Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1873)

a) Einen Entwurf zu einer Grundbuchs- und Hypothekar- 
ordnnng mit Bedachtuahme auf die Güterzerstückelung; 
b) Einen Entwurf zu einer Verordnung über die Verjähr- 
ung und Amortisirnng der Hypothekarforderungen. 
Beide Anträge sind mit Stimmenmehrheit zum Beschlüsse 
erhoben worden. 
Am Schlüsse der Sitzung erhebt sich der Abgeordnete Wan 
ger noch ein Mal und ersucht die Versammlung, den Schluß 
der diesjährigen ordentlichen Sitzungen hinauszuschieben und noch- 
mals die Rheinbansnbventionsfrage aufzunehmen; er sei der An- 
ficht, daß die fürstliche Regierung ermächtiget werden solle, ein 
größeres Aulehen zu diesem -BeHufe zu kontrahiren. Die Mehr- 
zahl der Abgeordneten konnte die Dringlichkeit dieses Gegenstandes 
nicht ablehnen, sondern faßte vielmehr den Beschluß: 
„Die Rheinbaukommission solle nochmals diesfalls in Thätig- 
keit treten, die Anträge des Abgeordneten Wanger berathen und 
behufs Beschaffung weiterer Mittel für Wuhrbauzwecke einer 
später anzuberaumenden Landtagssitzung die einschlägigen An- 
träge vorlegen." 
In seiner fünften Sitzung vom 9. September beschäftigte 
sich der Landtag vorzüglich mit dem von der Rheinfchutzbaukom- 
Mission ausgearbeiteten Gesetze über die Art der Ausführung der 
Rheinwuhrbauten uud deren Snbventionirungen aus Laudesmit- 
teln und genehmigte dasselbe in der Fassung, in welcher das 
Gesetz bereits im Landesgesetzblatte veröffentlicht worden ist. Zur 
nähern Beleuchtung des erwähnten Gesetzes folgt hier der Be- 
richt der betreffenden Kommission. 
Kommisfionsbericht 
über den Gesetzentwurf die Rheinbauten betreffend. 
Berichterstatter: Abgeordneter Rheinberger. 
Meine Herren! 
Im Gesetze vom 30. Oktober 1871 sind die Bestimmungen 
enthalten, welche die Verwendung der vom Landtage nöthig er- 
achteten und aus der Landeskassa zur Verstärkuug der Rhein- 
dämme bewilligten 50,000 fl. regeln. Der vorliegende Gesetz- 
Entwurf aber hat den weitern und schnelleren Ausbau der Wuhre 
auf der Rheinkorrektionslinie zum Gegenstande und soll einen An-; 
hang zum vorbenannten Gesetze bilden. j 
Wenn die Verstärkung der Rheindämme letztes Jahr scholl 
ein großes Opfer vom Lande forderte, so ist das zweite, das 
nun so rasch nach dem ersten für den Schutz des Binnenlandes 
gegen Rheingefahr verlangt werden muß, um so schwerer fühlbar; 
insbesondere, da es mehr als doppelt so groß ist. 
Die Großmüthigkeit unseres Durchlauchtigsten Fürsten hat 
uns damals in der Beischaffung der Mittel väterlich unterstützt 
und zu hohem Danke verpflichtet. Heute aber in der ungleich 
mehr bedrängten Lage ist die Rheinbaukommission nicht so glück- 
lich, berichten zu könnell, ob die Umstände bei der Aufnahme des 
^beantragten Anlehens sich günstig gestalten werden — ob es näm 
lich der hochfürstlichen Regierung möglich werden dürfte, ein Dar- 
lchen für das Land zu kontrahiren, welches 5% nicht übersteigt. 
Wohl wagte es die -Kommission in dieser äußersten Roth, noch- 
Mals ihren Blick nach der hülfreichen Hand ihres hochherzigen 
durchlauchtigsten Landesherrn zu richten, in der Hoffnung, daß 
hochderselbe uns wieder stütze und in gewohnter Huld uns im 
Kampfe gegen die Gefahren der Verheerung und Vernichtung 
eines wesentlichen uud unentbehrlichen Theiles des Landes bei- 
stehe. Ehe daher die Rheinbaukommission sich zu dem wichtigen 
Schritte, welcher ein so großes Opfer verlangt, entschlossen hat, 
wurden die Gründe der Dringlichkeit reiflich erwogen imd be- i 
sprechen. 
Der Referent des engeren Ausschusses hat dann in seiner! 
