Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

II.Begriffsklärungen89 1.Terminologisches89 2.Herkunft90 III.Personeller und sachlicher Schutzbereich91 1.Schutzsubjekte91 2.Schutzobjekte91 IV.Verhältnis zur 
Eigentumsgarantie92 3. Abschnitt: Die formelle Enteignung94 § 9Begriff der formellen Enteignung und Träger des Enteignungsrechts94 I.Begriff94 1.Begriffsbestimmung94 a) Inhalt94 b) Unterschied zur materiellen Enteignung95 c) Expropriationsgesetz und Sachenrecht96 2.Bedeutung96 3.Abgrenzung gegenüber enteignungsähnlichen Massnahmen97 a) Allgemeines97 b) Konfiskation oder Einziehung98 c) Requisition98 d) Baulandumlegung und Bodenverbesserungen99 II.Träger des Enteignungsrechts99 1.Begriff99 2.Mögliche Enteigner100 a) Land100 b) Gemeinden und andere öffentlichrechtliche Körperschaften und Anstalten101 c) Privatpersonen101 § 10Gegenstand der formellen Enteignung101 I.Allgemeines101 II.Grundeigentum und Eigentum an beweglichen Sachen102 1.Grundeigentum102 2.Eigentum an beweglichen Sachen102 32
	        

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