Liechtensteinische
Baduz, Freitag
Ikr. 44.
den 21. November 1873.
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Vaterländisches.
(m) Bilder aus der vaterländischen Geschichte.
14. Die wachsende Macht der Bischöfe von Chur.
Wie bereits früher erzählt worden , befreite König Ludwig
d. Fr. 83 t die Kirche von Chur mit allen ihren Gütern und
Leuten von der' Gerichtsbarkeit der Gaugrafen. Dadurch war
den Bischöfen eine ganz selbstständige Stellung gesichert. Mit
ihren Gütern vermehrte sich von nun an auch das Territorium
ihrer politischen Gewalt. Für die Vermehrung der Güter forg*
ten ebenfalls die Kaiser. Diese waren überall für einen grö-
ßern Einfluß der Bischöse und Aebte besorgt, theilS um das
Ansehen der Kirche zu fördern, ganz besonders aber auch um
durch eine bevorzugte Stellung der Prälaten die oft gefährliche
Macht der Herzoge zu paralisiren. So erhielt die Kirche von
Chur, insbesondere im 10. Jahrh. eine Reihe von Schenkun-
gen une Privilegien. Schon Bischof Verendar hatte von Lud-
wig d. Fr, dm Zoll zu Chur. erhalten. Mancherlei Kirchen,
Höfe und. Güter waren gefolgt. AlS der Bischof im I. 920
beim Gerichte deS alemannischen Herzogs erschien, wiesen ihm
Rang und Ansehen den Platz an der Seite des Herzogs an
Sein Ansehen war also dem deS Herzogs schon ähnlich ge-
worden. — Noch vor dem gänzlichen Aussterben deS Hunfried'-
fchen Geschlechtes kam ein großer Theil der Güter dieser Fa-
milie an den Kaiser. Die Besitzungen deS herzoglichen Ge-
schlechtes lagen aber vorherrschend in Rätien. Daraus erklärt
sich die große Freigebigkeit deS Kaiserhauses im 10. Jahrh.
gegen die Kirche von Chur. ES folgten nämlich jetzt noch
zahlreichere Schenkungen als bisher. Otto I. schenkte 951 dem
Bischof Hartbert alle königlichen Einkünfte in der curischen
Grafschaft. Im I. 958 übergab der gleiche Kaiser dem Bis-
thuck die bisher zum Reiche gehörige Hälfte der Stadt Chur
und verlieh ihm das Münzrecht. Durch neue Schenkungen
von 960 kamen die Herrschaftsrechte im Bergell, sowie die
Schifffahrt und Fischerei auf dem Wallenfee an die Bischöfe.
Hose besaß das Hochstift etwa 20. Auch über das Vintsch?
gau und bis Meran hinab übten die Bischöfe politische Rechte
aus und waren dort mächtiger als die eigentlichen Territorial-
Herren, die Grafen von Tirol. Am wenigsten begütert waren
sie Niederrätien. Auch die Verwaltung der Grafschaft durch
das Bisthum dauerte hier nie lange. Doch befaß dieses auch
hier verschiedene Güter, so in unserem Hände Höfe zu Schaan
und ValzerS. ~ ^
Wie wir früher bemerkten, gieng die Grafschaft in Ober-
rätien im 11. Jahrh. vollkommen unter. Die Bischöfe blieben
im Besitze deS politischen Vorranges und in Folge ihres Ein-
fluffeS war daS Grafenamt wie unnütz, so auch unmöglich ge-
worden. An die Stelle der vom Kaiser bestellten Grafen tra
ten, eine ziemliche AMahl Dynasten? von denen Einzelne später
zu großer Macht und bedeutendem Einfluß gelangten Solche
Herren waren die v. Vaz, v. RäzünS, Belmont u. f. w. Im-
merhin blieb aber noch lange Zeit der Bischof im Besitze der
größten Macht und die angesehensten Dynasten, wie die vost
Vaz, empfingen Herrschaften auS seiner Hand als Lehen. Der
Bischof nahm also die Stellung eines Landesherrn und Für
sten ein, führte Krieg, schloß Frieden, machte Bündnisse, er-
nannte die Beamten u. s. w.
Politische Rundschau.
Deutschland. Die Gesammteinnahmen des deutschen Rei-
cheS: Zölle, Steuern tc., betragen vom 1. Januar 1873 bis
A lpenforstwirthfchaft.
(Fortsetzung.)
Mit der Erstellung von Stütz- und Ufermauern muß die
Bindung der in Bewegung begriffenen Hange Hand in Hand
gehen. Wo die Verhältnisse nicht sehr schwierig sind, genügen
hiezu nach vorangegangener Entwässerung Flechtzäune, die man
so weit möglich aus ausfchlagfähigen Holzarten herstellen muß.
Die Flechtzäune brauchen nicht der Horizontalen zu folgen; bei
etwas schiefer Richtung oder bei angemessener, mit der konvexen
Seite auswärts gekehrten Bogen ist der Druck auf dieselben ge-
ringer, ihre Dauer daher, größer. Die Flechtzäune höher als
1 bis 1% Fuß zu machen, empfiehlt sich nicht, dagegen müssen
die Pfähle hinreichend tief in die Erde geschlagen- werden. Je
steiler der Hang ist, desto näher sind die Flechtzäune zusammen
zu rücken, doch braucht man dieselben nie so nahe zusammen zu
stellen, daß sich zwischen je zweien ganz horizontale Terassen bil
den. Genügen Flechtzäune nicht, so kann man Stämme quer am
Hange hinlegen und mit Pfählen befestigen, in einzelnen Fällen
kann sogar das Einlegen eines förmlichen Rostes, durch den
der Hang in rechteckige Felder getheilt wird, rathsam erscheinen. Da
derartige Bauten theuer und von geringer Dauer sind, so wird
man sie nur da aussühren, wo sie absolut nothwendig erscheinen.
Die wichtigsten nie zu versäumenden Arbeiten zur Bindung
rutschiger Hänge bestehen in einer sorgfältigen Ableitung des den-
selben zufließenden und in ihnen zu Tage tretenden Wassers.
Kann man das den Schlipfen von oben zufließende Wasser ganz
auf die Seite leiten, so muß man es thnn, ist das nicht möglich,
so ist. es in gepflasterten Schalen durch die tiefsten Theile derselben
zu führen. Die Entwässerung der Schlipfe selbst erfolgt am
zweckmäßigsten durch Anbringung von Steindohlen, die jedoch,
sollen sie ihre Aufgabe dauernd erfüllen, in den festen Untergrund
gelegt werden müssen. Wo Steine fehlen, können auch Drain-
röhren oder Faschinen verwendet werden. Daß auch die Umge-
bung der Schlipfe entwässert werden müsse, versteht sich von
selbst.
Die Schutzmauern zur Seite der Schuttkegel sind stark zu