sergischen Herrschaft publiziert worden, das man
dem Landesfürsten eine Seelenbeschreibung wie auch
aine Beschreibung des Viehbestandes liefern solle, welches man
schleunigst ohne Widerrede vollzog.
Vom Frühling:
Ss wurde von seiner hochfürstlichen Gnaden von Chur‘ in seinem gan-
zen Bistum verboten, mit dem Kreuz? ausser Landes zu gehen,
ınd es ist in allen Pfarreien verlesen worden. Da ist nun von der unteren
Herrschaft Schellenberg ein löblicher Prozessions- oder Bittgang
nach Rankweil auf Unser Lieben Frauen Berg, wie bei ihnen von
Alters her und zwar seit 200 oder mehr Jahren üblich und
Brauch gewesen, und immer am St. Josephstag?, ge-
4alten worden. Und dieses war just der erste Kreuz-
gang, den man unterlassen sollte. Was geschieht aber?
Die Vorsteher in der Herrschaft Schellenberg sind am selbigen
Sonntag, den 15. März, im Zollhaus auf Rofenberg zu-
sammengekommen und haben Rat gehalten und haben sich
iolgendermassen entschieden. Sie wollen es dem gemeinen
Pöbel überlassen und fürchten sich vor der Strafe. Danach
wurden in allen Gemeinden die Geschworenen um die
Näuser geschickt, um die Stimmen aufzunehmen, ob man
nit dem Kreuz gehen wolle oder nicht. Wer gehen will,
nuss unterschreiben, und siehe da: Alle bis auf
A4rei Personen haben unterschrieben. Und es ist also der
_ Dionys von Rost, Bischof von Chur
1777-1793.
’ Mit dem Kreuz gehen = eine Prozession
abhalten.
3 19. März.