Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

6. Schlussfolgerung Ich komme zum Schluss: Bei den drei EFTA-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein handelt es sich um Kleinstaaten. Kleinstaatlichkeit und EWR-Mitgliedschaft ist kein Gegensatz. Faktisch lässt sich das nicht nur unter Hinweis auf die Umsetzungszahlen des Binnen markt - rechts aufzeigen. Grosse Staaten wie Frankreich oder Italien tun sich viel schwerer mit der Umsetzung ausstehender Richtlinien. Selbst Luxem - bourg liegt mit einem Umsetzungsdefizit von 4,2 Prozent hinter Liech - ten stein mit nur 2,7 Prozent, das gleichwohl für die EFTA-Staaten die rote Laterne trägt.17 Die drei EFTA-Staaten sind im Vergleich zu den 25 EU-Mit glied - staaten in der Position des Kleineren. Zunächst einmal profitieren die EFTA-Staaten vom gleichberechtigten Zugang zum Binnenmarkt der er - wei terten Union. Das EWR-Abkommen gibt diesen Kleinstaaten dar - über hinaus auch eine rechtliche Handhabe, um gegenüber dem grossen Bruder bestehen zu können. Der Präsident des EFTA-Gerichtshofes formulierte es wie folgt: «Verrechtlichung und Vergerichtlichung bedeu - ten für die Rechtsunterworfenen Rechtssicherheit, Unparteilich keit und faires Verfahren. Kriterien wie Grösse und Macht spielen keine Rolle».18 Ob und wie die EFTA-Staaten ihre Interessen wahrnehmen und ver folgen hängt schlussendlich von den jeweiligen Regierungen ab. Welches Resümee kann für Liechtenstein nach seiner zehnjährigen Mitgliedschaft gezogen werden? Vor knapp 14 Jahren hat an dieser Stelle ebenfalls anlässlich eines Symposiums des Liechtenstein-Instituts Prinz Nikolaus von Liechtenstein die Aussage gewagt, dass eine EWR-Mit - glied schaft Liechtensteins eine «bedeutende politische und wirtschaft - liche Absicherung» bringen werde.19Sein Urteil hat sich bestätigt und wird heute von niemandem in Zweifel gezogen. 106Bernd 
Hammermann 17S. Europäische Kommission: Zweiter Bericht über die Umsetzung der Binnen - markt strategie 2003–2006, 19. Fundstelle: http://europa.eu.int/comm/internal_ market/en/update/strategy/2nd-impl-report_ de.pdf. 18Baudenbacher, S. 213. 19Von Liechtenstein, S. 318.
	        

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