Vorwort Das vorliegende Werk behandelt ausgewählte Gebiete des liechtenstei ni - schen Verwaltungsrechts, nämlich das Eigentum und die Enteignung, die Amts- oder Staatshaftung, die Nutzung und Beschaffung öffentlicher Sachen, die Polizei und die Öffentlichen Abgaben. Es setzt die Arbeit von Andreas Kley fort, die als «Grundriss des liechtensteinischen Ver - wal tungsrechts» in Band 23 der Politischen Schriften erschienen ist und sich vornehmlich mit allgemeinen und grundsätzlichen Fragen des liech- tensteinischen Verwaltungsrechts befasst. Im Vorwort schreibt er, dass sich verfassungsrechtliche Fragen nicht exakt von verwaltungs recht - lichen Fragen trennen lassen, um die es in erster Linie geht. Diese Aussage gilt auch für dieses Buch. Die Darstellung beschränkt sich auf die Grundzüge und thema ti - siert den Stoff für Praxis und Studium. Vereinzelt hat sich, vor allem bei praxisrelevanten Fragen und Problembereichen, eine kommentarmässi- ge Abhandlung aufgedrängt. Die einzelnen Kapitel sind so gestaltet, dass sie in sich abgeschlossen sind und für sich allein stehen und gelesen wer- den können. Dies führt in manchen Bereichen zu Überschneidungen und Wiederholungen, die in Kauf genommen worden sind. Für eine sol- che Art der Darstellung spricht, dass sich Teilbereiche der Verwaltung in zunehmendem Masse verselbständigen. Das Buch nimmt die Rechtsprechung der Verwaltungs be schwerde - instanz (neu: Verwaltungsgerichtshof), des Staatsgerichtshofes und – so- weit erforderlich – des Obergerichtes und Obersten Gerichtshofes zur Grundlage. Es legt auch Wert auf die geschichtlichen Bezüge, soweit sie zum Verständnis der liechtensteinischen Regelungen beitragen. Die ein - schlä gigen Gesetzesmaterialien stellen die Zusammenhänge und Unter - schie de zu den verwandten ausländischen Rechtgebieten her und lassen auf diese Weise die Besonderheiten des liechtensteinischen Verwaltungs - rechts deutlich werden. Der Einfluss des Rechts der Nachbarstaaten ist