Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1874)

Liechtensteinische 
Vaduz, 
Nr. 5. 
den 30, Jänner 1874. 
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Vaduz; den 27 Jänner. Wir haben heute einen sehr 
bedauernSwerthen Unglücksfall zu verzeichnen / welcher einen 
achtbaren Bürger von Vaduz, Thaddäus Wächter, betroffen 
hat. Derselbe wurde letzten Freitag Abend im nahen Schwe 
felwalde unterhalb deS Bergweges, da wo er über einen Fel- 
senvorsprung führt, in einem Holzriese todt gesunden. Der 
Verunglückte hatte sich TagS zuvor nach Triesenberg begeben 
und sich dort gegen Abend in der Mrthschaft deS Herrn Jo- 
Hann Schlegel aufgehalten; trotz wiederholter Abmahnung von 
Seite des GastwirtheS, welcher den alten schwächlichen Mann 
in der finstern Nacht nicht fortlassen wollte, habe er allein den 
Heimweg angetreten Und ist sehr wahrscheinlich an der Weg- 
stelle, um welche er gefunden wurd?, neben den Weg 
men und über den erwähnten Felsen heruntergestürzt. 
AuS Rüg gel erfahren wir über einen Zufall, welcher 
glücklicher Weife nicht den schlimmsten Ausgang genommen 
hat, Folgendes: ä 
Dienstag den 20. d. M. waren mehrere Männer von Rüg- 
gel in der Gegend der Gampriner Mühle mit dem Schlagen 
einer Brücke über den Rhein beschäftigt; 3 Männer standen 
auf einem Bockgerüste und trieben Pfähle in das Rheinbett; 
da brach auf einmal das Gerüste zusammen und alle 3 Ar- 
beiter verschwanden im Rheine , hatten aber bei ihrem ersten 
Auftauchen auS dem Wasser noch Geistesgegenwart genug, 
einen mitgefallenen Holzbock zu ergreifen und stch an demselben 
fest zu halten. So ging nun die Fahrt in der kalten winter 
lichen Fluth deS Rheines bis gegen Ruggel, wo die Verun- 
glückten von einem kleinen Schiffe, welches zum Glück in der 
Nähe der Unglücksfalle lag und von der übrigen Mannschaft 
schnell flott gemacht worden war, eingeholt und an Bord ge- 
bracht wurden. Weitere schlimme Folgen soll diese unfreiwillige 
Wasserfährt, wie wir bis heute erfahren, nicht, nach stch ge- 
zogen 
Politische Rundschau. 
Deutschland. Die Nordd. Allg. Zeitung, daS Organ 
Bismarcks, hüt in jüngster Zeit einen Artikel vom Stapel ge- 
lassen, der in ganz Europct bedeutendes Aufsehen erregt hat. 
Derselbe spricht von dem Verhältnisse zwischen Deutschland und 
Frankreichs; ein Widerspruch rein französischer und deutscher 
politischer Interessen sei nicht vorhanden, sondern die Friedens- 
aüSsschten hingen davon ab, wie sich die französische Regierung 
zum. UltramontanismuS stelle. Die Friedensaussichten seien ver- 
loren, wenn die französische Politik sich den weltlichen Zwecken 
des PapstthumS dienstbar mache. — 
Zm preußischen Abgeorhyetenhause fqnd bei Wlaß der 3. 
Lesung deS CivilehegefetzeS ei^ lehr bMerkensWMer^ZÄMeyAll 
ßatt, indem der Reichskanzler, Fürst . BiSmar'ck^ wie.'er 
lich zu thun pflegt, ganz unerwartet in .Pas HauS eintrat. 
Hatte er daS letztemal mit dem alten v. Merlach einen p^rsöN- 
lichen Strauß auSzusechten gehabt, so wandte er sich dieses 
Mal und in weniger glimpflicher Weise gegen einen der bedeu 
tendsten Vertreter der Centrumspartei, nämlich Mallinckrodt. 
Das Intermezzo hatte mit dem Entwurf über die Eivilehe nichts 
zu schaffen, vielmehr bezog eS sich auf jene feiner Zeit in d?n 
Zeitungen zur Genüge besprochenen Beschuldigungen in Lamar- 
moras Buche gegen Bismarck, dem darin bekanntlich vorge 
worfen worden war, er hätte in einer Unterredung mit dem 
italienischen General Govone eine Abtretung deS linken Rhery- 
tif&cä-m* Frankreick m .Mallinckrodt ; hotte 
diesen Abschnitt deS Büches in seiner Rede angeführt und gr- 
äußert, er halte ihn für wahr. Dagegen erhob sich nun Bis- 
marck in den stärksten Ausdrücken: er nannte die Behauptung 
„Lüge, und Verläümdung" und dem unglücklichen Mallinckrodt 
blieb nichts Anderes übrig, als die Pfeile' auf seinen GewährS- 
mann Lamarmora abzulenken. 

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Oesterreich. Im österreichischen ReichSrathe in Wien ist 
am 21. Januar von der Regierung ein Gesetzentwurf üher 
Regelung der äußern Rechtsverhältnisse zwischen' der kathokiWn 
Kirche und dem Staate eingebracht : worden. Das ganze ent- 
hält 4 EingangSartikel und 58 Paragrafen. Der erste Ar 
tikel enthält folgendes: ^ ^ 
„Zur Erlangung von kirchlichen Aemtern und Pfründen 
wird von Staatswegen erfordert: der Besitz der österreichischen 
Staatsbürgerschaft, ein in sittlicher und staatsbürgerlicher Hin- 
ficht vorwurfsfreies Verhalten, sowie die in den StaatSgesetzen 
vorgeschriebene besondere Befähigung (5 1)." Die §§ 2, 3 
und 4 handeln von der Besetzung der kirchlichen Aemter 
Pfründen. In Fällen der freien Perleihung oder einer nicht 
vom Kaiser oder von den lqndeSfürstlichen Behörden auSgeh- 
enden. Präsentation hat der Bischof die für das erledigte Kw- 
chenamt äuSersehene Person der LandeSbehÄrdeanzüzeig^en. Wird 
von der LandeSbehöxbe binnen 30 Tagen nach geschehemr An- 
zeige keine Einwendung erhoben, so steht der Jnstituirung teS 
betreffenden Geistlichen nichts im Wege. Gegen die Ginwen- 
dung der Landesbehörde steht dle Berufung an den EultuS- 
minister offen. Wird derselben nicht Folge gegeben, so därf 
die Jnstituirung nicht stattfinden. (8 5). § 6 handelt von 
der Investitur der auf kirchliche Aemter und Pfründen er- 
nannten Personen. In demselben Paragraf heißt eS: „Mnn 
ein Inhaber eines kirchlichen Amtes oder einer kirchlichen 
Pfründe verbrecherischer oder sonst strafbarer Handlungen schul- 
dig erkannt worden ist, und wird die von der Regierung ver-
	        

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