Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

im Eingang ein Mann mit Helm stand und darauf dem gleichen Zeichen. Es war dies das einzige stehen gebliebene Gebäude, die Schweizer Ge - sandt schaft! Wie gerne wäre ich damals vom verbliebenen, kleinen Rest des einstmals Grossdeutschen Reichs in die nun viel grösser und siche- rer erscheinende kleine Schweiz hinüber gewechselt. So relativ und zeit- lich begrenzt erschienen nun Macht und Grösse! Seit damals sind, bis auf die USA auch die mit ihnen alliierten Grossmächte auf ein Mittelmass zurück gestutzt worden. Dafür erleben wir einen durch Wissenschaft, Technik und Wirtschaft initiierten Pro - zess der Globalisierung. Die Frage nach den Vor- und Nachteilen von Macht und Grösse in Politik und Wirtschaft stellt sich damit erneut und unter anderen Voraussetzungen. Wie soll eine Welt von sechs und mehr Milliarden Menschen in Hinkunft regiert und verwaltet werden? Eines scheint mir dabei unumgänglich: Die vielen Unterschiede ethnischer, ideologischer, wirtschaftlicher, und nicht zuletzt historischer wie zivili - sa torischer Natur verlangen nach Strukturierung der so grossen Men - schen massen. Die über Jahrhunderte hinweg gewachsenen Einheiten müssen eingebunden werden, denn nur sie sind in der Lage, gegebenen - falls die Bildung von alles beherrschenden neuen Machtkonzentrationen zu verhindern. Der über Generationen hinweg gewachsene Staat ist da- für nun einmal die am besten entwickelte Organisationsform, er ist im- mer noch das bei allen Mängeln effektivste Verwaltungsorgan. Mit ihm verbinden sich auch in der Sicht seiner Bürger die stärksten Gefühle der Zugehörigkeit. Nicht vergessen werden darf, dass er sich in seinen kon- kreten Exemplaren auch auf die verschiedensten Grössenordnungen ein- gestellt hat. Wir sollten uns daher davor hüten, zu versuchen, neue gross - flächige Einheiten etwa in Anlehnung an das Vorbild der franzö si schen Departements zu schaffen und uns hingegen damit beschäftigen, wie die bereits vorhandenen Staaten am besten durch entsprechende Orga - nisationsformen mit einander verbunden werden können. Diesbezüglich bedarf es jedoch grosser Umsicht. Der uns bekannte Staat stellte durch seine oberste Jurisdiktion mit dem ihr entsprechenden Gewaltmonopol und der die Menschen einigenden Vertretung ihrer Interes sen gegen die Aussenstehenden ein starkes Gebilde dar, innerhalb dessen sich das Zugehörigkeitsgefühl entwickeln und erhalten konnte. Mit der Übertragung von wesentlichen Zuständigkeitsbereichen an über - ge ord nete Organisationsformen wie die EU oder die Vereinten Natio - nen, werden die Bande des Zusammenhaltes im Staate schwächer. 354Heinrich Pfusterschmid-Hardtenstein
	        

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