Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1873)

Liechtensteinische 
Vaduz, Freitag 
Nr. 24. 
den 4. Juli 1873. 
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werden franco erbeten an die Redaction in Vaduz. 
Vaterländisches. 
Vaduz, den 1. Juli. Wie wir vernehmen, soll die nächste 
Landtaqssitzung als die letzte in dieser Session in Aussicht qe- 
nommen sein und würden somit zwei höchst wichtige Fragen: 
Die Erneuerung des österreichisch-liechtensteinischen Zollvertrages 
und die Rheinangelegenheit eine Verschiebung erfahren, die im 
Interesse der Sache sehr zu bedauern wäre. 
Ueber die Erneuerung-, beziehungsweise Veränderung un- 
seres Zollvertrages -mit Oesterreich bestimmt Artikel XIV deS 
Vertrages: 
Artikel XIV. 
Die Dauer des gegenwärtigen Vertrages wird bis Ende 
1875 festgesetzt. Erfolgt Ein Jahr vor Ablauf dieses Zeit- 
raumes keine Kündigung, so ist gegenwärtiger Vertrag als aus 
weitere zwölf Jahre verlängert anzusehen und ebenso ist in der 
Folge der Vertrag jedesmal als auf weitere zwölf Jahre ver- 
längen zu betrachten, wenn Ein Jahr vor dem Ablauf seiner 
Dauer von keiner Seite eine Kündigung erfolgt. 
Bezüglich der Entschädigungen, die uns Oesterreich durch 
den Zollvertrag bietet, geben uns Artikel VJI und VHI den 
nöthigen Aufschluß. Sie heißen wörtlich: 
Artikel VII 
Es wird eine Gemeinsamkeit der Reinerträgnisse der in 
Vorarlberg und der im Fürstenthume Liechtenstein eingehenden 
Zölle, Verzehrungsfteuern, der von den im Artikel I genannten 
stämpelpffichtigen Gegenständen eingehenden StämpelAbgaben 
und der Erlöse von den in Vorarlberg und dem Fürstenthume 
Liechtenstein verbrauchten Gegenstanden des Tabak- und Schieß- 
pulver-Monopols bestehen, und zwar erfolgt die Theilung auf 
folgende Weise: 
Feuilleton. 
Meister Martin, der Kiifner, und seine Gesellen. 
Novelle von E. T. A. Hofsmann. 
(Fortsetzung.) 
Als nun Meister Martin die breite Brust, den starken Glieder- 
bau, die kräftigen Fäuste des jungen Menschen bemerkte, dachte er 
bei sich selbst, gerade solch' einen tüchtigen Kerl brauche ich ja, 
und fragte ihn sogleich nach den Handwerkszeugnissen. „Die Hab' 
ich nicht zur Hand," erwiederte der junge Mensch, aber ich werde 
sie beischaffen in kurzer Zeit, und geb'Euch jetzt mein Ehrenwort, 
daß ich treu und redlich arbeiten will, das muß Euch genügen." 
Und damit, ohne Meister Martin's Autwort abzuwarten, schritt 
der junge Gesell zur Werkstatt hin, warf Baret und Reisebündel 
ab, warf das Wamms herunter, dann das Schurzfell vor und sprach: 
„Gagt nur gleich an Meister Martin, was ich jetzt arbeiten soll." 
Meister Martin, ganz verdutzt über des fremden Jünglings keckes 
Betragen , mußte sich einen Augenblick besinnen, dann sprach er: 
A. Die Reinerträgnisse der VerzehrungSsteuer, deS Tabak« 
und Schießpulver-Monopolö und der Stämpelabgaben von Ka- 
lendern, Zeitungen und Spielkarten, werden im Verhältnisse 
der Bevölkerung dieser Gebiete getheilt. 
- B. Was die Zölle betrifft, so wird von dem Reinerträgnisse 
ein Dritt heil, als den Ertrag der in Vorarlberg für daö 
obere Innthal und das Vintschgau stattfindenden Verzollungen 
darstellend, für Oesterreich zurückbehalten und die übrigen zwei 
Drittheile werden zwischen Vorarlberg und Liechtenstein nach 
Verhältniß der Bevölkerung getheilt. 
C. Rückstchtlich deS Ertrages des SalzgefälleS wird keine 
Gemeinsamkeit der Reinerträgnisse bestehen. 
Die. Neinerträgnisse werden dadurch ermittelt, daß von der 
Summe der Brutto-Einnahmen, wie sie sich an den individuell 
aufzuführenden Rechnungsabschlüssen aller' |in Vorarlberg und 
Liechtenstein bestehenden Aemter, Verschletßniederlagen und Groß- 
verschleißer ergeben, abgezogen werden: 
a) die Vergütungen wegen unrichtiger Erhebungen; 
b) die Kosten der Verschleißniederiagen und der Aemter, dann 
die PerceptionSkosten und Verschleißprovisionen; 
e) die Gestehungskosten deS verschlißenm TabakeS und Schieß- 
pulvers, nach fixen Durchschnittspreisen deS Vorjahres 
berechnet. 
6) Als Beitrag zu den Kosten der Verwaltung und der Fi- 
nanzwache hat Liechtenstein ein Pauschale von 10% (zehn 
Prozent) des ihm zufallenden AntheileS auS den gemein- 
samen Neinerträgnissen (Lit. A und B) zu entrichten, 
welcher von jenen Reinerträgnissen abzuziehen ist, so daß 
nur der Rest von Liechtenstein hinauSgezahlt wird. 
Die Bevölkerung wird wie bisher von 3 zu 3 Jahren, 
und zwar im Fürstenthume Liechtenstein ganz auf dieselbe 
„nun, Geselle, beweiset einmal gleich, daß ihr ein tüchtiger Küper 
seid, nehmt den Gargelkamm zur Hand, und fertigt dort an dem 
Faß, das dort aus dem Endstvhl liegt, die Kröse." Der femde 
Gesell vollführte das waS ihm geheißen, mit besonderer Stärke, 
Schnelle und Geschicklichkeit, und rief dann, indem er hell auflachte, 
„nun, Meister Martin, zweifelt ihr noch daran, daß ich ein tüch- 
tiger Küper bin?" — „Aber," fuhr er fort, indem er in der 
Werkstatt auf- und abgehend mit den Blicken Handwerkszeug und 
Holzvorrath musterte, „aber habt Ihr auch tüchtiges Geräth und 
— was ist das für ein Schlägelchen dort, damit spielen wohl 
Eure Kinder? — und das Lenkbeilchen, hei, daß ist wohl für 
die Lehrburschen ?" — und damit schwang er den großen Schlägel, 
den Neiuhold gar nicht regieren konnte, und mit dem Friedrich nur 
mühsam handthierte, das wuchtige Lenkbeil, mit dem Meister 
Martin selbst arbeitete, hoch in den Lüften. Dann rollte er ein 
paar große Fässer wie leichte Bälle bei Seite, und ergriff eine 
von den dicken, noch nicht ausgearbeiteten Dauben. „Ei," rief er, 
„ei, Meister, das ist gutes Eichenstabholz, das muß springen wie 
Gla.8!" und damit schlug er die Daube gegen den Schleifstein,
	        

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