Liechtensteinische
Vaduz, Freitag
Nr. 24.
den 4. Juli 1873.
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Vaterländisches.
Vaduz, den 1. Juli. Wie wir vernehmen, soll die nächste
Landtaqssitzung als die letzte in dieser Session in Aussicht qe-
nommen sein und würden somit zwei höchst wichtige Fragen:
Die Erneuerung des österreichisch-liechtensteinischen Zollvertrages
und die Rheinangelegenheit eine Verschiebung erfahren, die im
Interesse der Sache sehr zu bedauern wäre.
Ueber die Erneuerung-, beziehungsweise Veränderung un-
seres Zollvertrages -mit Oesterreich bestimmt Artikel XIV deS
Vertrages:
Artikel XIV.
Die Dauer des gegenwärtigen Vertrages wird bis Ende
1875 festgesetzt. Erfolgt Ein Jahr vor Ablauf dieses Zeit-
raumes keine Kündigung, so ist gegenwärtiger Vertrag als aus
weitere zwölf Jahre verlängert anzusehen und ebenso ist in der
Folge der Vertrag jedesmal als auf weitere zwölf Jahre ver-
längen zu betrachten, wenn Ein Jahr vor dem Ablauf seiner
Dauer von keiner Seite eine Kündigung erfolgt.
Bezüglich der Entschädigungen, die uns Oesterreich durch
den Zollvertrag bietet, geben uns Artikel VJI und VHI den
nöthigen Aufschluß. Sie heißen wörtlich:
Artikel VII
Es wird eine Gemeinsamkeit der Reinerträgnisse der in
Vorarlberg und der im Fürstenthume Liechtenstein eingehenden
Zölle, Verzehrungsfteuern, der von den im Artikel I genannten
stämpelpffichtigen Gegenständen eingehenden StämpelAbgaben
und der Erlöse von den in Vorarlberg und dem Fürstenthume
Liechtenstein verbrauchten Gegenstanden des Tabak- und Schieß-
pulver-Monopols bestehen, und zwar erfolgt die Theilung auf
folgende Weise:
Feuilleton.
Meister Martin, der Kiifner, und seine Gesellen.
Novelle von E. T. A. Hofsmann.
(Fortsetzung.)
Als nun Meister Martin die breite Brust, den starken Glieder-
bau, die kräftigen Fäuste des jungen Menschen bemerkte, dachte er
bei sich selbst, gerade solch' einen tüchtigen Kerl brauche ich ja,
und fragte ihn sogleich nach den Handwerkszeugnissen. „Die Hab'
ich nicht zur Hand," erwiederte der junge Mensch, aber ich werde
sie beischaffen in kurzer Zeit, und geb'Euch jetzt mein Ehrenwort,
daß ich treu und redlich arbeiten will, das muß Euch genügen."
Und damit, ohne Meister Martin's Autwort abzuwarten, schritt
der junge Gesell zur Werkstatt hin, warf Baret und Reisebündel
ab, warf das Wamms herunter, dann das Schurzfell vor und sprach:
„Gagt nur gleich an Meister Martin, was ich jetzt arbeiten soll."
Meister Martin, ganz verdutzt über des fremden Jünglings keckes
Betragen , mußte sich einen Augenblick besinnen, dann sprach er:
A. Die Reinerträgnisse der VerzehrungSsteuer, deS Tabak«
und Schießpulver-Monopolö und der Stämpelabgaben von Ka-
lendern, Zeitungen und Spielkarten, werden im Verhältnisse
der Bevölkerung dieser Gebiete getheilt.
- B. Was die Zölle betrifft, so wird von dem Reinerträgnisse
ein Dritt heil, als den Ertrag der in Vorarlberg für daö
obere Innthal und das Vintschgau stattfindenden Verzollungen
darstellend, für Oesterreich zurückbehalten und die übrigen zwei
Drittheile werden zwischen Vorarlberg und Liechtenstein nach
Verhältniß der Bevölkerung getheilt.
C. Rückstchtlich deS Ertrages des SalzgefälleS wird keine
Gemeinsamkeit der Reinerträgnisse bestehen.
Die. Neinerträgnisse werden dadurch ermittelt, daß von der
Summe der Brutto-Einnahmen, wie sie sich an den individuell
aufzuführenden Rechnungsabschlüssen aller' |in Vorarlberg und
Liechtenstein bestehenden Aemter, Verschletßniederlagen und Groß-
verschleißer ergeben, abgezogen werden:
a) die Vergütungen wegen unrichtiger Erhebungen;
b) die Kosten der Verschleißniederiagen und der Aemter, dann
die PerceptionSkosten und Verschleißprovisionen;
e) die Gestehungskosten deS verschlißenm TabakeS und Schieß-
pulvers, nach fixen Durchschnittspreisen deS Vorjahres
berechnet.
6) Als Beitrag zu den Kosten der Verwaltung und der Fi-
nanzwache hat Liechtenstein ein Pauschale von 10% (zehn
Prozent) des ihm zufallenden AntheileS auS den gemein-
samen Neinerträgnissen (Lit. A und B) zu entrichten,
welcher von jenen Reinerträgnissen abzuziehen ist, so daß
nur der Rest von Liechtenstein hinauSgezahlt wird.
Die Bevölkerung wird wie bisher von 3 zu 3 Jahren,
und zwar im Fürstenthume Liechtenstein ganz auf dieselbe
„nun, Geselle, beweiset einmal gleich, daß ihr ein tüchtiger Küper
seid, nehmt den Gargelkamm zur Hand, und fertigt dort an dem
Faß, das dort aus dem Endstvhl liegt, die Kröse." Der femde
Gesell vollführte das waS ihm geheißen, mit besonderer Stärke,
Schnelle und Geschicklichkeit, und rief dann, indem er hell auflachte,
„nun, Meister Martin, zweifelt ihr noch daran, daß ich ein tüch-
tiger Küper bin?" — „Aber," fuhr er fort, indem er in der
Werkstatt auf- und abgehend mit den Blicken Handwerkszeug und
Holzvorrath musterte, „aber habt Ihr auch tüchtiges Geräth und
— was ist das für ein Schlägelchen dort, damit spielen wohl
Eure Kinder? — und das Lenkbeilchen, hei, daß ist wohl für
die Lehrburschen ?" — und damit schwang er den großen Schlägel,
den Neiuhold gar nicht regieren konnte, und mit dem Friedrich nur
mühsam handthierte, das wuchtige Lenkbeil, mit dem Meister
Martin selbst arbeitete, hoch in den Lüften. Dann rollte er ein
paar große Fässer wie leichte Bälle bei Seite, und ergriff eine
von den dicken, noch nicht ausgearbeiteten Dauben. „Ei," rief er,
„ei, Meister, das ist gutes Eichenstabholz, das muß springen wie
Gla.8!" und damit schlug er die Daube gegen den Schleifstein,