Volltext: Chronik des Johann Georg Helbert aus Eschen

und wegen eines Schiedsrichters und wie man wirklich 
teilen wolle. Zu einem Schiedsrichter ist erwählt 
worden Herr Landvogt von Forsteck!, Wolf 
genannt, ein Ratsherr von Zürich. Er ist ein Ingenieur, 
er gebraucht den Feldtisch und Kompass. 
Von Eschner Seite sind ihm drei Ausschüsse zugeordnet. 
ı1ämlich Johann Jörg Helbert, Johannes Allgäuer und 
Johannes Wanger, von Gampriner Seite Jakob 
Walch, Johann Jörg Wohlwend, Franz Sebastian Marxer. 
Diesen ist das ganze Teilungsgeschäft übergeben 
worden. Man verfuhr wie folgt.? 
Die von beiden Teilen erkaufte Fallsau ist den 
Gamprinern zuerkannt worden. Hingegen soll das 
Steinführen, das die Eschner den Gamprinern laut Vertrag 
schuldig sind, für alle Zeit aufgehoben sein. 
Die Wuhrarbeiten sollen von nun an nach den Haus- 
-äuchen? geteilt werden. Die Obere Au solle auch 
nach den Hausrechten geteilt werden. Die Gampriner 
haben ihre Au unterhalb, 24 Klafter* über die 
Rheingasse. Die Eschner haben die Maiatzung® 
auf dem Bannriet, auf den eigenen Mädern der 
Au nach, die Gampriner dem Sommerriet nach. 
Die Waldungen sind alle nach dem Verhältnis der Hausräuchen® 
geteilt. 
Ehemalige Freiherrschaft Sax-Forsteck, 
später Landvogtei, heute im Bezirk 
Werdenberg (Kanton St. Gallen). 
2 Alois Ospelt: Wirtschaftsgeschichte, 
S. 109 ff.; Büchel: Gemeindenutzen, 
5.14 ff 
3 Haushalte. 
4 Klafter = 3,596 Quadratmeter. 
5 Weiderecht. 
5 Haushalte.
	        

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