Dritter Jahrgang.
Vaduz, Freitag
Nr. 4.
den 22. Jänner 1875.
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^ M l, fr Un ^ un6 3 u tfi;[Iun0 inifoiui. Mit Postversendung für Oesterreich ganzjährig 2 fl. so kr., halbjährig I fl. s» kr.: für da«
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Vaterländisches.
(>n) Bilder ans der vaterländischen Geschichte.
39. Die Freiherren v. Brandis
(Fortsetzung.)
Die Eidgenossen unterließen eS übrigens nicht nochmals
in das Gebiet Wolfhards einzufallen und zwar thaten fie dieß
(in einem Orte wo die Rüstungen in Bendern keine Hinder-
nisse bereiten konnten. Sie machten nun ihren Besuch in der
Herrschaft Maienfeld, raubten und plünderten daselbst. Die
Maienfelder, welche einen Ausfall aus ihrem Städtchen tha-
ten, mußten sich wieder zurückziehen, da die Eidgenossen von
Ragaz her Zuzug erhielten. Nun kam die Reihe wieder an
die Landschaft Vaduz. Die Eidgenossen rgcktey bis Triefen
vor, wo fie 2 Tage hinvurcv vttrveu.
und am Triesnerverg stunden die Leute der Landschaft, welche
von Zeit zu Zeit Reiter gen Triefen sandten um die Stellung
der Feinde auszukundschaften. Nachdem man sich längere
Zeit gegenseitig beobachtet hatte, zogen die Eidgenossen inS
Sarganserland zurück und lagerten bei MelS. 4—6000 Mann
aus den Herrschaften Vaduz, Schellenberg, Blumenegg und
Maienfeld, sowie auS Feldkirch und dem Wallgau rückten den«
selben nach, lagerten sich bei Ragaz und suchten sie anzugrei-
sen. Außer Wolfhard v. Brandis, war HanS v. Rechberg,
ein erfahrner KriegSmann und grimmiger Feind der Eivge-
nossen Anführer dieses KriegSvolkeS. Die Eidgenossen, welche
Kunde erhalten hatten, daß ihre Feinde sie am folgenden Tage
angreifen wollten, kamen denselben zuvor, indem sie sogleich
gegen Ragaz vorrückten. Die Leute Wolfhards hatten sich
gerade zum Morgenimbiß gesetzt als HanS v. Rechberg, der
auf Kundschaft auSgeritten war, die Nachricht vom Anrücken
der Eidgenossen brachte. Man suchte nun eiligst daS Kriegs-
volk in Schlachtordnung aufzustellen. Bevor aber dieß ganz
geschehen war griffen die Eidgenossen an und trotz der kraf-
tigen Wirkung des brandischen Geschützes siegten dieselben.
Wolfhard verlor sein Panner, viele seiner Leute wurden er-
schlagen oder ertranken im Rhein (März 1446). Feldkirch al
lein betrauerte den Verlust von 42 Bürgern.
Im ganzen Lande herrschte darum große Trauer über den
Verlust so vieler biederen Leute. Die Sieger hatten übrigens
keinen großen Vortheil von ihrem Siege. Im April erschie-
nen abermals 4000 Mann aus den brandischen Herrschasten
im Sarganserland und zwangen daselbst alle Unterthanen wie-
der unter die alte Ordnung und die alten Herren zurückzukch-
ren. Wallenstadt, Freudenberg und Nidberg kamen wieder an
Oesterreich. Im Jahre 1449 schloßen die Eidgenossen über-
Haupt Frieden mit Oesterreich und damit kehrte auch die Ruhe
wieder in unsere Gegenden zurück. Wolfhard v. Brandis
wandte nun seine Hauptsorgfalt seinen Besitzungen zu, welche
in den letzten Kriegen stark gelitten hatten. Daß er ein be-
deutender Mann war und in allgemeiner Achtung stand, geht
daraus hervor, daß er öfters in Streitigkeiten als SchiedSrich-
ter in Anspruch genommen wurde. WaS er von seinen Stamm-
Herrschaften im jetzigen Canton Bern noch besaß, verkaufte er
1455 an Kaspar v. Scharnachthal. So gab er feine alte
Heimath und alle Güter daselbst auf und beschränkte sich auf
die in Churrätien erworbenen Besitzungen. Nur das Bürgerrecht
in Bern behielt er für sich und seine Söhne. Wolfhard'starb
1456, und wurde in der Kirche deS hl. Florian zu Vaduz in
der Gruft der Grafen v. Werdenberg. Vaduz beigesetzt. Von
seinen Söhnen sind bekannt: Wolfhard d. Jüngere, Sigmund,
Ulrich, Georg, Rudolf und Ortlieb. Rudolf wurde Domdekan
HMKrllieb
Politische Rundschau.
Deutschland. Am 16. fand die Eröffnung deS preußi
schen Landtages durch den Vize-Präsidenten des StaatSmini-
steriumS Kamphausen statt.
Der deutsche Reichstag beschäftigte sich in der Sitzung vom
9 d. MtS mit einem Gesetzentwurf betreffs der Maßregeln
gegen die Reblauökrankheit. Der Wortlaut desselben ist folgender:
8 l. Der Reichskanzler ist ermächtiget: l) Ermittlungen
innerhalb deS WeinbaugebieteS der einzelnen Bundesstaaten
über das Auftreten der Reblaus (Phylloxera vastatrix) anzustellen;
2) Untersuchungen über Mittel zur Vertilgung deS Insekts anzuord-
nen. § 2. Die von dem Reichskanzler mit diesen Ermittlungen u.Un-
tersuchungen betrauten Organe sind befugt, auch ohne Einwilligung
deS Verfügungsberechtigten, den Zugang zu jedem mit Wein-
reden bepflanzten Grundstück in Anspruch zn nehmen, die Ent-
wurzlung einer dem Zweck entsprechenden Anzahl von Rebstö-
cken zu bewirken und die entwurzelten Rebstöcke, sofern sie mit
der Reblaus behaftet sind, an Ort und Stelle zu vernichten.
§ 3. Die durch die Ausführung dieses Gesetzes erwachsenden
Kosten werden auS Reichsmitteln bestritten.
Der Antragsteller Dr. Buhl begründet seinen Antrag wie
folgt:
Zur Begründung meines Antrages gestatten Sie mir ein»-
geS über die Natur deS Insekts, um welches eS sich hier han-
delt vorauszuschicken. Die Phylloxera gehört zu den Halb-
ftüglern, sie erscheint in einer ungeflügelten Form, welche
sich auf über- und unterirdischen Wegen von Weinstock zu
Weinstock verbreitet, und in einer geflügelten, welche der Wind
weite Strecken fortführt und die eS deshalb unmöglich macht
die Krankheit in enge Grenzen einzuschränken. Die Natur deS
JnsektS macht eS daher nothwendig die Reichsgewalt gegen
dasselbe zu Hülfe zu rufe«. (Heiterkeit ) Maßregeln, welche
die Einzelstaaten zur Unterdrückung der Krankheit er-
v