Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

nome Regionen grösserer Staaten geniessen, völlig ausreichend, um po- tentiell eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung gewährleisten zu können. Beispiele für weitgehend autonomen Territorien, die offiziell als Regionen grösserer Staaten firmieren, sind etwa die Kanalinseln, die Åland Inseln oder Ceuta und Melilla. Leider kann an dieser Stelle aus Platzgründen nicht näher auf die Gründe dafür eingegangen werden, wa rum die Möglichkeit, ein Gesetzgebungsgefälle zu grösseren Nach - barn herzustellen, auf internationaler Ebene nicht stärker eingeschränkt wird, obwohl Kleinstaaten in der Regel in der internationalen Politik eine sehr geringe Macht aufweisen. Die entscheidende Frage nach den Elementen der Souveränität, welche quasi conditio sine qua non für potentiellen wirtschaftlichen Er - folg sind, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Die Gesetzgebungs ho - heit im fiskalischen Bereich (wobei insbesondere die Steuergesetzgebung zu nennen ist), bei Marktregulierungen und im Bereich spezifischer Bran chen gesetzgebung (zum Beispiel Finanzdienstleistungen, Banken - auf sicht) sowie die öffentliche Verwaltung bzw. Kontrolle in diesen Be - rei chen scheinen allerdings viel versprechende «Verdächtige» zu sein, die kleine territoriale Einheiten – egal ob völlig souveräne Staaten oder nicht – dazu befähigen, ihre wirtschaftlichen Stärken auszuspielen. Selbst ver - ständ lich betrifft diese Aufzählung nur einen äusserst kleinen Teil des - sen, was wir üblicherweise unter Souveränität verstehen, weil etwa die Verteidigungspolitik, die Sicherheitspolitik, die Geldpolitik und viele andere wichtige Politikfelder davon nicht berührt werden. Insofern kön - nen etwa kleine Regionen bzw. Länder in stark föderal organisierten Staa ten, wie zum Beispiel den Vereinigten Staaten von Amerika oder der Schweiz, ähnliche wirtschaftliche Strategien verfolgen und damit poten - tiell ähnlich erfolgreich sein. Es ist in diesem Zusammenhang interessant festzustellen, dass etwa die Mitgliedschaft in der EU den souveränen Hand lungsspielraum gerade in diesen für Kleinstaaten zentralen Be rei - chen immer stärker einschränkt. Es nimmt daher nicht wunder, dass Kleinstaaten grossen Wert dar - auf legen, die Offenheit und internationale Integration dort zu begren - zen, wo ihre ökonomische Nischenpolitik gefährdet wäre. Kein wirk - licher Kleinstaat in Europa, mit Ausnahme von Luxemburg, ist Mitglied der EU, weil die Mitgliedschaft in für Kleinstaaten zentrale Bereiche der Gesetzgebung eingreifen und ihren Vorteil möglicherweise verringern würde. Wir werden sehen, wie sich der EU-Beitritt für Malta, das zwei - 187 
Aussenabhängigkeit und der öffentliche Sektor von Kleinstaaten
	        

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