Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

III. Öffentliches Interesse Ein das Privateigentum beeinträchtigender Eingriff ist nur zulässig, wenn das damit verfolgte öffentliche Interesse das entgegenstehende Inte resse des Eigentümers an der Belassung des bisherigen Zustandes «eindeutig» überwiegt.476Voraussetzung für die Rechtmässigkeit der Be - schränkung des Eigentumsrechts und zugleich Rechtfertigungsgrund ist ein starkes öffentliches Interesse. Es ist demnach zu fragen, ob eine öffent lichrechtliche Eigentumsbeschränkung durch ein «hinreichendes öffentliches Interesse» gedeckt ist477, das die entgegenstehenden Privat - inte ressen eindeutig überwiegt bzw. im «überwiegenden öffentliche Inte resse» erfolgt478oder geboten ist479oder «Interessen der Allge mein - heit» eine öffentlichrechtliche Einschränkung des Eigentumsrechts be - dingen.480 Mit dem Eigentum sind, wie der Staatsgerichtshof wiederholt er - klärt hat, notwendigerweise auch soziale Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit verbunden. So obliegt dem «Eigentum an Wald grund - stücken die besondere Verpflichtung, im Rahmen der dem Walde von der Natur übertragenen Aufgaben dem Wohl der Allgemeinheit zu die- nen».481Der Staat müsse daher durch seine Rechtsordnung «die je nigen Umschreibungen und Sozialbindungen des Eigentums anordnen, die durch das öffentliche Wohl gefordert werden.» Solche Schranken und Bindungen können sich z. B. aus dem Bau- und Planungsrecht erge - ben.482So heisst es in StGH 1997/33483, der Gesetzgeber habe sich hin - sichtlich des dem öffentlichen Wohl dienenden Ziels einer geordneten Besiedlung des Raumes für die Einrichtung von Zonen verschiedener Nut zungsarten, unter anderem mittels Zonenplan entschieden. Das Auf - stel len von Zonenplänen und die damit verbundene Eigentums ein - 151 
§ 17 Anforderungen an die Zulässigkeit materieller Ent eignungen 476StGH 1973/1, Entscheidung vom 26. März 1973, nicht veröffentlicht, S. 7 (teilweise wiedergegeben in: Stotter, Verfassung, S. 69,  Ziff. 10 zu Art. 34); vgl. auch Kley, Ver - wal tungsrecht, S. 221. 477VBI 1996/17, Entscheidung vom 29. Mai 1996, LES 1/1997, S. 40 (45). 478StGH 1997/33, Urteil vom 2. April 1998, LES 1/1999, S. 20 (27). 479StGH 1992/1, Urteil vom 17. November 1992, nicht veröffentlicht, S. 11. 480StGH 1960/8, Entscheidung vom 6. Oktober 1960, ELG 1955 bis 1961, S. 151 (157); StGH 1998/43, Urteil vom 4. Mai 1998, nicht veröffentlicht, S. 21. 481StGH 1967/2, Entscheidung vom 6. Mai 1968, ELG 1967 bis 1972, S. 219 (222). 482StGH 1977/9, Entscheidung vom 21. November 1977, LES 1981, S. 53 (55). 483StGH 1997/33, Urteil vom 2. April 1998, LES 1/1999, S. 20 (27).
	        

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