Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1873)

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Zur Berathung und Beschlußfassung gelanOnun der Ge 
setzentwuvf.. über die Flüssigmachung und Abzahlung der dem 
LandeM WheinschutzKauten von. Seiner. Durchlaucht bewilligten 
GeldvMfchMe. 
WT-Wsgen diesen Entwurf dem Wortlaut mich, wie folgt: 
Ich epkMle nachstehender zwischen dem Landtage und Mei 
ner Regierung getroffenen Vereinbarung rücksichtlich der Flüssig- 
machung und Abzahlung der von Mir dem Fürstenthum zu 
Kheinbauzwecken bewilligten Geldvorschüsse meine Genehmigung: 
S 1. 
Die Flüssigmachung des auf Mein Handbitlet vom 14. 
Jänner d. I. sich gründenden unverzinslichen Darlehens von 
125,000 fl. erfolgt nach Bedarf über jedesmaliges Ansuchen 
der Regierung im Wege Meiner Hofkanzlei durch die fürstliche 
Majorathaup.kasse in Wien. 
§ 2 
Die Rückzahlung dieses Darlehens hat in 20 gleichen 
Jahresraten, je im Monate November, zu geschehen und mit 
dem Jahre 1875 zu beginnen. 
§ 3. 
Der § 8 des Gesetzes vom 30. Oktober 1871 (Landes 
gesetzblatt Nro. 6, Jahrgang 1871) wird dahin abgeändert, 
daß der von Mir für Dammverstärkungsarbeiten gewährte 
Baukostenvorschuß von 50,000 fl. gleichfalls in 20 statt in 
10 Jahresraten zurückzuzahlen kömmt, dessen erster AbzahlungS- 
termin auf den Monat November 1875 festgesetzt wird. 
§ 4 
Da diese Geldvorschüsse ausschließlich zu Landeszwecken, und 
zwar zur Ermöglichung der rascheren Durchführung der Rhein- 
schutzbauten bestimmt sind, so bleibt das Fürstenthum als sol- 
ches für die genaue Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen 
haftbar unv ist es die Pflicht der Landesvertretung, die zur 
Abzahlung dieser Landesschuld benöthigenden Geldmittel der 
fürstlichen Regierung jedesmal rechtzeitig zur Verfügung zu 
stellen. 
Schließlich erkläre Ich, daß Ich, da die von Mir zuge 
standene Unverzinslichkeit und ratenweise Abzahlung der Dar- 
lehenssumme von 50,000 fl. und 125,000 fl, zusammen von 
175,000 fl. nur Meinem Fürstenthume zu Gute kommen soll, 
für den Fat! einer eintretenden Aendeiung der bisherigen selb- 
ständigen und staatsrechtlichen Stellung des Landes Mir und 
Meinen Erben das KündigungSrecht vorbehalte. 
Wien, am 18. Jänner 1873. 
Johann m. p. 
Der Kommissionsbericht, welcher über diesen Gegenstand 
vorliegt, empfiehlt den Entwurf zur unveränderten Annahme. 
jede Karte schlug ihm zu, so daß er bald eine bedeutende Summe 
für den Obristen gewonnen hatte, der sich gar nicht genug über 
den herrlichen Einfall freuen konnte, daß er das bewährte Glück 
des Chevalier Menars in Anspruch genommen. 
Auf den Chevalier selbst machte sein Glück, das alle Uebri-- 
gen in Erstaunen setzte, nicht den mindesten Eindruck; ja, er 
wußte selbst nicht, wie es geschah, daß sein Widerwille gegen 
das Spiel sich noch vermehrte, so daß er am andern Morgen, 
als er die Folgen der mit Anstrengung durchwachten Nacht in 
der geistigen und körperlichen Erschlaffung fühlte, sich auf das 
ernstlichste vornahm, unter keiner Bedingung jemals wieder ein, 
Spielhaus zu besuchen. 
Noch bestärkt wurde dieser Vorsatz durch das Betragen des 
alten Obristen, der> so wie er nur eine Karte in die Hand 
nahm, das entschiedenste Unglück hatte, und dieß. Unglück nun in 
seltsamer Bethörtheit dem Chevalier auf den Hals schob. Auf 
zudringliche Weise verlangte er, der Chevalier solle für ihn po- 
intiren oder ihm, wenn er spiele, wenigstens zur Seite-stehen, 
um durch seine Gegenwart den bösen Dämon, der ihm die Kar 
ten in die Hand schob, die niemals trafen, wegzubaunen. — 
Nach Eröffnung der allgemeinen Debatte über das vchr- 
liegende Gesetz gelangen, da Niemand das Wort verlangt,, die 
einzelnen Artikel sofort zur Abstimmung und erfolgt einhellige 
Annahme. 
