Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

Abs. 1 FHG als Grundsatz verankert, dass als Lenkungsmassnahme ins - be sondere das Verursacherprinzip zu fördern ist.14Danach sind die durch Umweltbelastung entstehenden Kosten nicht von der Allgemein - heit zu tragen (Gemeinlastprinzip), sondern von denjenigen, denen sie zuzu rechnen sind. Das Verursacherprinzip findet sich vornehmlich in der Umweltschutzgesetzgebung.15Es wird jedoch nicht konsequent durch gesetzt. Art. 25 Abs. 1 Abfallgesetz sieht beispielsweise lediglich vor, dass die Gemeinden ihre Aufgaben «in der Regel» mit Gebühren fi- nanzieren. II. Einteilung der öffentlichen Abgaben 1. Allgemeines Die verschiedenen Abgabenarten werden herkömmlich in die Steuern und Kausalabgaben und in die Gemengsteuer unterteilt, die eine Mischform dieser beiden Abgabenarten darstellt. Diese grobe Einteilung wird auch im neueren Schrifttum beibehalten,16da sie nach wie vor von rechtlicher Bedeutung ist. Auf die Bezeichnung kommt es nicht an. So ist es nicht von Belang, welchen Namen eine Steuer trägt, noch in wel - chem Erlass sie geregelt wird.17Es können denn auch aus dem Begriffs - ge brauch nicht immer ausreichend klare Schlüsse auf den Rechtscharak - ter der einzelnen Abgabe gezogen werden. Massgebend ist die tatsäch - liche (rechtssatzmässige) Ausgestaltung einer Abgabe im Gesetz.18Im Übrigen ist der Gesetzgeber frei, weitere Abgabentypen zu schaffen. Es 576Einführung 
14Siehe dazu auch den Bericht und Antrag der Regierung vom 21. Oktober 1997 an den Landtag, Nr. 70/1997, S. 13 und Frick, Verursacherprinzip, S. 99 ff. und 192 ff. 15Vgl. etwa Art. 3 LRG oder Art. 4 GSchG und dazu den Bericht und Antrag der Regie rung vom 24. April 2002 an den Landtag, Nr. 37/2002, S. 19 ff. sowie die Stel - lungnahme der Regierung vom 29. April 2003 an den Landtag, Nr. 35/2003, S. 11 f.; vgl. auch die Stellungnahme der Regierung vom 9. August 1994 zur Gesetzesvorlage über die Motorfahrzeugsteuer sowie zur Motion vom 16. Mai 1990 betreffend Erlass eines Motorfahrzeuggesetzes auf dem Grundsatz des Verursacherprinzipes, Nr. 50/1994, S. 2 ff. 16Vgl. Häfelin/Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, S. 566, Rdnr. 2624 und Tschan - nen/Zimmerli/Kiener, S. 369. 17StGH 1990/11, Urteil vom 22. November 1990, LES 2/1991, S. 28 (30). 18Imboden/Rhinow, Nr. 108, S. 757.
	        

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