Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1875)

folgt zweiter Satz in folgender veränderter Fassung: Sobald 
der Reservefond 5^ veS rechnungsmäßig ausgewiesenen jähr- 
lichen Aktivvermögens der Sparkassa überschreitet, ist VerUeber- 
schuß an die LandeSkassa abzugeben und in der LändeSrechnung 
alS außerordentliche Einnahmspost in Empfang zu stellen. 
sck § 20 verbleibt. 
„ § 2t der alten Statuten fällt weg, dagegen wird nach- 
stehende sürstl. Resolution beantragt: 
„Dem landschäftlichen Kaffaverwalter Josef NebeSky bewil 
lige ich mit Zustimmung des Landtages sür die Zeit wo der. 
selbe die Verwaltung der Spar- und teihkassa zu Vaduz 
wie bisher allein besorgt, eine Remuneration von 700 fl7 auS 
den jahrlich sich ergebenden Ueberschüssen der Sparkassa. 
Wie Eingangs bereits erwähnt wurde giengen die Ansich- 
ten in der Frage „die Besoldung des Sparkassabeamten be 
treffend" schon im letzten Landtage sehr auseinander. Auch 
in der Gesetzkommisfion herrschte wieder die Ansicht vor, daß 
ein fixes Nebeneinkommen von 700 ß. für einen schon ziem- 
lich entsprechend besoldeten Beamten zu hoch gegriffen sei. 
AnderntheilS aber verkannte man nicht, daß die Sparkassage- 
fchäste durch raschen Zuwachs einen bedeutenden Umfang an- 
genommen hatten und jetzt schon große Arbeit erheischen, so 
daß man ferner darauf sich gefaßt zu machen hätte, daß in 
kurzer Zeit eine Theilung der Kassen — oder doch Einstellung 
eines zweiten Kassabeamten — notwendig werde, um die sich 
vermehrenden Geschäfte zu bewältigen. 
Man s dätzte die V e r w a l t u n g S k o st e n einer von den 
andern Kassen getrennten Sparkasse, welche etwa an drei 
Wochentagen dem Publikum offen stände, aus etwa 6 bis 7 
Perzent der einlaufenden Jahresinteressen. 
In diesem Falle wäre eine Besoldungsbemessung in Pro- 
zenten ausgedrückt, auch die richtigere, weil sie nach dem Um- 
fange der Arbeit steigt oder fallt. 
ES betrugen beispielsweise im Jahre 1874 die Iahresin 
teressen zirka 7200 fl. und eS würden somit die VerwaltungS. 
kosten zu 7% berechnet sich auf 504 fl belaufen haben. 
Um aber eine der Höhe des gegenwärtigen GehalteS entspre- 
chende Summe zu erreichen, müßte man schon auf 9% stei 
gen. Dieser Prozentenansatz erschien aber für die nächsten 
paar Jahre unter gegebenen Verhältnissen zu hoch gegriffen, 
weil dann ein anhaltendes Steigen der Besoldung von 50 fl. 
bis 70 fl. per Jahr angenommen werden kann. 
Die Kommission konnte sich schließlich nur unter der Vor- 
aussetzung für eine Remuneration deS Sparkassabeamten in 
der Höhe von 700 fl. per Jahr aussprechen, daß dieselbe nur 
für die Dauer gelte, als der gegenwärtige Kassabeamte die 
gefammten Kassengeschäfte wie bis anher allein besorge und 
stellt in Erwägung dieses UmstandeS an den h Landtag den 
Antrag: derselbe wolle beschließen: 
„Um einerseits bei der Feststellung deö BeamtengehalteS 
„etwas den Anforderungen der Zeit Rechnung zu tragen, an» 
derseitS aber auch von dem der Landesvertretung im § 48 
^,der VerfassungSurkunde eingeräumten Befugnisse rechtzeitig 
^Gebrauch machen zu können, wird die fürstl. Regierung er- 
^ sucht von Fall zu Fall, wo weiterhin eine Beamtung in 
"Erledigung kommt, für welche die LandeSkassa oder ein an- 
^dereS landschaftl. Geldinstitut, einen GehaltSbeitrag zu leisten 
„hat, noch vor erfolgter Wiederersetzung beziehungsweise Cr- 
„nennung deö Beamten — wegen Bestimmung seiner Gehalts- 
„bezüge an den Landtag Vortrag zu erstatten und dessen Zu- 
„stimmung einzuholen. 
„Endlich einigte sich die Kommission dahin dem h. Land- 
„tage die Annahme des neuen Sparkassa-Gesetz-EntwurfeS in 
„obiger Fassung zu empfehlen"! 
