Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

4. Die Struktur des Sicherheitsrates Der Sicherheitsrat kann im Gegensatz zur Generalversammlung für die gesamte Staatengemeinschaft bindende Beschlüsse fassen; bedeutsam sind hier die Zwangsmassnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta. Aus diesem Grund ist es auch nicht verwunderlich, dass den Sicherheitsrat grosse und mächtige Staaten dominieren. Die fünf ständigen Mitglieder repräsentieren nicht die wirklich fünf grössten Staaten der Welt, wie die Tabellen A und B (im Anhang) das für die Bevölkerung und die Wirtschaftskraft deutlich machen. So ist der bevölkerungsreichste Staat nach China, Indien, kein ständiges Mitglied, ebenso wie die nach den USA wirtschaftlich stärksten Nationen, Japan und Deutschland, keine permanenten Sicherheitsratsmitglieder sind. Bei der Wahl der nichtständigen Mitglieder wird jedoch auf die Grösse Rücksicht genommen. Tabelle 2 zeigt auf, welche Staaten zwi - schen 1945 und 1999 viermal oder öfters als nichtständige Mitglieder in Sicherheitsrat gewählt wurden. Es dominieren hier eindeutig die grossen Staaten. Von den kleineren Staaten wurden nur die Niederlande, Belgien und Panama öfters als dreimal in den Sicherheitsrat gewählt. Auffallend ist das Fehlen von Indonesien und Mexiko (sie wurde zwischen 1945 und 1999 nur zweimal in den Sicherheitsrat gewählt). Nigeria war in die - sem Zeitraum dreimal Mitglied. 260Paul 
Luif 13 Die Bundesrepublik Deutschland war nach dem Beitritt 1973 bis 1999 dreimal im Sicher heits rat vertreten, die DDR einmal. Siehe: http://www.italyun.org/annex.html. 
Tabelle 2: Häufigkeit der Wahl in den UN-Sicherheitsrat13 (nicht ständige Mitglieder, 1945–1999) AnzahlStaaten 8Japan, Brasilien 7Argentinien 6Indien, Kanada 5Ägypten, Italien, Kolumbien, Niederlande, Pakistan, Polen 4Australien, Belgien, Jugoslawien, Panama, Venezuela
	        

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