Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1873)

Liechtensteinische 
Baduz, Freitag 
Ikr. 44. 
den 21. November 1873. 
Die liechtensteinische Wochenzeitung erscheint jeden Freitag. Sie kostet für das Inland ganzjährig s ff., halbjährig l ff. 10 fr. sammt 
Postversenduntz und Zustellung in's Haus. Mit Postversendung für Oesterreich ganzjährig 2 ff. 50 kr., hMährig 1 ff. 25 fr.; für da» 
übrige Ausland ganzjährig 2 ff., halbjährig ! ff. 10 kr. ohne Postversendung. — Man abonnirt für W Zn- und Ausland bei der 
Redaktion in Vaduz oder bei den betreffenden. Postämtern. — EinrückungSgebühr für die 2gefpaltene Zeile s kr. — Briefe und Gelder 
werden franco erbeten an die Redaction in Vaduz. 
Vaterländisches. 
(m) Bilder aus der vaterländischen Geschichte. 
14. Die wachsende Macht der Bischöfe von Chur. 
Wie bereits früher erzählt worden , befreite König Ludwig 
d. Fr. 83 t die Kirche von Chur mit allen ihren Gütern und 
Leuten von der' Gerichtsbarkeit der Gaugrafen. Dadurch war 
den Bischöfen eine ganz selbstständige Stellung gesichert. Mit 
ihren Gütern vermehrte sich von nun an auch das Territorium 
ihrer politischen Gewalt. Für die Vermehrung der Güter forg* 
ten ebenfalls die Kaiser. Diese waren überall für einen grö- 
ßern Einfluß der Bischöse und Aebte besorgt, theilS um das 
Ansehen der Kirche zu fördern, ganz besonders aber auch um 
durch eine bevorzugte Stellung der Prälaten die oft gefährliche 
Macht der Herzoge zu paralisiren. So erhielt die Kirche von 
Chur, insbesondere im 10. Jahrh. eine Reihe von Schenkun- 
gen une Privilegien. Schon Bischof Verendar hatte von Lud- 
wig d. Fr, dm Zoll zu Chur. erhalten. Mancherlei Kirchen, 
Höfe und. Güter waren gefolgt. AlS der Bischof im I. 920 
beim Gerichte deS alemannischen Herzogs erschien, wiesen ihm 
Rang und Ansehen den Platz an der Seite des Herzogs an 
Sein Ansehen war also dem deS Herzogs schon ähnlich ge- 
worden. — Noch vor dem gänzlichen Aussterben deS Hunfried'- 
fchen Geschlechtes kam ein großer Theil der Güter dieser Fa- 
milie an den Kaiser. Die Besitzungen deS herzoglichen Ge- 
schlechtes lagen aber vorherrschend in Rätien. Daraus erklärt 
sich die große Freigebigkeit deS Kaiserhauses im 10. Jahrh. 
gegen die Kirche von Chur. ES folgten nämlich jetzt noch 
zahlreichere Schenkungen als bisher. Otto I. schenkte 951 dem 
Bischof Hartbert alle königlichen Einkünfte in der curischen 
Grafschaft. Im I. 958 übergab der gleiche Kaiser dem Bis- 
thuck die bisher zum Reiche gehörige Hälfte der Stadt Chur 
und verlieh ihm das Münzrecht. Durch neue Schenkungen 
von 960 kamen die Herrschaftsrechte im Bergell, sowie die 
Schifffahrt und Fischerei auf dem Wallenfee an die Bischöfe. 
