Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

Das Abkommen über den Europäischen Wirtschafts raum und seine Auswirkungen auf das liechtensteinische Verfassungs- und Verwaltungsrecht Herbert Wille Übersicht 1. Einleitung 2. EWR-Abkommen und EWR-Recht 3. EWR-Recht als Teil des liechtensteinischen Rechtsbestandes 4. Verfassungsrecht und Staatsvertragsrecht 5. EWR-Recht und verfassungsgerichtliche Normenkontrolle 6. EWR-Recht und direkt-demokratische Einrichtungen 7. EWR-Recht und 
Verwaltungsrecht 1. Einleitung 1.1 Offenheit der liechtensteinischen Verfassungsordnung Die liechtensteinische Verfassung steht in einer Tradition zum öster rei - chi schen Recht, was die Verfassungsgerichtsbarkeit angeht, und zum schwei zerischen Recht, was die demokratischen Einrichtungen betrifft. Österreichisches und schweizerisches Recht findet sich in der Verwal - tungs gesetzgebung. Auf Grund des Zollvertrages mit der Schweiz vom 29. März 19231gilt schweizerisches Verwaltungsrecht in Liechtenstein. Das gemeinsame Wirtschaftsgebiet verlangt gleiche Regeln. Die Rezeption ausländischen Rechts zwingt zur Öffnung. Eine Folge dieser Rezeption ist auch, dass sich in der Zwischenzeit die Rechts vergleichung als eine «eigentliche Auslegungsmethode» etabliert 108 
1LGBl. 1923 Nr. 4; LR 0.631.112.
	        

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