Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

von anderen Verträgen regeln unsere bilaterale Zusammenarbeit, aus wel cher naturgemäss wir als der kleinere Partner Vorteile ziehen. In vie - len Bereichen ist Liechtenstein direkt oder indirekt in das von der Schweiz unternommene politischen Handeln einbezogen. So werden z.B. auch die Verhandlungen der Schweiz in der WTO oder bezüglich der Schen gen-Thematik mit der EU unmittelbaren Einfluss auf Liech - ten stein haben. Ebenfalls überaus freundschaftlich sind unsere Beziehungen zu Öster reich. Der Bereich der rechtlichen Zusammenarbeit hat lange Tradition, die auf jene Zeiten zurückgeht, als Liechtenstein nicht nur über einen Zollvertrag sehr eng mit der damaligen Donaumonarchie ver - bun den war. So wurde z.B. das österreichische Strafrecht, das Exeku - tions recht, praktisch das gesamte Zivilprozessrecht mit wenigen Abwei - chun gen in Liechtenstein rezipiert. Die kulturelle und bildungspoliti - sche Zusammenarbeit sind weitere Beispiele. Und schliesslich ist Österreich als Mitglied der EU für uns auch als Part ner und Gesprächspartner zu europäischen Fragen sehr wichtig. Niemand wird übersehen, dass Deutschland auf europäischer und internationaler Ebene eine wichtige und stets wachsende Rolle spielt. Es war uns daher ein grosses Anliegen, unsere bilateralen Beziehungen zu Deutschland mehr zu vertiefen. Aus diesem Grund haben wir hier einen Schwer punkt gesetzt und in diesem Jahr das Modell eines nicht residie - ren den Botschafters mit dem eines in Berlin wohnhaften Botschafters er- setzt. Liechtenstein ist seit 2002 auch mit einer Botschaft in Washing ton vertreten. Wir erkennen die tragende Rolle der USA in der heutigen Welt und vertiefen mit diesem Schritt unsere Beziehungen mit der der zeit ein- zigen Weltmacht. Als weiteres Ergebnis der engen Beziehungen Liech - tensteins zur USA trat am 1. August 2003 der Rechtshilfevertrag zwi - schen Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika in Kraft. Dieser Vertrag hat die möglichst effiziente Zusammenarbeit der Justiz - behörden beider Vertragsstaaten bei der Bekämpfung der grenz über - schreitenden Kriminalität zum 
Ziel.207 
Die Aussenpolitik des Fürstentums Liechtenstein
	        

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