Bei der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf 
un Ganzen stimmen fämmtliche Abgeordnete mit „Ja." 
In Folge der Annahme dieses Gesetzentwurfes ergeben sich 
im Staatsvoranschlag pro 1873 einige Abänderungen. Da 
nämlich die Rückzahlung des kombinirten Darlebens von 175,000 
.st., erst mit November 1875 beginnt, entfällt die im 1873er 
Budget bewilligte Abzahwngsrate per 5000 fl., sowie die 
Steuererhöhung per 5000 st Die Finanzkommission bean- 
tragte daher: 
1.. Die als zweite Rate zur Abzahlung des früheren Dar- 
lehens von 50,000 fl. bestimmten 5000 fl. in den Ausgaben 
des Budgets pro 1873 zu streichen. 
2. In den Einnahmen für das Jahr 1873 die Grund- 
steuer auf den einfachen Betrag von 5000 fl. herabzusetzen. 
Beide Anträge der Finanzkommission werden einstimmig an- 
genommen. 
(Fortsetzung folgt.) 
Vaduz, den 1. Februar. Der Landtag ist heute von dem 
fürstlichen Regierungskommissär von Hausen im Auftrage Sei- 
ner Durchlaucht geschlossen worden. 
Vaduz, den 4. Februar Sicherem Vernehmen nach be- 
absichtiget eine Ordensgesellschaft der Schwestern von der gött- 
lichen Liebe, weiche bisher eine höhere Töchterschule in Kon- 
stanz geleitet hat, in Folge aber eines Beschlusses der badischen 
Kammer das Großherzogthum Baden bis Ende April d. I. 
verlassen muß, das gleiche Institut in unser Ländchen ver 
pflanzen. Die erforderliche Einwilligung Seiner Durchlaucht 
soll für den Zeitraum von 2 Jahren bereits erfolgt und der 
Gesellschaft die nöthigen Lokalitäten im Schlosse in Vaduz zur 
Verfügung gestellt worden sein. Anläßlich dieses Vorfalles hat 
der Landtag, da ihm bezüglich der Aufnahme von Ordensge- 
sellschaften ein Einwirkungsrecht noch nicht eingeräumt ist, in 
seiner letzten Sitzung die fürstliche Regierung ersucht, für die 
nächste Landtagösession einen Gesetzentwurf wegen Zulassung 
geistlicher Orden vorzubereiten. 
Politische Rundschau. 
Deutschland. Bismark hat sich am 25. Januar selbst im 
preußischen Landtage über seinen Rücktritt vom preußischen 
Ministerpräsidium ausgesprochen. Er sagte, die Arbeitslast sei 
ihm zu stark geworden, besonders da ihm im Legationsrath 
in f—■ 'I III IIIHIMIII II Hill I II I ■ III Hill III III II III» 
Man weiß, daß nirgends mehr abgeschmackter Aberglaube herrscht, 
als unter den Spielern. — Nur mit dem größten Ernst, ja mit 
der Erklärung, daß er sich lieber mit ihm schlagen, als für ihn 
spielen wollte, konnte sich der Chevalier den Obristen, der eben 
kein Freund von Duellen war, vom Leibe halten. — Der Che 
valier verwünschte seine Nachgiebigkeit gegen den alten Thoren. 
Uebrigens konnte es nicht fehlen, daß die Geschichte von 
dem wunderbar glücklichen Spiel' des Barons .von Mund zu 
Mund lief, und daß noch allerlei räthselhafte, geheimnißvolle 
Umstände hinzugedacht wurden, die den Chevalier als einen Mann, 
der mit den höhern Mächten im Bunde, darstellten. Daß aber 
der Chevalier seines Glückes unerachtet keine Karte berührte, 
mußte den höchsten Begriff von der Festigkeit seines Charakters 
geben, und die Achtung, in der er stand, noch um vieles ver 
mehren. 
Ein Jahr mochte vergangen sein, als der Chevalier durch 
das unerwartete Ausbleiben der kleinen Summe, von der er sei- 
nen Lebensunterhalt bestritt, in die drückendste, peinlichste Verle- 
genheit gesetzt wurde. Er war genöthigt, sich seinem treuesten 
Freunde zu entdecken, der ohne Anstand ihm mit dem, was er
	        

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