Kleinstaatlichkeit und EWR-Mitgliedschaft Bernd Hammermann Übersicht 1. Einleitung 2. Begriff der Kleinstaatlichkeit 3. Schutzfunktion 4. Gleichbehandlung 5. Interessenwahrung 6.
Schlussfolgerung 1. Einleitung Allein der Titel deutet bereits die Wegstrecke an, die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum seit seinem Inkrafttreten am 1. Ja nuar 1994 für die damaligen Länder Finnland, Island, Norwegen, Öster reich und Schweden einerseits und die zehn Mitgliedstaaten der EU andererseits hinter sich gebracht hat. War das EWR-Abkommen ur - sprünglich als Alternative zu einem EU-Beitritt konzipiert, stehen heu- te drei Kleinstaaten mit 4,9 Millionen Einwohnern einer EU mit 25 Mit - glie dern und einer Gesamtbevölkerung von rund 456 Millionen gegen - über. Nachfolgend möchte ich der Frage nachgehen, wie diese drei EFTA-Staaten1mit der EWR-Mitgliedschaft umgehen.97 1Unter «EFTA-Staaten» sind nachfolgend jene Staaten der EFTA gemeint, welche EWR-Mitglied wurden. Die Schweiz als viertes EFTA-Mitglied hat bekanntlich in einer Volksabstimmung im Dezember 1992 den Beitritt zum EWR abgelehnt.