Volltext: Der Kleinstaat als Akteur in den Internationalen Beziehungen

tanten vieler anderer Länder Kontakt aufnehmen, mit denen keinerlei offizielle Beziehungen unterhalten werden; und sein Aussenminister kann an der UN-Vollversammlung mit Amtskollegen sehr viel bedeu - ten derer Staaten Gespräche führen, die für einen Staatsbesuch im bila te - ralen Rahmen nicht verfügbar wären. Multilaterale Zollverhandlungen im Rahmen der WTO haben gegenüber zweiseitigen Aussenhandels be - zie hungen den immensen Vorteil, dass wichtige Verhandlungsprozesse nur ein einziges Mal geführt und alle einschlägigen Experten des Landes in einer einzigen Delegation versammelt werden können. Zweitens sind multilaterale Organisationen für Kleinstaaten häufig des halb besonders attraktiv, weil sie in ihrem Rahmen meist vergleichs - weise günstige Partizipationsrollen, Statuspositionen und Mobilitäts - chan cen zugewiesen erhalten, die mit ihrem bescheidenen demo gra phi - schen und politisch-militärischen Gewicht in keinem proportionalen Ver hältnis stehen. Auf formeller Ebene wird ihnen meist ein von der Grösse völlig unabhängiger basaler Mitgliedschaftstatus zugestanden, der zur Wahr - neh mung bestimmter Mitsprachemöglichkeiten («one nation, one vote») und zur – zumindest sporadischen – Einsitznahme in Kommissionen oder Exekutivgremien berechtigt. Dieser egalitäre Basisstatus wird zwar meist durch sekundäre Formalisierungen, die den Grosstaaten (gemäss Bevölkerungszahl, Beitragspflichten, politischer Hegemonialstellung usw.) qualifiziertere Teilnahmerechte zuschreiben, überlagert, kaum je - mals aber völlig neutralisiert. Die vielleicht grösste Bedeutung des europäischen Einigungswerks liegt darin, dass Relationen zwischen Grösse und Macht nun erstmals ei- ner intentional-entscheidungsmässigen Steuerung zugänglich gewor den sind, während sie sich früher immer «naturwüchsig» aus dem mili täri - schen Zusammenprall oder der ökonomischen Konkurrenz der so un - gleich ausgestatteten politischen Akteure ergaben. Die Europäische Union kann zwar nicht direkt auf die Bevöl ke - rung und das Bruttosozialprodukt ihrer Mitgliedländer Einfluss neh - men, sehr wohl aber darauf, ob und in welchem Ausmass sich diese in- trinsischen Grössenvariablen durch Zuweisung von formellen Sitz man - daten, Stimmrechten und anderen formellen Kompetenzgrundlagen in Macht und Einfluss innerhalb der Gemeinschaft transformieren. Evidenterweise werden Grössendifferentiale in den Ministerräten und in der Kommission dadurch nivelliert, dass die Kleinstaaten (vor al- 150Hans Geser
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.