Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

werden grundsätzlich über die nationalen Zentralstellen über mittelt. Zwischen der Schweiz und Liechtenstein kann «der Verkehr wie bisher üblich unmittelbar zwischen den Sicherheitsbehörden erfolgen, was auf Grund der Kleinheit Liechtensteins und der offenen Grenze zur Schweiz ohnehin sachlich und zeitlich regelmässig geboten 
ist».20 3. Europarat Der Europarat unternimmt bedeutsame Anstrengungen zur Harmo ni - sie rung des europäischen Sicherheitsrechts, an denen sich das Fürsten - tum Liechtenstein beteiligt. Es hat beispielsweise das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957, das Europäi - sche Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Straf - sa chen, das Europäische Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Be - kämp fung des Terrorismus und das Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Ein zie - hung von Erträgen aus 
Straftaten21ratifiziert. § 2 Die einzelnen 
Polizeibegriffe I. Allgemeines Der Begriff der Polizei kommt in unterschiedlicher Bedeutung vor. Er ist mit anderen Worten mehrdeutig. Als «Teilsystem der Verwaltung»22 kann er wie diese als Tätigkeit oder als Organisation (Behörde) ver stan - den werden. Es wird daher im Schrifttum ein materieller bzw. funktio - 448Einführung 
20Bericht und Antrag der Regierung vom 16. August 2000 an den Landtag betreffend den Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Schweizerischen Eidge - nos senschaft und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusam - menarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden vom 27. April 1999, Nr. 77/2000, S. 15. Die offene Grenze zur Schweiz ist eine Folge des Zollvertrages. Siehe dazu Nieder mann, S. 124. 21Der Bericht und Antrag der Regierung vom 11. Januar 2000 an den Landtag, Nr. 2/2000, S. 6 weist darauf hin, dass sich dieses Übereinkommen aufgedrängt habe, da das Europäische Rechtshilfeübereinkommen die Beschlagnahme von Ver - mö gens werten im Hinblick auf eine spätere Einziehung nicht erfasse. 22Funk, Polizei und Rechtsstaat, S. 633.
	        

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