Nach der Verlesung deS Begleitschreibens der fürstl. Re- 
gierung, welches sich auf die von derselben vorgelegten neuen 
Statuten bezog, wurde ohne weitere Debatte zur Lesung und 
Abstimmung der einzelnen Punkte nach den von der Gesetzes 
Kommission im obigeu Berichte beantragten Abänderungen ge- 
schritten. 
Die Abstimmung ergab einhellige Annahme sowohl deS 
einzelnen Artikels als auch deS Gesetzentwurfes im Ganzen 
nach den von der Kommission vorgeschlagenen Abänderungen. 
VI Berathung und Beschlußfassung bezüglich 
der jährlichen Remuneration deS Sparkassa- 
Verwalters Joseph NebeSky. 
Hierüber hatte die Regierung folgende fürstl. Resolution 
vorgelegt: 
Dem landschaftlichen Kassenbeamten, Kassenverwalter Jo 
seph NebeSky bewillige Ich mit Zustimmung deS Landtages 
für die Verwaltung der Spar- und Leihkassa zu Vaduz eine 
Remuneration vou 700 fl. aus den jährlichen sich ergebenden 
Ueberschüssen der Sparkassa. 
Wie auS dem obigen CommissionSberichte über die Abän 
derungen der Sparkassa-Statuten zu ersehen ist, beantragte 
dle Kommisston in dieser Resolution noch folgenden Satz ein« 
zuschalten: „für die Zeit wo derselbe die Verwaltung der 
Spar- und Leihkasse wie bisher allein besorgt zc., während 
in der LanvtagSsitzung selbst der Abg. Wanger noch einen 
weiteren Zusatz dahin lautend: „und der alljährliche Zuwachs 
zum Reservefond nicht unter 1000 fl. sinkt" in Vorschlag 
brachte, so daß die Resolution, wie sie schließlich vom Landtage 
genehmigt wurde folgende Fassung erhielt: „Dem landschänl. 
Kassaveiwalter Josef Nebesky bewillige Ich mit Zustimmung 
des Landtages für die Zeit, wo derselbe die Verwaltung der 
Spar- und Leihkassa zu Vaduz gemeinschaftlich mit der Lan- 
deSkassa uud den öffentlichen Fonden wie bisher allein besorgt 
und der jährliche Zuwachs zum Reservefond nicht unter 1000 - 
fl. sinkt, eine Remuneration von 700 ff auS den jährlich sich 
ergebenden Ueberschüssen der Sparkassa." 
VII. Antrag derFi na nzkommissionrück sichtlich 
F e st st ellung der Gehalte bei R e u b e se tz u n g e r l e- 
digter Beamtenste llen. 
Derselbe wurde in der Fassung, wie er am Schlüsse deS 
oben angeführten KommissiouSberichteS über die Revision der 
Sparkassastatuten angebracht ist, einstimmig ohne weitere De- 
batte angenommen. 
Den Schluß der Sitzung bildete die Bekanntmachung der 
neuen Einlaufe und zwar: 
t. Regierungsschreiben wegen Vornahme der Wahl neuer 
Mitglieder deS LandeSschulrathS. 
2. Regierungsschreiben um Possirung von Studienstipendien 
für Zöglinge von Lehrerbildungsanstalten 
3. Regierungsschreiben betreffend die Genehmigung außer- 
ordentlicher Auslagen aus der LandeSkassa für Rüfeschutzbauten. 
4. Regierungsschreiben anbelangend oaS Gesuch .der Ele- 
mentarfchullehrer um Erhöhung der Taggelder bei Lehrerkon- 
ferenzen. 
5. RegierungSschreiben über die Petition der Elementar- 
schullehrer um Erhöhung ihrer GehaltSbezüge. 
Diese Vorlagen wurden den betreffenden Kommissionen zur 
Vorberathung und Berichterstattung überwiesen. 
Vaterländisches. 
Baduz, den 12. Juli. Für die auf den 14. d. MtS. 
Vormittags 9 %■ Uhr anberaumte LanvtagSsitzung ist nach- 
stehende Tagesordnung festgestellt worden. 
1. Verlesung deS Protokolls der letzten'Sitzung. 
2. Einläuft. 
3. Berathung und Beschlußfassung über den Gesetzentwurf 
bezüglich der Rheinschutzbauten pro 1875/76 und 1376/77. 
4. Berathung und Beschlußfassung Behufs Anfertigung 
neuer Copien der Katrastralkarten. 
5. Wahl neuer Mitglieder deS Landesschulratheö.
	        

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