Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1874)

Außerdem hat jeder Arzt die Verrechnung einer Fahrgele- 
genheit nach den ortsüblichen Preisen zu Recht, sobald seine 
Verwendung als landschaftliches SanitätSorgan außerhalb seines 
WohnotteS von der Behrde gefordert wird. 
B. Den Thierärzten: 
1. für Jntervenirungen! 
a) in Thierseuchenangelegenheiten überhaupt: 
1. auf einen halben Tag 1 fl. 50 kr. 
2. auf einen ganzen Tag 3 fl. — 
d) bei BiehauSstellungen 3 fl. — 
2. für die Obduktion eineö Thieres mit Jnbe- 
griff deS Gutachtens 2 fl. — 
3. Für Ausfertigung eines Befundscheines für 
lebende oder todte, jedoch nicht obduc.irte Thiere 80 kr. 
4. für Abgabe eines thierärztlichen Gutachtens 
in polizeilichen oder strafrechtlichen Angele 
genheiten 1 fl. 50 kr. 
8 3t. 
Die Behörde, von welcher die Aufforderung an den betref- 
senden Arzt oder Thierarzt erging, bestimmt auch von Fall zu 
Fall, wer die aufgelaufenen Gebühren und Reisekosten zu be* 
zahlen hat. 
Die für diese Vorlage gewählte Spezialkommission ließ durch 
ihren Referenten Abg. Erni folgenden Bericht erstatten. 
Meine Herren! 
Die Kommission, die Sie zur Prüfung und Begutachtung 
deS obengenannten Gesetzentwurfes gewählt haben, hat sich 
ihrer Aufgabe unterzogen. 
Im folgenden wird Ihnen das Resultat dieser Vorbera- 
thung mitgetheilt. 
8 1 und 8 2 wurden ohne Einwendung angenommen. ES 
ist folglich Ihre Kommission damit einverstanden, daß ein Lan- 
deSphyfikuS und im Falle der Erledigung der LandeSthierarzt« 
stelle abermals ein LandeSthierarzt ernannt werde. Die fürstl. 
Regierung will nämlich öffentlich angestellte und in Eid ge- 
nommene SanitätSorgane haben. 
8 3. Zu diesem wird der Antrag gestellt, den Satz: 
„dessen Wohnort am Sitze der Regierung sein soll" wegzulassen. 
Nachdem diese Weglassung von den Herren RegierungSkommis- 
sär und Landrichter mißbilligt worden, blieb der Antragsteller 
mit seinem Antrage ganz allein. 
Ferner wurde die AmtSdauer von 6 Jabren angestritten und 
dafür eine lebenslängliche verlangt. 
Auch die Bezüge, die der LandeSphyfikuS nach 8 3 und der 
einstige Nachfolger deS LandeSthierarzteS nach 8 4 zu Recht 
haben soll, genügten nicht, sondern eS wurde für den LandeS 
phyfikuS ein fixer Gehalt begehrt. Die Höhe dieses Gehaltes 
wurde nicht bestimmt, man sprach von 500 fl. alS einer mä 
ßigen Forderung. ES wurde nun für 8 4 der Regierungs 
vorlage ein anderer oder abgeänderter 8 3 beantragt, welcher 
gefaßt werden soll, wie folgt: 
8 3. Der LandeSphysikuS, dessen Wohnort am Sitze der 
Regirrung fein soll, und der LandeSthierarzt werden vom 
Fürsten ernannt, von der Regierung beeidet und beziehen aus 
der LandeSkassa fixe Gehalte. 
Mit der Annahme dieses so formulirten Paragraphen würde 
die Aufschrift deS III. Abschnitts eine Abänderung erleiden, in- 
dem für „Aerzte" — „Privatärzte" zu setzen wäre. 
Für die angegebene Abänderung deS 8 3 waren die Kom 
missionsmitglieder Dr. Schlegel, Keßler und Wanger, während 
Schädler und Erni am RegierungSentwurfe festhielten. Meine 
Herren, es steht also bei Ihnen zu entscheiden, ob der künf- 
m* .^"dk?phystkuS und der künstige LandeSthierarzt die im 
'! ro bed vorliegenden Gesetzes festgesetzten Bezüge für 
lhre Amtshandlungen, Hilfeleistungen ic oder fixe Gehalte aus 
der LandeSkassa beziehen sollen. 
