folgt zweiter Satz in folgender veränderter Fassung: Sobald
der Reservefond 5^ veS rechnungsmäßig ausgewiesenen jähr-
lichen Aktivvermögens der Sparkassa überschreitet, ist VerUeber-
schuß an die LandeSkassa abzugeben und in der LändeSrechnung
alS außerordentliche Einnahmspost in Empfang zu stellen.
sck § 20 verbleibt.
„ § 2t der alten Statuten fällt weg, dagegen wird nach-
stehende sürstl. Resolution beantragt:
„Dem landschäftlichen Kaffaverwalter Josef NebeSky bewil
lige ich mit Zustimmung des Landtages sür die Zeit wo der.
selbe die Verwaltung der Spar- und teihkassa zu Vaduz
wie bisher allein besorgt, eine Remuneration von 700 fl7 auS
den jahrlich sich ergebenden Ueberschüssen der Sparkassa.
Wie Eingangs bereits erwähnt wurde giengen die Ansich-
ten in der Frage „die Besoldung des Sparkassabeamten be
treffend" schon im letzten Landtage sehr auseinander. Auch
in der Gesetzkommisfion herrschte wieder die Ansicht vor, daß
ein fixes Nebeneinkommen von 700 ß. für einen schon ziem-
lich entsprechend besoldeten Beamten zu hoch gegriffen sei.
AnderntheilS aber verkannte man nicht, daß die Sparkassage-
fchäste durch raschen Zuwachs einen bedeutenden Umfang an-
genommen hatten und jetzt schon große Arbeit erheischen, so
daß man ferner darauf sich gefaßt zu machen hätte, daß in
kurzer Zeit eine Theilung der Kassen — oder doch Einstellung
eines zweiten Kassabeamten — notwendig werde, um die sich
vermehrenden Geschäfte zu bewältigen.
Man s dätzte die V e r w a l t u n g S k o st e n einer von den
andern Kassen getrennten Sparkasse, welche etwa an drei
Wochentagen dem Publikum offen stände, aus etwa 6 bis 7
Perzent der einlaufenden Jahresinteressen.
In diesem Falle wäre eine Besoldungsbemessung in Pro-
zenten ausgedrückt, auch die richtigere, weil sie nach dem Um-
fange der Arbeit steigt oder fallt.
ES betrugen beispielsweise im Jahre 1874 die Iahresin
teressen zirka 7200 fl. und eS würden somit die VerwaltungS.
kosten zu 7% berechnet sich auf 504 fl belaufen haben.
Um aber eine der Höhe des gegenwärtigen GehalteS entspre-
chende Summe zu erreichen, müßte man schon auf 9% stei
gen. Dieser Prozentenansatz erschien aber für die nächsten
paar Jahre unter gegebenen Verhältnissen zu hoch gegriffen,
weil dann ein anhaltendes Steigen der Besoldung von 50 fl.
bis 70 fl. per Jahr angenommen werden kann.
Die Kommission konnte sich schließlich nur unter der Vor-
aussetzung für eine Remuneration deS Sparkassabeamten in
der Höhe von 700 fl. per Jahr aussprechen, daß dieselbe nur
für die Dauer gelte, als der gegenwärtige Kassabeamte die
gefammten Kassengeschäfte wie bis anher allein besorge und
stellt in Erwägung dieses UmstandeS an den h Landtag den
Antrag: derselbe wolle beschließen:
„Um einerseits bei der Feststellung deö BeamtengehalteS
„etwas den Anforderungen der Zeit Rechnung zu tragen, an»
derseitS aber auch von dem der Landesvertretung im § 48
^,der VerfassungSurkunde eingeräumten Befugnisse rechtzeitig
^Gebrauch machen zu können, wird die fürstl. Regierung er-
^ sucht von Fall zu Fall, wo weiterhin eine Beamtung in
"Erledigung kommt, für welche die LandeSkassa oder ein an-
^dereS landschaftl. Geldinstitut, einen GehaltSbeitrag zu leisten
„hat, noch vor erfolgter Wiederersetzung beziehungsweise Cr-
„nennung deö Beamten — wegen Bestimmung seiner Gehalts-
„bezüge an den Landtag Vortrag zu erstatten und dessen Zu-
„stimmung einzuholen.
„Endlich einigte sich die Kommission dahin dem h. Land-
„tage die Annahme des neuen Sparkassa-Gesetz-EntwurfeS in
„obiger Fassung zu empfehlen"!
