Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

judi ziell für eine Aktivlegitimation einer (abhängigen) Gebietskör per - schaft für die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gem. Art 230 Abs. 4 EGV, sondern ganz allgemein, auch für eine gewisse Form von Eigen - staat lichkeit Gibraltars gewesen. Der Gerichtshof wies die Klage aber – aus anderen Gründen – als unzulässig zurück. Um der besonderen Situation der Kolonie Rechnung zu tragen, wurden bestimmte Bereiche des Gemeinschaftsrechts von der Geltung für Gibraltar ausgenommen. Gem. Art. 28 bis 30 der Beitrittsakte 1972 sowie deren Anhänge I und II258ist Gibraltar allerdings von der Waren - ver kehrsfreiheit sowie vom Zollgebiet der EG und damit auch der ge - mein samen Handels-, Agrar- und Fischereipolitik sowie vom Umsatz - steuer recht eximiert. Dadurch ist Gibraltar aber vom Binnenmarkt weit- gehend ausgeschlossen und seine Grenze zu Spanien – bei La Linea – bil- det eine Aussengrenze der Gemeinschaft, da Gibraltar nicht in das Schengen-Übereinkommen einbezogen ist. Seit 1989 versuchen die Mit - glied staaten der EU ein Abkommen über die Überschreitung der Aus - sen grenzen auszuhandeln, das 1991 kurz vor der Unterzeichnung stand, als es zwischen Spanien und Grossbritannien zu einem Streit um die ter- ritoriale Anwendbarkeit des Abkommens auf Gibraltar kam. Da Gi bral - tar nicht vollständig Teil des Gemeinschaftsgebietes sei, könne es aus spanischer Sicht auch nicht als voll funktionsfähige Aussengrenze fun- gieren. Gemäss dem «UK European Parlamentary Elections Act» von 1976 ist die Bevölkerung Gibraltars von den Wahlen zum EP ausge - schlos sen, was nicht nur i.S.v. Art. 299 Abs. 4 EGV sondern auch im Lichte von Art. 19 EGV – sonstige Unionsbürger – gemeinschaftsrecht - lichen Bedenken begegnet. In der Rs. 
Matthewshat auch der EGMR in seinem Urteil vom 18. Februar 1999259einen Verstoss gegen Art. 3 des Zu satz protokolls Nr. 1 zur EMRK gesehen.260 102Waldemar 
Hummer 258ABl. 1972, Nr. L 73, S. 47 ff., 122 ff. 259Vgl. EuZW 1999, S. 308. 260Vgl. European Court of Human Rights, Case of Matthews v. The United Kingdom, Application No 24833/94, Judgment of 18 February 1999; vgl. dazu Lenz, C. Ur - teils besprechung in: EuZW 10/1999, S. 308 ff.; Bröhmer, J.Das Europäische Par la - ment: Echtes Legislativorgan oder blosses Hilfsorgan im legislativen Prozess?, ZEuS 2/1999, S. 197 ff.; Ress, G.Das Europäische Parlament als Gesetzgeber. Der Blickpunkt der EMRK, ZEus 2/1999, S. 219 ff.
	        

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