Berichterstattung vom 8. August eine eingehende Begründung! 
niedergelegt, und in derselben diese Dringlichkeit und Unverschieb-! 
barkeit von rasch durchgreifenden Wuhrbauten, sowie die Roth- 
wendigkeit der Aufbringung außerordentlicher Mittel für dieselben 
nachzuweisen gesucht, um die Anträge, aus denen schließlich der 
vorliegende Gesetzentwurf entstanden' ist, zu rechtfertigen. Es 
kann hier nur in Kürze wiederholt werden, daß die siebat liechten 
steinischen Rheingemeinden bei der größtmöglichste Anstrengung 
nicht Schritt zu halten vermögen mit den schweizerischen Bauten, 
welche in ganz kurzer Zeit so großartig herangewachsen sind und 
die Wassermassen derart auf unsere Schutzbauten drängen, daß 
unsere unvollendete und mangelhafte Korrektionslinie ohne Ver 
zug geschlossen uud erhöht werdeu muß. Die Zerstörungen, 
welche die Hochwasser im Henrigen Sommer, namentlich an den 
Enden der Korrektionslinie und zwar dort, wo die Wuhre noch 
niedrig waren, kein Hinterland und feinen festen Anschluß hatten, 
sind zu augenscheiulich und verlangen einen raschen Ausbau, da- 
mit sich der Schaden nicht alle Jahre wiederhole. Ohne dop- 
pelte und dreifache Anstrengung zur Beschleunigung des Fort- 
schrittes der Korrektiousbauteu mühen sich die Gemeinden ver- 
gebens ab. Ihr Werk ist kein gedeihliches, weil dasselbe, so 
lange es noch einen gewissen Grad der Vollendung entbehrt, 
immer größerer und leichterer Zerstörung ausgesetzt ist. Der 
Schaden ist deswegen auch ein vielfacher. 
Als Beleg der großen Opfer, welche die rheinbanpflichtigen 
Geineinden dem Rheine brachten, folgt hier ein Auszug aus den 
amtlich richtig gestellten Rheinbaurechnungen vom Jahre 1859 
bis 1872, also innerhalb 14 Jahren. 
Es wurden verwendet: 
1. Gemeinde Balzers . . . 
2. „ Triefen . . . 
3. „ Vaduz . . . 
4. „ Schaan . . . 
5. „ Eschen . . . 
6. „ Gamprin . . 
7. „ Rnggell .. ... 
anno 1869/70 zusammen auf Dämme 
Damnlverstärkuug zusammen 1871— 
1873 
102,111 fl. 24 kr. 
55,884 fl. 44 kr. 
66,892 fl. 94 kr. 
86,203 fl. 75 kr. 
39,051 fl. 72 kr. 
37,473 fl. 87 kr. 
56,137 fl. 18 kr. 
21,000 fl. — kr. 
50,000 fl. — kr. 
Summa 514,742 fl. 14 kr. 
Hierauf erhielten Landessubsidien, und zwar seit dem Jahre 
1856—1872: 
Gemeinde Balzers 
„ Triefen 
„ Vaduz . 
„ Schaan 
Eschen . 
„ Gamprin 
Ruggell 
1. 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
7. 
für Dälnme znsammen 
24,937 fl. 97 !/ 2 kr. 
14,552 fl. 73 f / 2 kr. 
22,849 fl. 90 kr. 
22,700 fl. 57 kr. 
11,330 fl. 08% kr. 
10,274 fl. 32 kr. 
13,356 fl. 17 kr. 
50,000 fl. — kr. 
Summa 170,000 fl. 75 % kr. 
Die Hoffnung, daß wir uns durch neue außerordentliche An- 
strengungen noch retten können, im Fall wir uns nämlich in 
die Lage setzen, in den kommenden 3 Jahren der lückenhaften 
Korrektionslinie ctncit Schluß und eine bessere Festigkeit geben 
zu können, gibt der Kommission den Muth, ein neues und gro- 
ßes Opfer vorn Lande zu begehren. Mit diesem schweren Opfer 
der dringenden Notwendigkeit wollen wir ein zehnfach schmerz- 
licheres Unglück abwenden, das mit großer Wahrscheinlichkeit über 
uns hereinstürzen würde. Die große Ausdehnung, welche das 
uns vor Augen schwebende Unglück annehmen dürfte, muß die 
geforderte Abhülfe auch zur Landesangelegenheit machen. Un- 
möglich könneil die Rheingemeinden in den nächsten Jahren zur 
Selbsthülfe stärker angestrengt werden. Zur Rettung des Lan- 
des muß aber das Aeußerste gethan und eingesetzt werden und 
zwar schuell und entschieden, so lange es noch möglich ist. 
(Fortsetzung folgt.)
	        

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