XII. GesuchdeSAlphonSFegerbö.züglichKran-
ken Unterstützung im Betrage von 50 fl.
Wird bewilligt
XIII. Gesuch deS Josef Lcrmpert u. Alois Ban-
zer in Triefen betreffs Abänderung deS Fische-
reigesetzeS.
Wie der Kommissionsbericht mittheilt, erstreckt sich dieses
Gesuch auf Abänderung d?S Artikels 2 deS Fischereigesetzes vom
16. November 4869, welcher lautet:
„Die Ausübung deS FischereirechtS wird von der Regie-
„Hing pachtweise an Inländer hintangegeben."
Dem Wunsche der Petenten entsprechend stellte die Kom-
Mission zu dem genannten Artikel des FischereigesetzeS folgenden
AdänderungSanirag:
^Es soll in Zukunft die Verpachtung der Ausübung deS
„FischereirechtS lm^Wege der öffentlichen Versteigerung an
„Inländer hintangegeben werden."
Wird einstimmig angenommen.
AlS letzter Gegenstand in der heutigen LandtagSsitzung er-
schien ein Antrag der Kinanzkommission die Revision des pro-
visorifchen SteuergesetzeS betreffend. Der Referent der Kom-
Mission Abg. Rheinberger brachte hierüber folgende Motive vor.
Geehrte Herren Abgeordnete!
Die Grundsteuerregulirung wurde bereits schon vor 3 Iah-
ren zur Vollendung gebracht. Eine Regulirung deS alten
fehlerhaften Steuersatzes durch den neuen Steuerkataster war
ein längst gefühltes Bedürfniß. Es ist nun daS Steuergesetz
vom 20. Oktober 1865 in seinem ganzen Umfange in
Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wird — nach dem Wort-
laute seiner Einleitung — eine gleichmäßige Bertheilung der
Landes- und Gemeindesteuer angestrebt, hauptsächlich aber sollen
durch dasselbe alle Unregelmäßigkeiten in der Befteurung deS
GrundeS und Bodens mit Inbegriff der Häuser möglichst be-
seitigt werden. Allein eS ist dieses Ziel nach Ansicht der Fi-
nanzkommission mit der eben durchgeführten Einschätzung der
verschiedenen Grundsteuerobjekte noch nicht in befriedigender
Weise erreicht worden. Erst jetzt, nachdem die Grundsteuer
nach der neuen Taxation eingehoben wird, lassen sich manche
Ungleichheiten in der Einschätzung und Klafsifizirung besser er-
kennen, so daß eine neuerliche Regulirung der Grundsteuer
WÜnschenSwerth erscheinen muß.
Nach eingehender Besprechung dieser wichtigen Angelegen-
heit im Finanzausschüsse, waren sämmtliche Mitglieder darüber
einig, daß die Häusersteuer gegenüber' der Grundparzellensteuer
viel zu hoch gegriffen sei, so daß sie hierin einen grellen
Widerspruch gegen die angestrebte „billige und gerechte" Ber-
theilung der Grundlasten zu erblicken glaubten. ES muß diese
bedeutende Unregelmäßigkeit hauptsächlich daher kommen, daß
nur Vio deS EinschayungSwertheS der Grundparzellen bei den
Gemeinde- und Staatssteuerumlagen in Rechnung gestellt wird,
bei den Wohnhäusern aber die ursprüngliche Einschätzung un-
verändert bleibt. Dadurch hat aber auch die aufgestellte Basis
der Steuerbemessung zwischen den Grundstücken und den Wohn-
Häusern eine gänzliche Störung erlitten.
Damit ein richtigeres Verhältniß in der Steuerbemessung
der verschiedenen Grundsteuerobjekte, hauptsächlich aber zwischen
der Boden- und Häusersteuer ehebaldigft hergestellt und da-
durch dqs Interesse der Grundsteuertrager gewahrt werde,
ferner
. in Erwägung, daß daS Steuergesetz v. 20. Oktober 1865
nur ein provisorisches, ist,
stellt die Finanzkommission an den h. Landtag folgenden
Antrag:
„Die fürstl. Regierung sei zu ersuchen mit Zuzug von
„vier durch den Landtag gewählten Vertrauensmännern eine
„zeitgemäße Revision des provisorischen SteuergesetzeS vorzu-
„nehmen und über daS Resultat ihrer Berathungen dem Land-
„tage Bericht zu erstatten."