Hose besaß das Hochstift etwa 20. Auch über das Vintsch? 
gau und bis Meran hinab übten die Bischöfe politische Rechte 
aus und waren dort mächtiger als die eigentlichen Territorial- 
Herren, die Grafen von Tirol. Am wenigsten begütert waren 
sie Niederrätien. Auch die Verwaltung der Grafschaft durch 
das Bisthum dauerte hier nie lange. Doch befaß dieses auch 
hier verschiedene Güter, so in unserem Hände Höfe zu Schaan 
und ValzerS. ~ ^ 
Wie wir früher bemerkten, gieng die Grafschaft in Ober- 
rätien im 11. Jahrh. vollkommen unter. Die Bischöfe blieben 
im Besitze deS politischen Vorranges und in Folge ihres Ein- 
fluffeS war daS Grafenamt wie unnütz, so auch unmöglich ge- 
worden. An die Stelle der vom Kaiser bestellten Grafen tra 
ten, eine ziemliche AMahl Dynasten? von denen Einzelne später 
zu großer Macht und bedeutendem Einfluß gelangten Solche 
Herren waren die v. Vaz, v. RäzünS, Belmont u. f. w. Im- 
merhin blieb aber noch lange Zeit der Bischof im Besitze der 
größten Macht und die angesehensten Dynasten, wie die vost 
Vaz, empfingen Herrschaften auS seiner Hand als Lehen. Der 
Bischof nahm also die Stellung eines Landesherrn und Für 
sten ein, führte Krieg, schloß Frieden, machte Bündnisse, er- 
nannte die Beamten u. s. w. 
Politische Rundschau. 
Deutschland. Die Gesammteinnahmen des deutschen Rei- 
cheS: Zölle, Steuern tc., betragen vom 1. Januar 1873 bis 
A lpenforstwirthfchaft. 
(Fortsetzung.) 
Mit der Erstellung von Stütz- und Ufermauern muß die 
Bindung der in Bewegung begriffenen Hange Hand in Hand 
gehen. Wo die Verhältnisse nicht sehr schwierig sind, genügen 
hiezu nach vorangegangener Entwässerung Flechtzäune, die man 
so weit möglich aus ausfchlagfähigen Holzarten herstellen muß. 
Die Flechtzäune brauchen nicht der Horizontalen zu folgen; bei 
etwas schiefer Richtung oder bei angemessener, mit der konvexen 
Seite auswärts gekehrten Bogen ist der Druck auf dieselben ge- 
ringer, ihre Dauer daher, größer. Die Flechtzäune höher als 
1 bis 1% Fuß zu machen, empfiehlt sich nicht, dagegen müssen 
die Pfähle hinreichend tief in die Erde geschlagen- werden. Je 
steiler der Hang ist, desto näher sind die Flechtzäune zusammen 
zu rücken, doch braucht man dieselben nie so nahe zusammen zu 
stellen, daß sich zwischen je zweien ganz horizontale Terassen bil 
den. Genügen Flechtzäune nicht, so kann man Stämme quer am 
Hange hinlegen und mit Pfählen befestigen, in einzelnen Fällen 
kann sogar das Einlegen eines förmlichen Rostes, durch den 
der Hang in rechteckige Felder getheilt wird, rathsam erscheinen. Da 
derartige Bauten theuer und von geringer Dauer sind, so wird 
man sie nur da aussühren, wo sie absolut nothwendig erscheinen. 
Die wichtigsten nie zu versäumenden Arbeiten zur Bindung 
rutschiger Hänge bestehen in einer sorgfältigen Ableitung des den- 
selben zufließenden und in ihnen zu Tage tretenden Wassers. 
Kann man das den Schlipfen von oben zufließende Wasser ganz 
auf die Seite leiten, so muß man es thnn, ist das nicht möglich, 
so ist. es in gepflasterten Schalen durch die tiefsten Theile derselben 
zu führen. Die Entwässerung der Schlipfe selbst erfolgt am 
zweckmäßigsten durch Anbringung von Steindohlen, die jedoch, 
sollen sie ihre Aufgabe dauernd erfüllen, in den festen Untergrund 
gelegt werden müssen. Wo Steine fehlen, können auch Drain- 
röhren oder Faschinen verwendet werden. Daß auch die Umge- 
bung der Schlipfe entwässert werden müsse, versteht sich von 
selbst. 
Die Schutzmauern zur Seite der Schuttkegel sind stark zu
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.