
erachtet haben, bey Vermeyvung Unserer Ungnad auf daS 
genauiste zu vollziehen, sich angelegen seyn lassen soll/, damit 
gleichwohlen so vil böse höchst-schädliche Miß-Bräuch, unv 
Sündliche Gewohnheiten abgestelt, hingegen zu Aufnahm Un-
	        

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