Wird nach kurzer Debatte einstimmig angenommen und
dann sofort zur Wahl der Vertrauensmänner geschritten, welche
auf die Herren: Christoph Wanger von Schaan, Hauptmann
Rheinberger von Vaduz, Futsche von BalzerS und I. M. Oehri
von Eschen fiel.
Vaterländisches.
(m) Bilder aus der vaterländischen Geschichte.
52. Die Grafen von Sulz—Vaduz.
(Schluß.)
Im Z. 1581 erlangte Graf Karl Ludwig die Volljährig-
keit und übernahm daher selbst die Regierung. Da seine Un-
terthanen oft vor die Gerichte in Rankweil und Wangen zitirt
wurden, ließ er auf Bitten derselben die alten Privilegien der
Landschaften untersuchen, auS denen dann hervorging, daß
Niemand aus den Herrschaften Vaduz und Schellenberg vor
ein auswärtiges Gericht gezogen werden dürfe. Der Graf er-
liiß sodann für Schellenberg und Blumenegg neue Verord
nungen in Bezug auf Erbrecht und Testamente und fetzte in
seinen Herrschaften die vom Reichstage in Frankfurt erlassene
„Polizeiordnung" in Vollzug.
Der kaiserliche Vogt auf Gutenberg, KaSpar v. Ram-
schwag, hatte sich die Fischerei uud Lagdgerechtigkeit angemaßt,
deren zeitweiliger Genuß dessen Vater auS Erkenntlichkeit ver-
liehen worde» war. Eine fernere Klage gegen ihn lautete:
„Der Vogt von Gutenberg sei wegen der Schloßgüter , nicht
anders als ein anderer.GemeindSmann zu achten und habe an
Holz, Feld, Wunn und Weid und GemeindStheil nicht mehr
zu fordern als ein anderer Balzner-Gemeindegenoß und die
Gemeindslasten mit Wuhren, Steuern u. f. w. zutragen. So
habe eS Balthasar v. Ramschwag und seine Bordern auch ge-
halten. Nach altem Herkommen seien alle, die in der Herr-
schaft Vaduz und Schellenberg „eigene Speise" kochen, Feuer,
Holz, Wasser und Allmeind gebrauchen, der gemeinen Land-
fchaft steuerbar. Auch der dermalige Vogt KaSpar habe an-
fünglich den Steuerschilling bezahlt, nachher aber, als er sich
mit der Gemeinde überworfen, die Bezahlung unterlassen. Nicht
genug, er habe auch den KaSpar Wolfinger, Besitzer eines
österreichischen MannlehenS, veranlaßt, die Gemeinwerke zu ver-
weigern und ihn bei fortgesetzter Weigerung in eine Strafe
von 40 Pfund gebracht un» damit nicht zufrieden, habe er ihm
den Lehenbrief abgelockt und darnach vorenthalten, wohl in
keiner andern Absicht, als ihn des Lehens zu berauben. Noch
mehr; Ramschwag habe dem KaSpar Wolfinger Unverschuldet
das beste Stück Gut aus seinem Lehen weggenommen und
doch den ganzen LehenzinS gefordert unv erst vor Kurzem noch
3 Mal Land." Auf Betreiben der Sulzischen Amtleute verzichtete
Kaöpar v. Ramschwag auf alle seine Ansprüche und setzte Al-
leS in den vorigen Stand.
Graf Kar! Ludwig und dessen nun ebenfalls volljähriger
Bruder Rudolf theilten 1602 ihr väterliches Erbe in der Weise,
daß Rudolf Thengen und Blumenegg, Karl Ludwig Klettgau,
Baduz und Schellenberg erhielt. Seit 1608 wiederholte sich
daö Gerücht, daß Karl Ludwig die beiden letztern Herrschaften
veräußern wolle Dies beunruhigte die Leute zu Vaduz und
am Eschnerberge sehr. Die Grasen von Sulz waren nämlich
beim Volke beliebt, denn sie hatten gerecht regiert, daS allge
meine Wohl befördert und fich der Leute mit Nachdruck ange-
nommen. Die Unterthanen übernahmen eS daher eine Schuld
von 5000 fl. auf.5 Jahre zu verzinsen, sofern sie bei der
gleichen Herrschaft bleiben könnten. Da aber Karl Ludwig
durch seine Gemalin, eine Gräfin v. Sayn, in den Besitz der
Herrschaften Montlar und Menzburg im Lothringischen und
Trierfchen gekommen war,^entschloß er sich, Vaduz und Schel-