Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

potentiellen oder aktuellen Streitparteien an den Verhandlungstisch zu bringen und stellen diesen, bildlich gesprochen, zur Verfügung. Auf die Verhandlungen selbst nehmen sie keinen Einfluss. Die Zeiten, in denen sich Kennedy und Chruschtschow in Wien ge troffen haben, weil Österreich an keinem Militärpakt teilnahm und so - zusagen «neutrales» Territorium war, oder wo man zu diesem Zweck nach Helsinki oder Genf reiste, sind allerdings vorbei. Wobei anzu mer - ken ist, dass sich das Werben der «Anbieter» der «Guten Dienste» haupt sächlich gegen artgleiche Konkurrenten richtete und die Entschei - dung über das «ob» und das «wo» ausschliesslich von den beteiligten Supermächten getroffen wurde. Es handelte sich in Wahrheit also um das Bereitstellen von Konferenzeinrichtungen und eines den Beteiligten an - ge nehm erscheinenden Ambientes. Heute treffen sich die grossen Rivalen wo sie wollen und sind nicht mehr auf einen «neutralen» Ort angewiesen. Und die Kleinen? Man kann eigentlich nur von einem europäischen Kleinstaat über Erfolge im An bieten «Guter Dienste» in echten Krisensituationen berichten und das ist Norwegen, das nicht nur im Nah-Ost-Konflikt sondern auch beim Waf fen stillstand zwischen Tamilen und Singhalesen in Sri Lanka eine Rolle spielen konnte und neuerdings wieder spielt. Die meisten derartigen Gespräche finden heute anderswo, unter Druck von Grossmächten statt und sind üblicherweise mit Vermitt - lungs vorschlägen verbunden. Camp David oder Rambouillet sind dafür Beispiele. 4.3. Die Vermittlung Das bringt mich zur Vermittlung. Sie findet unter zweierlei Umständen statt. Entweder die Streitparteien wählen einen von ihnen als unvorein - ge nommen empfundenen dritten Staat, oft einen kleinen, von dessen redlichem Bemühen sie überzeugt sind, als Vermittler. Oder eine Gross - macht empfindet einen Konflikt als bedrohlich für ihre Interessen in der Region und versucht daher mit mehr oder weniger sanftem Druck und eigenen Vorschlägen, die Konfliktsparteien zu einigen. Mit der möglichen Ausnahme der Schweiz, in Zusammenhang mit Aktivitäten des IKRK, kommt Vermittlung gegenwärtig wohl nur in der zweiten Form vor. Das kann nicht überraschen, denn die heutigen Kri - 248Karl Zemanek
	        

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