Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

blic of Port Maria»36, dann erkennt man, welchen begrifflichen Manipu - la tionen man hier gegenübersteht, wenn bestimmte Personengruppen in der Praxis vom geborgten Prestige eines Staates profitieren wollen. (3) 
Staats-Gewalt: Auch die hoheitliche, öffentliche Staatsgewalt eines Staates kann dermassen relativiert sein – entweder durch Formen staat licher Interdependenz oder auch durch einschlägige innerstaatliche Vor gänge – dass von einer souveränen Ausübung derselben an sich nicht mehr gesprochen werden kann. In heutiger Betrachtung, die nicht mehr von einem materiellen, sondern vielmehr von einem formellen Souverä - ni tätsbegriff i.S.e. blossen «Kompetenz-Kompetenz»37ausgeht, lassen sich Beeinträchtigungen der souveränen Staatsgewalt nur mehr sehr schwer qualifizieren. Man denke in diesem Zusammenhang zum einen bloss an die Auslagerung beinahe aller Staatsfunktionen des Fürstentums Liech tenstein auf die Schweiz oder die «Mediatisierung» der Mitglied - staaten durch die supranationale Verbandsgewalt in der Europäischen Union.38Zum anderen können aber auch innenpolitische Vorgänge zu einer Schwächung bzw. zu einem Zusammenbruch der Staatsgewalt füh - ren, wie dies z.B. in sog. 
«failed States»39der Fall ist. Einen besonders anschaulichen Fall stellt in diesem Zusammen - hang die kürzlich erfolgte «erbetene Intervention» Australiens durch das Parlament der 
Salomonendar, damit es in diesem Staat nicht zu einem solchen Staatszerfall kommt. Auf den Salomonen, einer Gruppe von über 1000 Inseln im Pazifik mit einer Bevölkerung von ca 500’000 Ein - woh nern herrscht seit über fünf Jahren völliges Chaos. Noch vor zwei Jah ren hatte Australien eine Bitte der Regierung in Honiara mit dem Hin weis auf die Souveränität des Staates abschlägig beschieden, im Sommer 2003 erklärte sie sich aber bereit, eine entsprechende Friedens - truppe zusammenzustellen, die 2300 Soldaten aus Australien, Neusee - land, Fidschi, Papua-Neuguinea und Tonga umfasste. Trotz erster Er - folge in der Befriedung des Landes schätzt das «Australische Institut für 40Waldemar 
Hummer 36Vgl. dazu nachstehend auf S. 131. 37ISv Giacometti/Fleiner,Schweizerisches Bundesstaatsrecht (1949). 38Vgl. dazu nachstehend auf S. 71. 39Vgl. dazu bereits den Coup auf den Malediven 1988; Mohamed, A. N.The diplo- macy of Micro-States, Netherlands Institute of International Relations (Clingendael), Discussion Papers in Diplomacy, January 2002, S. 12; siehe allgemein Rotberg(Hrsg.), State Failure and State Weakness in a Time of Terror (2003); Schneckener,Staatszerfall als globale Bedrohung. Fragile Staaten und transnatio na - ler Terrorismus, Internationale Politik 2003, S. 11 ff.
	        

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