Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

Aus nahmebestimmung wie hinsichtlich der Benelux-Zusammenschlüsse (Art. 306 EGV) in die Verträge eingefügt würde. Als EU-Mitglied be- dürfte das Fürstentum kaum einer Mitwirkung der Schweiz bei der Er - füllung seiner Rechte und Pflichten im Zollbereich, denn die Verwal - tungs leistungen im Bereich des freien Warenverkehrs wären nicht be - son ders aufwändig. Einige dieser Aufgaben werden aufgrund der EWR- Teilnahme Liechtensteins bereits ohne die Schweiz umgesetzt. Hingegen wären einige administrative Entlastungsoptionen denk - bar, wenn die Schweiz ebenfalls der EU beitritt. Auch Luxemburg konn- te dank seiner engen Beziehungen zu Belgien und den Nieder lan den die Beanspruchung durch die Union oft mindern, beispielsweise durch die Übernahme der Position der Nachbarstaaten oder den Nach voll zug ih- res Rechts.72Liechtenstein könnte seine Nachbarstaaten Schweiz und Österreich mit bestimmten Aufgaben betrauen und sie fallweise auch mit einer Vertretung oder gar Stimm rechts übertragung ausstatten. Eine gute und enge Zusammenarbeit wäre eine unabdingbare Voraussetzung dafür, was angesichts der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen kein Hindernis darstellen sollte. 4. «Nach dem EWR»: Assoziierung oder Mitgliedschaft? Historisch gesehen war Liechtenstein immer ein Vorreiter unter den kleinsten Staaten Europas anstatt sich an ihnen zu orienteren. So wurde sein Antrag auf Mitgliedschaft im Völkerbund 1920 zwar noch ver wei - gert, der Beitritt zur UNO 1990 jedoch war erfolgreich – und öffnete auch die Tür für San Marino (1992), Andorra (1993) und Monaco (1993). 1969 stand der Europarat einer liechtensteinischen Mitgliedschaft noch ab leh nend gegenüber, aber 1978 erfolgte die volle Aufnahme – und San Marino (1988), Andorra (1994) und Monaco (2004) folgten nach. Auch eine Mitgliedschaft bei der EFTA blieb Liechtenstein 1960 vorerst ver - wehrt, und konnte erst 1991 vollzogen werden. 1995 erfolgte der eigen - stän dige Beitritt Liechtensteins zum EWR-Abkommen und zur Welt han - dels organisation, bei denen keiner der europäischen Mikrostaaten Mit - glied ist (ein andorranisches Beitrittsgesuch liegt der WTO seit 1999 vor). 214Sieglinde 
Gstöhl 72Vgl. Bruha 1992a, S. 72–76.
	        

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