Nach der Verlesung deS Begleitschreibens der fürstl. Re-
gierung, welches sich auf die von derselben vorgelegten neuen
Statuten bezog, wurde ohne weitere Debatte zur Lesung und
Abstimmung der einzelnen Punkte nach den von der Gesetzes
Kommission im obigeu Berichte beantragten Abänderungen ge-
schritten.
Die Abstimmung ergab einhellige Annahme sowohl deS
einzelnen Artikels als auch deS Gesetzentwurfes im Ganzen
nach den von der Kommission vorgeschlagenen Abänderungen.
VI Berathung und Beschlußfassung bezüglich
der jährlichen Remuneration deS Sparkassa-
Verwalters Joseph NebeSky.
Hierüber hatte die Regierung folgende fürstl. Resolution
vorgelegt:
Dem landschaftlichen Kassenbeamten, Kassenverwalter Jo
seph NebeSky bewillige Ich mit Zustimmung deS Landtages
für die Verwaltung der Spar- und Leihkassa zu Vaduz eine
Remuneration vou 700 fl. aus den jährlichen sich ergebenden
Ueberschüssen der Sparkassa.
Wie auS dem obigen CommissionSberichte über die Abän
derungen der Sparkassa-Statuten zu ersehen ist, beantragte
dle Kommisston in dieser Resolution noch folgenden Satz ein«
zuschalten: „für die Zeit wo derselbe die Verwaltung der
Spar- und Leihkasse wie bisher allein besorgt zc., während
in der LanvtagSsitzung selbst der Abg. Wanger noch einen
weiteren Zusatz dahin lautend: „und der alljährliche Zuwachs
zum Reservefond nicht unter 1000 fl. sinkt" in Vorschlag
brachte, so daß die Resolution, wie sie schließlich vom Landtage
genehmigt wurde folgende Fassung erhielt: „Dem landschänl.
Kassaveiwalter Josef Nebesky bewillige Ich mit Zustimmung
des Landtages für die Zeit, wo derselbe die Verwaltung der
Spar- und Leihkassa zu Vaduz gemeinschaftlich mit der Lan-
deSkassa uud den öffentlichen Fonden wie bisher allein besorgt
und der jährliche Zuwachs zum Reservefond nicht unter 1000 -
fl. sinkt, eine Remuneration von 700 ff auS den jährlich sich
ergebenden Ueberschüssen der Sparkassa."
VII. Antrag derFi na nzkommissionrück sichtlich
F e st st ellung der Gehalte bei R e u b e se tz u n g e r l e-
digter Beamtenste llen.
Derselbe wurde in der Fassung, wie er am Schlüsse deS
oben angeführten KommissiouSberichteS über die Revision der
Sparkassastatuten angebracht ist, einstimmig ohne weitere De-
batte angenommen.
Den Schluß der Sitzung bildete die Bekanntmachung der
neuen Einlaufe und zwar:
t. Regierungsschreiben wegen Vornahme der Wahl neuer
Mitglieder deS LandeSschulrathS.
2. Regierungsschreiben um Possirung von Studienstipendien
für Zöglinge von Lehrerbildungsanstalten
3. Regierungsschreiben betreffend die Genehmigung außer-
ordentlicher Auslagen aus der LandeSkassa für Rüfeschutzbauten.
4. Regierungsschreiben anbelangend oaS Gesuch .der Ele-
mentarfchullehrer um Erhöhung der Taggelder bei Lehrerkon-
ferenzen.
5. RegierungSschreiben über die Petition der Elementar-
schullehrer um Erhöhung ihrer GehaltSbezüge.
Diese Vorlagen wurden den betreffenden Kommissionen zur
Vorberathung und Berichterstattung überwiesen.
Vaterländisches.
Baduz, den 12. Juli. Für die auf den 14. d. MtS.
Vormittags 9 %■ Uhr anberaumte LanvtagSsitzung ist nach-
stehende Tagesordnung festgestellt worden.
1. Verlesung deS Protokolls der letzten'Sitzung.
2. Einläuft.
3. Berathung und Beschlußfassung über den Gesetzentwurf
bezüglich der Rheinschutzbauten pro 1875/76 und 1376/77.
4. Berathung und Beschlußfassung Behufs Anfertigung
neuer Copien der Katrastralkarten.
5. Wahl neuer Mitglieder deS Landesschulratheö.