Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

ab) Regierungskommission Die Regierung bestellte am 24. März 1965 eine Kommission,118die den Ge setzesentwurf prüfte und bereinigte. Die Vorlage der Regierung wur- de am 13. April 1966119dem Landtag zur gesetzmässigen Be hand lung zugestellt. b) Auf Landtagsebene ba) Begriffsklärung Der Landtag verabschiedete das Gesetz mit Beschluss vom 22. Sep tem - ber 1966. Die Regierungsvorlage stiess nur vereinzelt auf Kritik. Mühe bekundete man mit dem Begriff «Amtshaftung». Es wurde beanstandet, er sei zu wenig präzis, wenn man von einer umfassenden Haftung aus - gehe, die sich auch auf die Regierung, den Landtag und den Fürsten er- strecke. Sie könnten als Staatsorgane wohl kaum unter eine Amtsstelle subsumiert werden. Dieser Aspekt sollte Konsequenzen bei der begriff - lichen Kennzeichnung der Haftung haben, so dass man der Ansicht war, dass der Ausdruck «Verantwortlichkeit», den die Gesetzgebung der Schweiz verwende, genauer sei.120Er umfasse und beinhalte, dass je - mand, gleichgültig, ob er «Amt oder Behörde» sei, für sein Handeln ver- antwortlich sei. Der Terminus der Verantwortlichkeit ist auch in der liechtenstei ni - schen Gesetzgebung gebräuchlich.121Er ist vor allem in dem von der Schweiz rezipierten Recht anzutreffen, so in Art. 63 PGR,122der Art. 42 ZGB nachgebildet ist und in Art. 552 Abs. 1 und 553 Abs.1 SR,123die Art. 955 ZGB zum Vorbild haben.124Neuerdings taucht in der liechten - 211 
§ 3 Rechtsgrundlagen 118Dieser Kommission gehörten an: Regierungschef Dr. Gerard Batliner, die Landtagsabgeordneten Dr. Alois Vogt und Dr. Ernst Büchel, der Präsident des Obergerichts, Dr. Jakob Eugster, der Leiter des Präsidialbüros, Dr. Walter Kieber und der Experte Dr. Elmar Grabherr; siehe dazu das Schreiben der Regierung vom 24. März 1965 (RB:417/65), LLA RF 296/72/24. 119Beigeheftet dem Bericht und Antrag der Regierung vom 13. April 1966 an den Landtag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Amtshaftung, LLA RF 296/72/24. 120Siehe Art. 19 LVG, aufgehoben durch Art. 15 Abs. 6 Bst. b und c AHG. 121So das Votum von Dr. Ivo Beck in der ersten Lesung des Gesetzes anlässlich der öf- fentlichen Landtagssitzung vom 27. Mai 1966, Ltprot. 1966, S. 48. 122Aufgehoben durch Art. 15 Abs. 10 Bst. a AHG. 123Aufgehoben; Art. 432 SR ist teilweise durch Art. 15 Abs. 7 AHG geändert worden. 124Vgl. auch Art. 53, 61 Abs. 1 und 67 Abs. 2 SRV, die teilweise durch Art. 15 Abs. 8 AHG aufgehoben worden sind.
	        

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