Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

Zusammenfassung der Diskussion Rupert Quaderer John Formanweist darauf hin, dass nicht nur die Gründungsverträge der EU «Europa-offen» gestaltet seien, sondern dass auch das EWR-Ab - kom men in seiner Präambel eine gewisse Anwartschaft aller EWR/ EFTA-Staaten – und damit auch Liechtensteins – auf EU-Mitgliedschaft begründe. Auch müsse man bedenken, dass Europa sich ja weiter ent - wickle. So können im Zuge der Herausbildung eines «Europas der Regio nen» herkömmliche Unterschiede zwischen grossen und kleinen Staaten ihre Bedeutung verlieren und damit auch gegenwärtige politische «Beitrittsschranken – oder Hindernisse nach unten hin», sprich gegen - über kleinen Staaten wie 
Liechtenstein. Thomas Bruhaäussert sich aus verfassungsrechtlicher Sicht vorsichtiger zur Vision eines «Europas der Regionen». Die gegenwärtige verfas - sungs rechtliche Architektur der EU sei die einer Gemeinschaft von Staa - ten, woran sich auch in Zukunft nicht so bald etwas ändern werde. Aller - dings sei der Unterschied zwischen grossen und kleinen Staaten in der Tat rechtlich 
unbeachtlich. Andreas Batlinerfragt, warum der schweizerische Bundesrat das EU- Beitrittsgesuch nicht zurückziehe. In der schweizerischen Bevölkerung werde das nicht so recht verstan den; ferner, welche Lehren Liechtenstein hieraus eventuell mit Blick auf ein eigenes Beitrittsgesuch ziehen 
könne. Thomas Straubhaarbetont, dieser Entscheid sei eine strategische Ent - schei dung. Dem schweizerischen Bundesrat wäre es heute wohler, wenn er das Gesuch nicht gestellt hätte. Die Schweiz befinde sich dadurch in einer misslichen Situation. Ein Rückzieher werfe die Frage auf, wie Brüs sel reagieren würde. Die Schweiz würde durch einen Rückzug des 219
	        

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