Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

4. Die Bedeutung für die (neutralen) Kleinstaaten zugeschrie - benen Rollen 4.1.Verminderte Attraktivität Wie schon ausgeführt, wird im machtpolitischen Bereich der aussen po - li tische Aktionsradius europäischer Kleinstaaten im besten Fall auf die Region, vermutlich aber eher auf die Nachbarschaft beschränkt sein. Der neutrale Kleinstaat als geschätzter Vermittler auf globaler Ebene ist wohl eher eine Illusion und war wahrscheinlich immer eine solche. Eine Ausnahme bildet sektoral möglicherweise die Schweiz durch ihre Verbindung mit dem IKRK. Aus dessen weltweiter Tätigkeit mögen sich Situationen ergeben, in denen die «Guten Dienste» der Schweiz, oder ihre Vermittlung, auch in aussereuropäischen Regionen erwünscht sind. Allerdings muss man bedenken, dass das seinerzeitige Biafra- Desas ter noch nicht vollständig vergessen ist. In diesem Zusammenhang muss ich mir auch eine österreich be zo - gene Bemerkung erlauben. Wenn man davon ausgeht, dass der aussen po - li tische Aktionsrahmen eines europäischen Kleinstaates sich vornehm - lich auf die Nachbarschaft erstrecken wird, so legt das eine sorgfältige Pflege der Nachbarschaftsbeziehungen nahe. Denn alle Aktivitäten, die mit Streitvermeidung oder -erledigung zusammenhängen, setzten – wenn sie von einem Schwachen unternommen werden – das Vertrauen der unmittelbar Beteiligten in die Unvoreingenommenheit und Unpar - tei lichkeit des ersuchten Dritten voraus. Leider hat die österreichische Politik – und zwar hauptsächlich die Innen- und nicht die Aussenpolitik, letztere dann aber getrieben von ersterer doch auch – die unglückliche Neigung, in Überschätzung des eigenen Gewichts die Nachbarn ständig mit kategorischen, rechtlich nicht haltbaren und politisch unrealisti - schen Forderungen zu verärgern. Unter diesen Umständen dürfte Öster- reich in der Nachbarschaft schwerlich als unvoreingenommener Dritter wahrgenommen 
werden. 4.2. Die «Guten Dienste» «Gute Dienste» stellen ein Instrument im Vorfeld von Verfahren zur Streit vermeidung oder Streitbeilegung dar. Sie sind darauf gerichtet, die 247 
Europäische Kleinstaaten im internationalen System
	        

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