bezüglich der mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Pflichten hin, etwa die Abkehr von der halbjährlich wechselnden Ratspräsidentschaft. Derartige Reformen hätten Aussicht, auch ohne Ratifizierung des Ver - fas sungsvertrages zustande zu
kommen. Thomas Straubhaarergänzt, das Bankgeheimnis werde in seinen Effek - ten masslos überschätzt. Das sei für die Schweiz empirisch untersucht und belegt worden. Im Übrigen komme – Sieglinde Gstöhl zustimmend – der Druck in diesen Bereichen sowieso. Die Schweizer Banken müss - ten eben «besser» sein als die Konkurrenz. Das gelte für die Kreditinsti - tute in Liechtenstein gleichermassen. In diese Richtung müsse der Weg gehen, anstatt auf staatlichen Schutz zu
bauen. Thomas Bruhaweist abschliessend auf die subjektivrechtliche Seite der Integration hin. Es würden nicht nur Staaten zusammengeschlossen und grössere Märkte geschaffen. Es würden auch neue Räume und Potentiale für die berufliche und private Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger er öffnet. Diese Rechte und Freiräume seien zu sichern und nach Mög - lich keit auszubauen. Das weise in Richtung EU-Mitgliedschaft – ohne notwendigerweise in diese münden zu müssen. Gleichberechti gung als Unionsbürger gebe es für den Einzelnen ohne die EU-Mitglied schaft seines Landes allerdings nicht. 222Rupert Quaderer