Der Schreiber dieses Berichtes möchte Ihnen noch besonders 
die Betrachtung des 8 3t deS Gesetzentwurses empfohlen 
haben 
8 23. Anstatt „österr. Arzneitaxordnung vom t7. Sept. 
1869" — ist zu lesen: „österr. Arzneitaxe (Verordnung deS 
Ministers deS Innern vom 3. Dezember l872, Reichsgesetz- 
blatt Nr. 172.) 
Alle andern Paragraphen wurden von der Kommission ein- 
stimmig angenommen und werden Ihnen zur Annahme em- 
pfohlen. 
(Fortsetzung folgt in nächster Nummer.) 
Badttz, 4 August. Die Regengüsse, die Ende voriger 
Woche niedergiengen, haben an verschiedenen Orten durch mehr 
oder weniger große Überschwemmungen und Verwüstungen 
etwelchen Schaden angerichtet. In Toggenburg ist die Thür 
an mehreren Stetten übergetreten. Die Strecke Lichtensteig- 
Wattwyl war in Folge einer Dammüberschwemmung nicht 
fahrbar, jedoch konnte der Bahnverkehr in % Tage wieder 
aufgenommen werden. 
AuS verschiedenen Gegenden deS KantonS Thurgau kom 
men Nachrichten über das Austreten der Thür. So z. B. 
wird der „Thurg. Ztg." aus Bischoftzell telrgraphirt, daß der 
Wasserstand demjenigen von 1346 gleichkomme. 
In Ragay haben die Gewässer, namentlich die Tamina, 
nicht unbeträchtlichen Schaden verursacht. Die Badstraße 
sammt Telegaphenleitung wurde bedeutend beschädigt; doch 
wird der verursachte Schaden in einigen Tagen wieder auSge- 
bessert sein. 
AuS der Schützenschule Luziensteig erhält die „N. Z. 
Ztg." folgendes Telegramm vom 31. Juli früh 7 Uhr: „Ko- 
lossale^Ueberschwemmung. Alle Bergbäche sind ausgebrochen. 
Die Offiziers- und Soldaten-Kantinen find 5 Fuß unter Was- 
ser, ebenso die unteren Kasematten der Mannschaft. Der Wall 
mußte zum Abfluß deS WasserS durchbrochen werden. Die 
Verbindung ist nur per Floß oder über ein Dach möglich." 
Auch in unserem Ländchen ist der allgemeine Jammer nach 
Regen und Feuchtigkeit im Uebermaße gestillt worden; so find 
die Rüfinen, die steten Begleiter starker Regengüsse, allenthal- 
ben mit mehr oder weniger starken Geschieben inS Thal ge- 
kommen; am meisten scheinen die Bergstraßen außer und hin- 
ter dem Kulm durch das Unwetter gelitten zu haben. Außer- 
ordentlich hoch soll die Samina gegangen sein und alles was 
ihr im Wege lag: Brücken und Stege mit fortgerissen haben. 
Doch fallen derartige Ereignisse, wenn fie auch empfindlich be- 
rühren, bei unseren durch stete Gefahren und namentlich durch 
Rheinschrecken abgehärteten Bevölkerung nicht so sehr inS Gewicht, 
so lange der gefürchtete Rhein in seinen Schranken bleibt. 
Ueber alle Erwartung zeigte dee Rhein beim höchsten Stande 
kaum 10 Fuß und scheint auch an den Rheinbauten keinen 
wesentlichen Schaden verursacht zu haben. 
Politische Rundschau. ' 
Deutschland. Von Berlin aus soll den Mächten eröff- 
net worden sein, daß die eventuelle Entsendung einer deutschen 
Flotille an die Küste ber spanischen Nord-Provinzen nicht ent- 
fernt die Bedeutung einer Einmischung in die inneren Kämpfe 
auf der iberischen Halbinsel habe, daß vielmehr die Regierung 
deS deutschen Kaisers auch fortan fich jeder Einmischung streng- 
stenS zu enthalten gedenke. — ES sollen vorläufig nur die 
Kanonenboote „NautiliuS" und „AlbatnoS" zum Kreuzen an 
der spanischen Nord-Küste bestimmt sein.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.